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Soldaten können ab 01.01.2020 in Uniform kostenlos mit der Dt. Bahn fahren

Begonnen von LwPersFw, 26. November 2019, 05:53:47

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alpha_de

Auf den Aufpreis (Differenz 2. zu 1. Klasse) wird der Bahncard-Rabatt der Bahncard First/Business angewendet.


OMLT

Hat hier noch jemand das Problem sich in der e-Token App einzuloggen?
Hatte die Herausforderung kürzlich schonmal und es half nur ein zurücksetzen des Passwortes im Intranet. Kriege immer die Meldung "Ungültige Passwort/Nutzerkennung".
Generell werde ich in regelmäßigen Abständen aus der App geworfen. Super nervig. Auf der Website dasselbe Spiel. Scheint irgendwie ein Datenbank Problem oder was weiß ich zu sein.
Warum passiert sowas immer Sonntags...

IcemanLw

Das mit dem rauswerfen klingt nach einer IT Sicherheitsrichtlinie ist bei mir aber auch so.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

JensMP79

Ich kann jedem nur empfehlen, sich ein paar "Analoge" eToken in der Hinterhand zu halten. Die App ist leider nur "Halb" brauchbar.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

LwPersFw

"Neue eToken zum Bahnfahren in Uniform ab 01.09.2021

Berlin, 30.08.2021, BMVg P I 1 Team Bahnfahren.

Mit dem kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform wird die Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Öffentlichkeit erhöht.
Soldatinnen und Soldaten werden im Alltag als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform in der Gesellschaft wahrgenommen.

Abreißfahrschein mit Bundeswehr-Polygonmuster und Schriftzug Bw eToken

Mit ihrem Auftreten in Uniform stärken die Soldatinnen und Soldaten das Bild der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft und prägen die öffentliche Meinung von der Bundeswehr positiv.
Zudem sollen das Engagement sowie das Verantwortungsbewusstsein, das mit dem Dienst als Soldatin und Soldat verbunden ist, öffentlich anerkannt werden.
Daher ist das Tragen der Uniform eine der maßgeblichen Bedingung zur Nutzung des Angebotes.


Das Angebot erfreut sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Mehr als 1,2 Millionen Zugverbindungen wurden bisher gebucht und in Uniform "abgefahren".
Dabei ist die Null-Euro-Ticketbuchung denkbar einfach. Ob in der Dienststelle über das Intranet der Bundeswehr oder jederzeit von zu Hause über das
Internet oder unterwegs mit der Bw-eToken-App: das Buchen der Bahnverbindung ist unkompliziert und auch deshalb so erfolgreich.

Aktueller Hinweis zur Gültigkeit der eToken

Wir weisen darauf hin, dass die aktuell zum Download bereitstehenden eToken nur bis einschließlich 31. August 2021 für Ticket-Buchungen gültig sind.

Die Gültigkeit der eToken ist hierbei nur für den Zeitpunkt des Buchungsvorgangs wesentlich. Sie hat keinen Einfluss auf Ihr gewünschtes Reisedatum.

Das heißt, dass Sie mit den aktuellen eToken bis Ende der Gültigkeit auch für Reisen mit einem Reisestart nach dem 31. August 2021 buchen können,
solange dieses Reisedatum durch den aktuellen Fahrplan der Deutschen Bahn angeboten wird.

Die eToken, die Sie bis zum aktuellen Gültigkeitsdatum nicht verbrauchen, werden systemseitig nach dem 31. August 2021 als abgelaufen markiert und automatisch ins Archiv verschoben.

Am 1. September 2021 stehen Ihnen neue eToken mit einem Gültigkeitszeitraum bis einschließlich 28. Februar 2022 auf den bekannten Bezugswegen zur Verfügung.

Unser Tipp

Stellen Sie sicher, dass Sie bei kurzfristigen Ticketbuchungen im Umstellungszeitraum über aktuelle eToken verfügen, um Probleme im Buchungsprozess zu vermeiden.

Grundsätzlich bitten wir, Ihre Ticketbuchungen stets so früh wie möglich durchzuführen.

Wir empfehlen, sich ab dem 1. September 2021 neue eToken herunterzuladen.


Allgemeines

Bitte denken Sie stets daran, dass Sie zur Nutzung des Angebots über ein Null-Euro-Ticket verfügen, einen gültigen Truppenausweis mitführen und eine korrekte Uniform tragen.
Ist eine dieser drei Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, ist das Angebot nicht nutzbar. Zuwiderhandlungen führen zu einer Fahrpreisnacherhebung.
Die Kosten hat die betroffene Soldatin bzw. der betroffene Soldat persönlich zu tragen. Eigene Kinder, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, können auf dem Null-Euro-Ticket
kostenfrei mitfahren, wenn sie im Buchungsprozess vorab angegeben werden. Im Übrigen ist die Weitergabe von Null-Euro-Tickets an Nicht-Anspruchsberechtigte untersagt und
stellt, so wie alle anderen Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen, ein Dienstvergehen dar.

Das Team Bahn im BMVg stellt den reibungslosen Ablauf zum Angebot des kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform sicher und ist gleichzeitig Ansprechstelle
bei Fragen rund um das Angebot.

Das Informationsangebot zum kostenfreien Bahnfahren im Intranet der Bundeswehr befindet sich zurzeit in der Überarbeitung und wird ab 1. September 2021 unter der
Rubrik "Zentrale Fachinformationen - Reisedienste - Bahnfahren in Uniform" zusammengefasst.

Für Anfragen ist die Ansprechstelle ebenfalls ab September 2021 unter der neuen E-Mail-Adresse BMVgPBahnfahreninUniform@bmvg.bund.de oder weiterhin
telefonisch unter 030 2004-23333 bzw. 90-3400-23333 erreichbar.


Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Verordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten
(Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung – SEFFV)

BGBl. , Nr. 68 vom 28.09.2021, Seite 4369

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

JensMP79

Vielleicht auch hier nochmal der Hinweis, dass die Fahrt im ÖPNV von Dienststelle zum Bahnhof oder umgekehrt NICHT Bestandteil der Fahrkarte "Kostenloses Bahnfahren in Uniform" sind.

dunstig

So pauschal nicht ganz richtig. Es gibt auch Teile des ÖPNV die durchaus mit abgedeckt sind wie beispielsweise die S-Bahn in München.

Dennoch richtig, dass man immer im Blick haben sollte, welche Strecke unter dem Abschnitt ,Fahrkarte' auf dem Ticket mit abgedeckt sind. Darauf wird man bei der Buchung aber auch schon hingewiesen, dass es sich hier um einen Teilstreckenpreis handelt.

Das gilt aber genauso auch für regulär Reisende, also keine bundeswehrspezifische Fragestellung.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

IcemanLw

Es wird sehr viel ÖPNV abgedeckt, nahezu jeder ÖPNV der durch die Eisenbahn erbracht wird.

Und nein, nur weil Straßenbahn und U Bahn auf ner Schiene fahren gelten sie rechtlich nicht als Eisenbahn.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

Ralf

ZitatHiermit informieren wir Sie über den Ausfall der BW-eToken Anwendung am im Zeitraum

29. Oktober 2021 ab 16:00 Uhr bis voraussichtlich 1. November 2021 07:00 Uhr.

In diesem Wartungsfenster steht die Intranet-, Web- und App-Anwendung zum Bezug und zur Verwendung von eToken nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Wartungsmaßnahme werden Sie zur Neuanmeldung aufgefordert.

Wir empfehlen Ihnen, notwendige Ticketbuchungen frühzeitig, außerhalb des Wartungsfensters, durchzuführen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, geladene eToken außerhalb der eToken-App (Screenshot, Abschrift...) zu speichern und unmittelbar über den Sondereinstieg www.bahn.de/bundeswehr einzulösen.

Halten Sie nach Abschluss der Wartungsmaßnahme Ihre 10-stellige, alphanumerische Benutzerkennung und das selbstgewählte Kennwort bereit.

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den UHD der BWI über (Bw) 90 44444 bzw. öffentliches Netz (Inland) 0800 44444 29 (auch Mobilfunk).

Bei Fragen zu Reisebuchungen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Deutschen Bahn unter Tel.: 030 2970.

Darüber hinaus erreichen Sie die Ansprechstelle des Team Bahn im BMVg von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter Tel.: 030 2004 23333 bzw. per E-Mail unter BMVgPBahnfahreninUniform@bmvg.bund.de

Ihr Team Bahn
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JensMP79

Zitat von: IcemanLw am 20. Oktober 2021, 14:15:42
Es wird sehr viel ÖPNV abgedeckt, nahezu jeder ÖPNV der durch die Eisenbahn erbracht wird.

Und nein, nur weil Straßenbahn und U Bahn auf ner Schiene fahren gelten sie rechtlich nicht als Eisenbahn.

Wer, bitte schön, ist denn die Eisenbahn? Oder wird hier dann doch die DB gemeint? Oder die vielen Privatbahnen? ÖPNV ist dann doch noch etwas mehr als das, was auf Schiene fährt.
Die Brockenbahn und Harzquerbahn sind auch "Eisenbahnen", fahren im ÖPNV und nicht Bestandteil des Angebotes.

Und wenn ich von Hannover nach München zur SanAK fahre, ist der ÖPNV in Form von U Bahn und / oder Bus auch nicht im Ticket enthalten. Wohl aber die S Bahn. Also entweder zahle ich für den ÖPNV, oder ich muss ne Strecke zu Fuß gehen ;-)

ZitatDennoch richtig, dass man immer im Blick haben sollte, welche Strecke unter dem Abschnitt ,Fahrkarte' auf dem Ticket mit abgedeckt sind. Darauf wird man bei der Buchung aber auch schon hingewiesen, dass es sich hier um einen Teilstreckenpreis handelt.

Guter und einzig richtiger Hinweis.

IcemanLw

Die Eisenbahn ist alles was den Richtlinien des Eisenbahn Bundesamtes unterliegt.

Und ich schrieb ja auch nur "nahezu jeder" also eben nicht alles was durch die Eisenbahn erbracht wird.
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

F_K

@ IcemanLw:

Nunja,

ZitatDas EBA ist die Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland und die zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die Eisenbahnunternehmen, die zwar nicht in Bundesbesitz sind, aber einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen somit mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland.

Die Begriffe "Deutsche Bahn" und "Eisenbahnen in Deutschland" sind bei weitem nicht deckungsgleich oder ähnlich.

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