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Umzug mit nicht berücksichtigungsfähiger Person

Begonnen von ConfusedDude, 25. April 2021, 02:00:42

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ConfusedDude

Hallo liebe Forengemeinde,

mir stellt sich seit einigen Tagen eine Frage, aus der ich weder schlau werde noch sie beantworten könnte. Es geht um einen Umzug mit Zusage der UKV. Ich wohne derzeit mit meiner Freundin zusammen in einer gemeinsamen Wohnung; wir stehen beide im Mietvertrag und die Wohnung ist auch entsprechend anerkannt.

Nun ist es ja so, dass das Umzugsgut nicht berücksichtigungsfähiger Personen (also wie meiner Freundin in diesem Fall) bei der Kostenerstattung der Beförderungsauslagen nicht berücksichtigt werden darf. Sprich, dieses Umzugsgut darf nicht auf der Umzugsgutliste stehen und muss separat abgerechnet werden. So weit, so gut. Wenn man diesen Wunsch allerdings einem Umzugsunternehmen gegenüber äußert, bekommt man lediglich lauter verwunderter Reaktionen nach dem Motto "Das haben wir ja noch nie gehört/gemacht". Ich war dann doch recht verwirrt, ich kann doch unmöglich die erste Person sein, die mit der Freundin umzieht und dies hinsichtlich der Abrechnung entsprechend beachten möchte?! Ich wäre ja auch bereit, einen Teil separat und privat zu bezahlen, aber scheinbar ist das für Umzugsunternehmen eine ganz neue, crazy Variante die sie noch nie gehört haben.

Weiterhin ist mir aber auch immer nicht klar, was denn nun mein Umzugsgut ist und was nicht. Halte ich mich an den Wortlaut des §6 BUKG, ist es quasi alles ("in Eigentum, Besitz oder Gebrauch). Bis auf die Kleidung und ein paar anderer persönlicher Gegenstände meiner Freundin benutzen wir ja alles gemeinsam. Ich habe diese Frage auch bereits bei TM 7 gestellt und als Antwort bekommen, ich müsse mich mit meiner Freundin drum streiten, wem was gehört. Was soll das denn heißen? In der Realität (und auch bei uns) kauft man doch die meisten Möbel gemeinsam und teilt sich die Kosten. Soll ich dann einfach sagen, mir gehört alles, oder wie? Und wie soll ich denn nachweisen, dass es mir dann auch tatsächlich gehört? Ich könnte doch überall behaupten, "ja, hab ich gekauft/geschenkt bekommen/whatever".

Ich hoffe, ich bin nicht der einzige mit diesem Problem und jemand kann mich da vielleicht ein wenig erleuchten.

F_K

Nun, wenn ihr die Möbel mit Kostenteilung gekauft habt, dann gehört die nur die Hälfte der Möbel.

LwPersFw

#2
Auf dieser Seite finden Sie den Musterrahmenvertrag.

https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/betreuungsportal/mobilitaetsportal-bundeswehr/umzug-mit-der-bundeswehr-im-inland

In der Anlage 3 wird u.a. ausgeführt:

"Anlage  3  zur  Vereinbarung Umzüge  innerhalb der  Bundesrepublik  Deutschland vom 1.  Januar  2020

-  L e  i  s  t u n g s  b e  s  c  h r  e  i  b u n g  - zum  Rahmenvertrag für  Umzüge von Bediensteten  aus  dem Geschäftsbereich des  Bundesministeriums  der  Verteidigung  innerhalb  der Bundesrepublik  Deutschland  –  ausgenommen Umzüge  im  Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes  -

1.  Art  der  Umzüge

(1)  Umzüge im  Sinne dieses  Vertrages  sind  alle  Umzüge  von  Bundeswehrangehörigen (Beförderung  der  Wohnungseinrichtung  und andere bewegliche Gegenstände in angemessenem  Umfang  (Umzugsgut).  Andere bewegliche Gegenstände i.S.  des BUKG  sind berücksichtigungsfähig,  wenn sie in einem  Möbelwagen befördert werden können.

(2)  Umzugsgut  von  Angehörigen,  die nicht  zu dem  im  BUKG  berücksichtigungsfähigen Personenkreis  gehören,  und  sonstiges  Frachtgut  dürfen mit  Umzugsgut  im  Sinne dieses  Vertrages  nicht  befördert  werden.  Die zuständige  abrechnende Dienststelle des  Bundesamtes  für  Infrastruktur,  Umweltschutz  und  Dienstleistungen  der Bundeswehr  kann in dienstlich begründeten Einzelfällen auf  Antrag  Ausnahmen zulassen. ⁶"


D.h. alle Umzugsunternehmen, die sich zur Anwendung dieses Rahmenvertrags einverstanden erklärt haben, kennen diese Vorgaben.

Wählen Sie ein Umzugsunternehmen aus der "Unternehmensliste" die Sie auch auf der o.g. Seite finden.

Dabei auch wichtig, Sie können zustimmen, dass das Umzugsunternehmen ein Sub-Unternehmen beauftragt.

Sie müssen dem aber nicht zustimmen!

Wenn Sie zustimmen wollen, muss die Erklärung aus dem Rahmenvertrag ausgefüllt werden (Anlage 1).



ZitatIch habe diese Frage auch bereits bei TM 7 gestellt und als Antwort bekommen, ich müsse mich mit meiner Freundin drum streiten, wem was gehört.

Sie müssen sich mit niemandem streiten.

Sie und Ihre Freundin legen fest, wem was gehört.

Sie müssen dafür auch keine Beweise vorlegen.

Klar ist z.B., dass alle Bekleidung Ihrer Freundin nicht zum Umzugsgut gehört.

Ansonsten ... mit gesundem Menschenverstand das Ganze angehen...


Lesen Sie auch diese Broschüre...

Umzugsfibel 2020 Bundeswehr



Darin steht u.a.:

"Lebt  in  Ihrer  häuslichen Gemeinschaft  eine  Person,  die  nicht  zu  dem  berücksichtigungsfähigen  Personenkreis  (§ 6  Abs.  3  Satz  2 und  3  BUKG)  gehört,  z.B.  Lebensgefährtin,  Schwiegermutter  mit  eigener  Rente)  und  zieht  diese mit  ihrem  Umzugsgut  mit  Ihnen  gleichzeitig  um,  muss  der  Spediteur  insoweit  eine  gesonderte Abrechnung  vornehmen,  weil  deren Auslagen  nicht  erstattungsfähig  sind."




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Achten Sie auch darauf, dass das Angebot der Umzugsfirma wirklich vollständig ist und alle Arbeiten und deren erforderliche Kosten enthält !

Das dies so ist ... liegt allein in Ihrer Verantwortung!

Warum ist dies wichtig ?

Weil:

"Die Beklagte (Anm.: Vertreter der Bw) ist im Rahmen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Umzugskostenauslagen nicht gegenüber dem Bediensteten verpflichtet, in zivilrechtlicher Hinsicht die Vollständigkeit der Angebote zu beurteilen.

Das vorgesehene Prüfungsverfahren dient nicht dem Schutz der Bediensteten.

Es geht darum, zu prüfen, ob überflüssige Leistungen in die Angebote einbezogen sind ( ... )  damit die vorhandenen öffentlichen Mittel sparsam und effektiv eingesetzt werden können."


OVG Nordrhein-Westfalen
Urteil vom 12.05.2000 - 12 A 3156/99
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ConfusedDude

Zitat von: LwPersFw am 25. April 2021, 09:01:07
D.h. alle Umzugsunternehmen, die sich zur Anwendung dieses Rahmenvertrags einverstanden erklärt haben, kennen diese Vorgaben.

Das sollte man meinen, meine bisherigen Anfragen bei Umzugsunternehmen aus der Rahmenvertragspartnerliste haben aber ein gegenteiliges Bild gezeichnet. Wie gesagt, entweder wusste man überhaupt nicht, wovon ich gerade spreche oder man war nicht bereit, das Umzugsgut meiner Freundin separat abzurechnen, weil man das ja noch nie so gemacht hätte - Umzugsgut sei Umzugsgut, egal ob es nun mir oder meiner Freundin gehöre. Ob dies nun willentlich ist, weil die Unternehmen über den Rahmenvertrag mehr abrechnen können, als bei frei kalkulierten Umzügen oder ob es tatsächliches Unwissen ist, sei mal dahingestellt.


Zitat von: LwPersFw am 25. April 2021, 09:01:07
Sie müssen sich mit niemandem streiten.

Sie und Ihre Freundin legen fest, wem was gehört.

Sie müssen dafür auch keine Beweise vorlegen.

Klar ist z.B., dass alle Bekleidung Ihrer Freundin nicht zum Umzugsgut gehört.

Ansonsten ... mit gesundem Menschenverstand das Ganze angehen...

Das mit dem Streiten war ein Original-Zitat, was ich eher so in die Richtung gedeutet habe "Sagen Sie ruhig, Ihnen gehört alles bzw. das meiste, wir kontrollierens sowieso nicht nach."

Gesunder Menschenverstand - also angenommen, ich bin in die Wohnung zugezogen und meine Freundin wohnte dort bereits ein Jahr lang alleine. Dann ist es ja völlig abwegig, dass mir in dieser Wohnung alles gehört. Natürlich habe ich auch meine persönlichen Dinge mit eingebracht, auch das eine oder andere Möbelstück sowie später neue Möbel, die wir hinzugekauft haben. Aber die ganze Wohnung werde ich ja nicht bei Einzug umgestaltet haben. In diesem Zusammenhang stellt sich mir zudem die Frage, wie die Abrechnungssstelle das Angebot des Umzugsunternehmens überprüft. Wenn ich lediglich dieses Angebot einreichen muss und die hypothetische zweite Rechnung für das Umzugsgut meiner Freundin ohnehin nicht vorzeigen muss, dann kann ja gar nicht überprüft werden, ob mein Umzugsgut tatsächlich schlüssig mir gehören könnte (falls das überhaupt seitens der Abrechnungsstelle geprüft wird, ich vermute mal nicht). Also als Beispiel: ich könnte alles bis auf die Kleidung meiner Freundin über den Rahmenvertrag abrechnen lassen und lediglich für die Kleidung eine kleine Rechnung schreiben lassen. Wenn ich aber nur das Rahmenvertragsangebot einreiche, kann man dementsprechend nicht wissen, wie viel restliches Umzugsgut von meiner Freundin transportiert wurde.

Also nicht falsch verstehen, ich würde sehr gerne den Umzug korrekt abrechnen lassen, aber das stellt sich momentan aufgrund der oben geschilderten Problematiken eher schwierig dar. Vielleicht mache ich die ganze Sache auch unnötig kompliziert, das möchte ich nicht ausschließen.

Al Terego

Einfach mal Verbindung mit anderen Umzugsunternehmen aufnehmen und diese direkt bei der Verbindungsaufnahme auf das Problem hinweisen. Vermutlich wird sich das Problem sogar lösen lassen, wenn Du das bisher in Betracht gezogene Unternehmen darauf hinweist, dass Du dann wohl leider einen anderen Auftragnehmer suchen musst.

christoph1972

Die ganz einfache Lösung lautet: Vor dem Umzug heiraten ....  ;D

Wenn die Freundin/Partnerin schon den Umzug eines Soldaten mitmacht, dann ist es wohl die "Richtige". Viele Frauen bzw. Männer zeigen Ihrem Partner/Ihrer Partnerin den Vogel, wenn es um das Thema "gemeinsamer" Umzug geht.

So kommt es halt zu Wochenendbeziehungen, wenn es gut läuft oder auf Dauer zu einer Trennung. "Mitziehen" ist eine mutige Entscheidung.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

ConfusedDude

Zitat von: christoph1972 am 25. April 2021, 18:53:48
Die ganz einfache Lösung lautet: Vor dem Umzug heiraten ....  ;D

So dringend muss ich den Umzug dann doch nicht per Rahmenvertrag abrechnen lassen :D

Bin aber auch kein Soldat, sondern nur ein kleiner, bescheidener Beamter, der hoffentlich längere Stehzeiten am Dienstort haben sollte als der durchschnittliche Soldat.

Aber ja, ist nichtsdestotrotz schon eine etwas größere Entscheidung, das stimmt.

justice005

Ggf, empfiehlt es sich, den Umzug in Eigenregie zu machen und von der Bundeswehr die entsprechenden Gelder einzusammeln. Im Idealfall reicht das Geld dann für einen gemeinsamen Umzug von Dir und Deiner Freundin. Und wenn Du Dir dann bei einem Umzugsunternehmen einen Kostenvoranschlag holst, dann verrate auf keinen Fall, dass du bei der Bundeswehr bist bzw. dass es ein dienstlicher Umzug ist.

Ich vermute, das Angebot ist dann deutlich günstiger als der angeblich ach so günstige Rahmenvertrag.

Wie gesagt: Mal durchrechnen, wieviel Geld Du insgesamt mit allem drum und dran kriegen würdest, wenn du den Umzug selber macht. Danach Kostenvoranschlag bei einem Umzugsunternehmen einholen, das nichts mit der Bundeswehr zu tun hat. Und dann die Zahlen vergleichen.






LwPersFw

Aber auch beim Umzug in Eigenregie sind bestimmte "Spielregeln" zu beachten !

Siehe A-2213/1 , vor allem Nr 203, 604 und Nr 608 bis 617

Bsp:

"Lebten im bisherigen Haushalt der bzw. des Berechtigten Personen, die nach § 6 Absatz 3 nicht berücksichtigt werden können (beispielsweise Lebensgefährtin, Lebensgefährte und deren bzw. dessen Kinder),
ist die Hälfte der Wohnfläche anzusetzen, wenn der Mietvertrag für die bisherige Wohnung von beiden Partnern abgeschlossen wurde, sofern das Verhältnis der zu berücksichtigenden Personen und der nicht berücksichtigungsfähigen Personen 1:1 beträgt.

Nichteheliche leibliche Kinder zählen in diesem Fall zu den berücksichtigungsfähigen Personen.

Ist das Verhältnis nicht 1:1, sind die angemessene Wohnfläche für die Berechtigte bzw. den Berechtigten und die nach § 6 Absatz 3 zu berücksichtigenden Personen zu ermitteln;
für die Berechtigte bzw. den Berechtigten ist jedoch mindestens die angemessene Wohnfläche für ihre bzw. seine Person zu berücksichtigen
(siehe Urteil BVerwG vom 19. Dezember 1994 – Az 10 C 1/92)."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

ZitatGesunder Menschenverstand - also angenommen, ich bin in die Wohnung zugezogen und meine Freundin wohnte dort bereits ein Jahr lang alleine. Dann ist es ja völlig abwegig, dass mir in dieser Wohnung alles gehört.

Eben.

LwPersFw hat die "Annahme" der Vorschrift dargestellt: Bei 2 Personen ist jeder Person 50 % des Umzugsgutes zuzurechnen.
Bei dem oben genannten Sachverhalt vermutlich dem "Erstmieter" sogar mehr als 50 %.

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