Neuigkeiten:

REGISTRIERUNGSMAILS:

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....

TG und innerhalb der Stadt umziehen?

Begonnen von M.Michael, 14. April 2021, 07:52:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

M.Michael

Kann mir jemand zum TG etwas sagen?

Es ist so, dass ich seit ca. 2 Jahren bei der Bundeswehr bin. Seit der Grundausbildung und den Lehrgängen bekomme ich TG 3. Ich wohne seit ca. 5 Jahren (schon vor der Bundeswehr) in meiner Wohnung und Sie wurde soweit ich weis, auch anerkannt. Die UKW ist bei mir noch in Klärung (wieso und warum, weis ich nicht). Ich wohne gute 75km von der Kaserne.

Nun ist meine Frage: Meine Partnerin sowie ich selber möchte jetzt gerne innerhalb meiner Stadt Umziehen. Darf ich das einfach so oder bekomme ich dann keine TG mehr?

Papermonster

"Soweit ich weiss...." ist immer ein schlechter Ratgeber. Wenn Ihre Wohnung anerkannt worden ist, haben Sie auch ein Schriftstück darüber bekommen. Falls diesem so ist:

Normalerweise bekommen Sie TG nach §3, da Sie vorher TG Empfänger waren, dies auch weiterhin (Hierbei aber Entfernung zum Dienstort beachten), vllt. kommt auch §6 in Frage. Hier können bestimmt besser informierte Kameraden helfen. Ihren Umzug müssen Sie natürlich melden (bezieht sich auf die Formulierung "einfach so").
Im Zweifelsfall sollten Sie sich mit dem TravelManagment in Verbindung setzen.

Was die Klärung der Umzugskostenvergütung (UKV) angeht, wage ich mal einen Schuss ins Blaue, und behaupte, es ist in Klärung, da bei Ihnen evtl. die Überführung in das neue UKV-Recht ansteht, was normalerweise schon im letzten Jahr erfolgen sollte.

MkG
Bin für konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge immer empfänglich.

Kritik ist ein Zeichen der Achtung. Wen ich nicht achte, lasse ich links liegen.

LwPersFw

Zur Ergänzung

Ja, dass geht

Verheiratet
Es genügt Vorlage des Mietvertrages beim Pers

Ledig
Vorlage Mietvertrag beim Pers
und
Beantragung Anerkennung beim BAPersBw
Pers weiß, was dafür noch benötigt wird

Und
Das TG nach Umzug wird max. so hoch sein, wie das vor dem Umzug.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau