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Auswahlkonferenzen 2021

Begonnen von homerjay71, 05. Januar 2021, 13:08:41

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istklar

Wie im Schreiben des BaPersBW genannt, hatte ich mich mit der zuständigen Stelle für die konkrete Planung  der Ausbildung und Verwendung in Verbindung gesetzt. Bin nach 43(3) ivm 26(2) SLV als Einsatzstabsoffizier in einer sehr berufsnahen und einigermaßen "militärfernen" Verwendung vorgesehen. Da ich bereits Grundwehrdienst geleistet habe, entfällt für mich Modul 1 + 2.

Ich war nun etwas erstaunt zu erfahren, dass in 2021 gar nichts mehr passieren soll, da keine freie Plätze in den benötigten Lehrgängen vorhanden seien (sondern durch Covid ein großer Backlog vorherrsche). Auf meine Frage, ob man nicht auch vor Abschluss der zu absolvierenden Offiziersausbildungsmodule bereits erste "Einsätze" in der Zielverwendung durchführen könne, wurde mir mitgeteilt, dass man ohne die Ausbildungsmodule nicht eingesetzt werden könne - das hatte ich bisher anders verstanden. Zudem wurde genannt, dass weitere zu absolvierenden Module (ich meine da wurden eine Art Waffenkunde sowie ein Erste Hilfe Kurs in Bonn genannt - ebenfalls neue Infos für mich) sinnvollerweise auch erst zeitnah vor den Offiziersausbildungsmodulen absolvieren solle, sonst hätte man dann ja alles wieder vergessen. Meine ursprüngliche positive Überraschung ob der Geschwindigkeit des Prozesses muss ich somit wieder revidieren...Mir ist auch nicht klar, warum man nicht auch ohne die Offiziersausbildungsmodule bereits in der Zielverwendung eingesetzt werden kann - ich dachte genau dafür ist der vorläufige höhere DG vorgesehen?


p4uLe83

#106
Tja, lass mich dir als Einsatzoffizier sagen, die Zeiten sind nicht leicht. Kenne ich alles, du musst sehr aktiv hinterher sein und Glück haben mit einem aktiven PersFhr.
Für die ROL brauchst du zwingend eine Umschulung auf nSAK (das ,,Schießen"), bei Interesse schau mal auf die Bw Homepage, da war ein fantastischer Bericht dazu. Nicht leicht, da Lehrgänge zu finden.

Dann brauchst du noch EEH-A, noch schwerer zu bekommen. Dafür gibt es aber für Modul1 wohl Ausnahmegenehmigungen. Wenn du dich reinhängst, wird da evtl noch was gehen.

Mein Res Ansprechpartner am Dienstort (bei mir nicht der PersFhr im BeordTrT) meinte, ich könnte erst ab endgültig verliehenen DG länger als 30 (oder waren es 90?) Tage üben, darunter macht bei meinem DP keinen Sinn. Evtl. Ist das bei dir auch so, was wünschen sie sich dort als Länge der RDL?
Je nachdem, wieviele Soldaten bei dir herumlaufen, ist die RO-Ausbildung vllt Pflicht für ordentliches Benehmen. Vorgesetztenverordnung und so...

ich persönlich würde dich auch nicht unausgebildet als Major in meine Dienststelle lassen, die Wirkung ist ja nicht ohne. Kann ich daher nachvollziehen.

istklar

Danke für deine ausführliche Antwort. Bei meiner geplanten Verwendung könnte ich auch deutlich kürzer als 30 Tage üben. Militärische Fähigkeiten, oder auch vieles dessen, was in der Offiziersausbildung vermittelt wird, ist dort zwar sicherlich hilfreich aber definitiv nicht unbedingt von Nöten...muss mich wohl nochmals mit den "zuständigen Stellen" in Verbindung setzen..

Ralf

ZitatMilitärische Fähigkeiten, oder auch vieles dessen, was in der Offiziersausbildung vermittelt wird, ist dort zwar sicherlich hilfreich aber definitiv nicht unbedingt von Nöten
Du machst da einen Denk- und vllcht auch einen Einstellungsfehler: das ist das militärische Grundhandwerkszeug, ohne das lässt man dich nicht auf Kameraden und Untergeben los. Und das ist auch gut so. Sieh es wie bei der Fahrschule, da lernst du auch alles, ohne dass du weißt, was du mal brauchst. Hast du das nicht gelernt, kann das schlimme Folgen haben. Nimm nur die umfangreiche Rechtsausbildung, die auch nicht umsonst ein Sperrfach in den Lehrgängen ist.
Man sieht dir nicht an, dass du ein Neueinsteiger ohne Ahnung und kenntnisse bist, wirst aufgrund deines Dienstgrades aber als jemand gesehen, der bereits etliche Jahre Dienstzeit hat.
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dirkstark

Ich unterstütze all das, was p4uLe83 schon gesagt hat. Im Wesentlichen muss man selbst am Ball bleiben und sich informieren und um Unterstützung bitten. Hier habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht! Sowohl beim verantwortlichen Feldwebel für Reservisten Angelegenheiten meiner Dienststelle als auch beim BAPersBw!

Ich habe aufgrund der persönlichen Kontakte und Bemühungen des Fw meiner Dienstelle einen Termin für n-SAK als auch für EHH bekommen. Und BAPersBw hat mir den Lehrgang für das ROL Modul 1 in Dresden gebucht. Nachdem es eine terminliche Überschneidung der 2. Präsenzphase mit EHH gab, hat man für mich einen Tauschpartner des zweiten Lehrgangs Modul 1 gesucht und gefunden.

Wenn also nichts dazwischenkommt, dann komme ich dieses Jahr noch ein ganzes Stück voran. Was will ich mehr?
Bin sehr zufrieden mit der Unterstützung, die ich bekommen habe!

Auch in der Zeit, als gefühlter Stillstand war (Digitalisierung meiner Personalakte, sprich einscannen, dauerte ewig), hat mir jeder, den ich am Telefon erwischen konnte, geholfen und sich um Transparenz bemüht. 

särsch

Zitat von: istklar am 18. Mai 2021, 21:53:18
Wie im Schreiben des BaPersBW genannt, hatte ich mich mit der zuständigen Stelle für die konkrete Planung  der Ausbildung und Verwendung in Verbindung gesetzt. Bin nach 43(3) ivm 26(2) SLV als Einsatzstabsoffizier in einer sehr berufsnahen und einigermaßen "militärfernen" Verwendung vorgesehen. Da ich bereits Grundwehrdienst geleistet habe, entfällt für mich Modul 1 + 2.

Ich war nun etwas erstaunt zu erfahren, dass in 2021 gar nichts mehr passieren soll, da keine freie Plätze in den benötigten Lehrgängen vorhanden seien (sondern durch Covid ein großer Backlog vorherrsche). Auf meine Frage, ob man nicht auch vor Abschluss der zu absolvierenden Offiziersausbildungsmodule bereits erste "Einsätze" in der Zielverwendung durchführen könne, wurde mir mitgeteilt, dass man ohne die Ausbildungsmodule nicht eingesetzt werden könne - das hatte ich bisher anders verstanden.

Von welcher "Stelle für die konkrete Planung der Ausbildung und Verwendung" sprichst du?
Als Reservist hatte ich zwei Ansprechpartner: 1. das BAPers für die Ausbildung an der OSH und 2. meinen BeordTrT für RDL.

Ich hatte damals den ROL1 an der OSH gemacht und direkt im Anschluss meine erste RDL. Zu keiner Zeit gab es die Information, man müsse erst das Offizierpatent erhalten bevor man RDL machen kann. Ich hatte Kameraden im ROL1, welche vor diesem Lehrgang schon geübt hatten oder ebenfalls zwischen den ROL übten.

Deshalb interessiert es mich, wer die Aussage dahingehend tätigte, dass man erst ROL1-3 und dann RDL machen muss

Douaumont


istklar

Zitat von: särsch am 19. Mai 2021, 11:48:38
Deshalb interessiert es mich, wer die Aussage dahingehend tätigte, dass man erst ROL1-3 und dann RDL machen muss
Vll. nochmals zur Konkretisierung, da ich mich in der Tat nicht absolut präzise ausgedrückt habe mit der Fomulierung
Zitat von: istklar am 18. Mai 2021, 21:53:18

Auf meine Frage, ob man nicht auch vor Abschluss der zu absolvierenden Offiziersausbildungsmodule bereits erste "Einsätze" in der Zielverwendung durchführen könne, wurde mir mitgeteilt, dass man ohne die Ausbildungsmodule nicht eingesetzt werden könne
Es wurde NICHT davon gesprochen, dass alle drei ROL Module vor der ersten vollständig Verwendung bereits absolviert sein geschweige denn das Patent erteilt sein muss. Dennoch war auch die Aussage, dass ohne zumindest begonnene / teilabsolvierte ROL Lehrgänge keine RDL in der Zielverwendung möglich bzw. sinnvoll sei. Und da die Lehrgänge eben erst in 2022 wieder verfügbar sein werden, zieht sich das eben alles hin. Auch die ebenfalls notwendigen nSAK und EEAH Schulungen sollten laut Aussage ja eher zeitnah zu den ROL Lehrgängen und nicht zB ein Jahr im Voraus absolviert werden. Was den Zeitaufwand natürlich massiv konzentriert und potentiell zu Abstimmunsgsschwierigkeiten mit dem Arbeitgeber führt, da man seine notwendigen Abwesenheit nicht gut verteilen kann, sondern durch diese Herangehensweise dann "en bloc" länger fehlt. Soviel zu diesem Punkt.

Wo ich aber auch hier in den Beiträgen einen Widerspruch erkenne: @särsch, du führst aus:
Zitat von: särsch am 19. Mai 2021, 11:48:38
Ich hatte damals den ROL1 an der OSH gemacht und direkt im Anschluss meine erste RDL. Zu keiner Zeit gab es die Information, man müsse erst das Offizierpatent erhalten bevor man RDL machen kann. Ich hatte Kameraden im ROL1, welche vor diesem Lehrgang schon geübt hatten oder ebenfalls zwischen den ROL übten.

@Ralf dagegen sagt:
Zitat von: Ralf am 19. Mai 2021, 06:06:19
Du machst da einen Denk- und vllcht auch einen Einstellungsfehler: das ist das militärische Grundhandwerkszeug, ohne das lässt man dich nicht auf Kameraden und Untergeben los. Und das ist auch gut so. [...] Hast du das nicht gelernt, kann das schlimme Folgen haben. Nimm nur die umfangreiche Rechtsausbildung, die auch nicht umsonst ein Sperrfach in den Lehrgängen ist. Man sieht dir nicht an, dass du ein Neueinsteiger ohne Ahnung und kenntnisse bist, wirst aufgrund deines Dienstgrades aber als jemand gesehen, der bereits etliche Jahre Dienstzeit hat.
Hier nehme ich einen gewissen Widerspruch wahr. Särsch sagt, RDL geht auch vor bzw während der ROL Lehrgänge. Ralf dagegen führt aus, dass die Inhalte der Lehrgänge Vorausetzung hierfür sei, ohne würde man "dich nicht auf Kameraden oder Untergebene los lassen".
Wie ist das denn einzuwerten? Ist eine Info falsch? Oder ist es rein formell zwar möglich bereits vor / während der ROL Lehrgänge eine RDL zu besuchen, wird aber faktisch nicht empfohlen?


Ralf

Mir ging es um die Grundsätzlichkeit der Aussage "eigentlich brauche ich keinen Offz-Lehrgang, ich bleibe in meiner Fachlichkeit".
Dass man zwingend kein "Offizierpatent" braucht sieht man ja auch so schon bei den Einstellungen von SE. Auch diese machen nach der GA einen Teil der Eignungsübung vor dem OL.  Gleichwohl ist es recht zeitnah nach der Einstellung vorgesehen.

Ich finde die Diskussion immer recht müßig: braucht man einen Lg oder nicht, in meiner Verwendung sehe ich das nicht so etc. pp
Erstens hat der Dienstherr das so vorgesehen und er hat sich bestimmt was dabei gedacht (kostet ja auch) und zweitens bleibt man idR auch nicht sein Leben lang auf einem DP und dafür müsen breite Grundlagen geschaffen werden, dass Versetzungen auf verschiedenste DP erfolgen können. Gilt für aktiv wie für Res.
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PzPiKp360

Zitat von: istklar am 20. Mai 2021, 21:59:11Dennoch war auch die Aussage, dass ohne zumindest begonnene / teilabsolvierte ROL Lehrgänge keine RDL in der Zielverwendung möglich bzw. sinnvoll sei.
Es mag vom Dienstposten abhängig sein, ob es sinnvoll ist. Möglich ist es, denn ich weiß von Kameraden, die schon vor dem ROL 1 längere (fachliche) RDL absolviert haben. Siehe ansonsten die Aussagen von Ralf...

Zitat von: istklar am 20. Mai 2021, 21:59:11Auch die ebenfalls notwendigen nSAK und EEAH Schulungen sollten laut Aussage ja eher zeitnah zu den ROL Lehrgängen und nicht zB ein Jahr im Voraus absolviert werden.
Das halte ich für eine seltsame Aussage. Die (Um-)Schulung für nSAK macht man typischerweise einmal, irgendwann in der Karriere, und übt das später hoffentlich mal wieder, um sich in Gang zu halten. Gerade mit der Aussicht, zumindest im ersten Quartal 2022 zu einem ROL 1 zu kommen, solltest Du ab jetzt versuchen, noch dieses Jahr an diese Dinge zu kommen, und das ist, noch dazu unter Corona-Betrieb, gar nicht so einfach.

F_K

Die Aussagen sind so sicher nicht gefallen - nsak und EEH Erstausbildungen sind zeitintensiv - die ggf. notwendigen "Auffrischungen" dagegen schnell gemacht ...

dirkstark

Zitat von: F_K am 22. Mai 2021, 14:55:38
Die Aussagen sind so sicher nicht gefallen - nsak und EEH Erstausbildungen sind zeitintensiv - die ggf. notwendigen "Auffrischungen" dagegen schnell gemacht ...

Für mich bedeutet das jeweils 1 Woche im Juni (nSAK) und 1 Woche im November (EEH); an der Offiziersschule wird dann nur noch mal ein Teil / zur Auffrischung geschossen. Also macht es Sinn, nSAK so früh wie möglich zu machen; macht wenig Sinn, wenn´s zum ROL 1 noch nicht vorhanden ist. EEH dann mit etwas mehr Möglichkeiten zur Planung (soweit das Angebot verfügbar ist). 

DeltaEcho

ZitatEEH dann mit etwas mehr Möglichkeiten zur Planung (soweit das Angebot verfügbar ist). 

EEH ist wohl ausgesetzt, bis auf die Grundausbildung und Einsatzverpflichtungen. Dies betrifft auf die modulare Auffruschung, die z.Z. am Rechner durchgeführt wird.

Paul21

Moinsen,

Um den Faden hier nochmal auf zugreifen. Hat mittlerweile jeder seine Bescheide der Auswahlkonferenzen bekommen oder wartet auch noch jemand?

Gibt es da einen aktuellen Stand ob dieses Jahr im Hinblick auf den Backlog der Pandemie noch einen weitere Auswahl stattfinden wird?

Viele Grüße
Paul

p4uLe83

Für welches Verfahren?
Mein Stand bzw. die offizielle Verlautbarung war, dass es eine gemeinsame Auswahl für die 2019er und 2020er Bewerbungen gab, und die waren schon im Januar/Februar. Gilt für 26.2, bin mir nicht sicher, ob auch für die 4er Seiteneinsteiger.
Wenn du weder Zu- noch Absage hast, würde ich an deiner Stelle zügig nachfragen, was das Ergebnis für dich war. Das ist wohl untergegangen.

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