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Reform Beamtenrecht / Soldatenrecht u.a. Tätowierungen

Begonnen von Ralf, 16. Dezember 2020, 14:05:01

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justice005

Damit sind großflächige Hakenkreuze auf dem Körper gemeint.... Das führt zur Untauglichkeit (was ja auch Sinn macht). Damit ist aber nicht die Tätowierung an sich gemeint.

LwPersFw

Zitat von: HubschrauBär am 27. April 2021, 20:17:55
Zitat von: LwPersFw am 27. April 2021, 18:55:06
Zitat von: HubschrauBär am 27. April 2021, 18:07:12
Auch interessant finde ich u.A. auch, dass unveränderliche Merkmale (Tätowierungen?) mit entsprechenden Symbolen sogar von der Wehrpflicht ausschließen.


Nicht von der Wehrpflicht, die es aktuell ja nicht gibt...

Aber von der Einstellung/Berufung als FWDL/SaZ/BS

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,63988.0.html

Doch, auch von der Wehrpflicht, bzw. vom Wehrdienst.

Zitat
Artikel 12
Änderung des Wehrpflichtgesetzes
§ 10 des Wehrpflichtgesetzes ... wird wie
folgt geändert:
1. In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
2. Folgende Nummer 4 wird angefügt:
,,4. wer unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds aufweist, die mit den Vorgaben der Rechtsver-
ordnung nach § 4 Absatz 4 des Soldatengesetzes nicht vereinbar sind."
§ 10 beschreibt die Ausschlussgründe vom Wehrdienst.

Selbige ist selbstverständlich noch in Kraft.
Vereinfacht gesagt: Die Durchführung des Wehrdienstes ist derzeit auf den Spannungs- & Verteidigungsfall beschränkt.

Nein , die allgemeine Wehrpflicht ist nicht in Kraft.
Sie wurde zum 01.07.2011 ausgesetzt. (WehrRÄndG 2011)

Sie tritt erst (wieder) ein, wenn der Spannungs- oder Verteidigungsfall formal erklärt wird.

"Wehrpflichtgesetz (WPflG)

§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall."

Und dann erst greift die Gesetzesänderung.

Also wird es im JETZT keine Auswirkung haben...
Und spielt keine Rolle... muss also nicht diskutiert werden  ;)

Relevant und zu berücksichtigen ist nur die Auswirkung
auf den freiwilligen Wehrdienst als FWDL  SaZ   BS.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Die o.g. gesetzlichen Regelungen treten ab 07.07.2021 in Kraft.

Siehe BGBl 2021 , Teil I, Nr 39, vom 06.07.2021
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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