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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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F_K

@ Roughnecks:

Da hätte ich gerne einen Auszug der LoNo (mit Ansprechpartner / Bezug), da wir ja geklärt haben (mit Quelle), wie die GESETZLICHE Regelung ist, und so ein Befehl würde also Gesetzen widersprechen und wäre UNrechtmäßig.

Roughnecks

Am 01.04.2021 wurde seitens Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr ein fachlicher Hinweis im Umgang mit der Anwendungsbeschränkung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung herausgegeben.
Hier findet der Einsatz des Impfstoffs unterhalb der Altersgrenze nach ärztlichem Ermessen zwar Erwähnung, jedoch lautet die Umsetzung der Vorgaben der STIKO wie folgt:
,,Das Präparat Vaxzevria darf grundsätzlich nur noch bei Personen ab 60 Jahren verwendet werden."
Demnach ist es auch auf ausdrücklichen Wunsch des Soldaten nicht zulässig, vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit Vaxzevria geimpft zu werden, sofern die Impfung in Wahrnehmung einer dienstlichen Impfpriorität bzw. in dienstlichem Kontext wahrgenommen wird.

F_K

Nach dem LESEN stellt sich die Lage anders da.

Es werden eben KEINE dienstrechtlichen oder sonstigen Konsequenzen "angedroht" - sondern es wird lediglich darauf hingewiesen, dass es einen Unterschied macht, ob es einen dienstlichen Befehl zur Impfung gibt (Duldungspflicht!), oder ob "freiwillig" geimpft wird.

.. und dass dies in der Folge wegen §64 InfSG eben keinen Unterschied macht, haben wir ja schon gesetzlich belegt.

Roughnecks

Ich weiß jetzt nicht so genau was du da liest:

Da steht:

1.) Somit darf in keiner regionalen Sanitätseinrichtung und in keinem Impfzentrum der Bundeswehr Soldatinnen und Soldaten unter 60 Jahren Vaxzevria verabreicht werden.

2.) Lassen sich Soldatinnen und Soldaten in zivilen Impfeinrichtungen Vaxzevria verabreichen, tragen Sie bei Komplikationen ggf. haftungs-, versorgungs- und dienstrechtliche Konsequenzen.

Wie du das interpretierst, überlasse ich dann dir.


F_K

Zitattragen Sie bei Komplikationen ggf. haftungs-. versorgungs- und dienstrechtliche Konsequenzen

Dieser Satz von Dir, hörte sich nach "Warnung / Drohung" an - und dies ist eben nicht so.

Das "irgendein Bearbeiter bei San" das InfSG nicht kennt, und dann eine "schwammige Aussage" in den Raum "raushaut", ist ja nicht so ungewöhnlich.

Roughnecks

Das ist keine Drohung, das steht tatsächlich so in der LoNo.

Und es hat nicht "irgendein Bearbeiter" bei San rausgehauen, das kommt von Ärzten.

Ralf

Zitat2.) Lassen sich Soldatinnen und Soldaten in zivilen Impfeinrichtungen Vaxzevria verabreichen, tragen Sie bei Komplikationen ggf. haftungs-, versorgungs- und dienstrechtliche Konsequenzen.
Das steht zumindest nicht in der fachl. Weisung vom 01.04. und auch nicht auf der entsprechenden IntranetBw-Seite.
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Roughnecks

@Ralf

Das Schreiben von RegSanUstg ist vom 26.04.2021 und basiert auf einer Anfrage vom SanUstgZ Köln-Wahn vom 21.04.2021.

Das Schreiben nennt als Bezug eben den Fachlichen Hinweis vom Kdo SanDstBw vom 01.04. sowie die Aussage der STIKO.

Die LoNo wurde vom SanUstgZ Köln-Wahn am 27.04.2021 in Umlauf gebracht.

Wenn dich die LoNo interessieren sollte, kann ich dir diese gerne zukommen lassen.

F_K

Völlig egal, ob mit Duldungspflicht BT geimpft wurde, oder freiwillig AZ, es besteht der gleiche Schutz gegen Impffolgen.

Es wird nur klargestellt, dass bei Duldungspflicht Ü60 eben kein AZ geimpft wird - mehr nicht.

Ralf

Ich glaub dir das ja, das ist nicht mein Punkt.
Mein Punkt ist eher, dass solche Infos dann auch so flächendeckend verteilt werden müssten, dass dieses durch die betreffenden Sdt auch aktiv wahrgenommen wird.
Bspw. habe sich von meinen Jungs letzte Woche einige mit dem AZ in den Impfzentren impfen lassen.
Sollte es hier nun wirklich zu Versorgungseinschränkungen kommen (was ich nicht glaube, aber sei es drum), hielte ich eine LoNo, die irgendwohin ging, nicht für ausreichend. Wir haben sie zumindest nich tbekommen (und ich bin ja in Köln-Wahn) und auch eine dementsprechende Sensibiliserung des Personals bspw. über die AL-Lagen o.ä. ist auch nciht erfolgt.
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F_K

@ Ralf:

Meine Einschätzung: Da hat ein Bearbeiter einen "Teilsatz rausgehauen", ohne das Thema oder ggf. die Folgen dieses Teilsatzes zu verstehen.
(Inhaltlich ist der Satz nämlich zumindest unverständlich / missverständlich, wenn nicht sogar stumpf falsch).

Roughnecks

@Ralf die LoNo ging an alle SanVerZ-OBKs, ebenso an den OBK SanVersZ Köln-Wahn.

Es geht ja auch nicht darum, ob wir daran glauben, dass es zu Versorgungseinschränkungen kommt, sondern es heißt "ggf".

Muss am Ende jeder für sich selbst abschätzen, ob man das Risiko in kauf nimmt.

Und falls es doch zu solchen Einschränkungen kommen sollte, kann man leider nicht damit Argumentieren, dass jemand aus dem Bundeswehrforum was anderes gesagt hat.

dunstig

Selbiges ist hier ebenfalls nicht angekommen. Bei uns wurde kürzlich von der Führung extra noch einmal klar gestellt, dass man sich natürlich auch zivil impfen lassen kann mit dem dort entsprechenden Impfangebot, d.h. natürlich auch mit AZ. Im Rahmen der Aktion in Ingolstadt als vor wenigen Wochen 15.000 Dosen AZ ohne Priorisierung verimpft wurden, haben das auch eine beträchtliche Anzahl unserer Soldaten wahrgenommen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

"ggf." fällt uns der Himmel auf den Kopf - die Aussage hat genau diese Qualität.

Das InfSG ist da klar.

Ralf

Zitat@Ralf die LoNo ging an alle SanVerZ-OBKs, ebenso an den OBK SanVersZ Köln-Wahn.
Da hat nun nicht jeder Zugriff drauf (ich schon mal garnicht) und schon garnicht ist damit einer Belehrungspflicht genüge getan.
ZitatUnd falls es doch zu solchen Einschränkungen kommen sollte, kann man leider nicht damit Argumentieren, dass jemand aus dem Bundeswehrforum was anderes gesagt hat.
Genau das ist der Punkt, sollte es versorgungsrechtl. Einschränkungen geben, hätte das vorher wirklich ganz klar allen ggü. klargestellt werden müssen.
ZitatMuss am Ende jeder für sich selbst abschätzen, ob man das Risiko in kauf nimmt.
und eben über ein versorgungsrechtl. Risiko hätte dann aber auch informiert werden müssen.
Wenn du das heute nicht geschrieben hättest, wüsste das ja auch sonst keiner. So kann das nicht funktionieren. Man kann ja nicht sagen "im Bw-Forum stand aber, dass es hier ggf. versorungsrechtliche Konsequenzen mit sich bringt, also hätten Sie das wissen müssen".


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