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wehrmedizinisches Gutachten? Wo?

Begonnen von MAnuel008, 30. Mai 2021, 17:32:44

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MAnuel008

Hallo,

ich interessiere mich für eine Verwendung als (Reserve-)Offizier, am liebsten bei den Pionieren, mit SAZ 2 oder 3. Ich habe Abitur mit 2,7 gemacht und studiere seit zwei Semestern Bauingenieurwesen, bisher auch erfolgreich. (Schnitt 2,9 aber alle Klausuren bisher in Regelzeit bestanden.) Zusätzlich absolviere ich ein Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter und stehe hier kurz vor der Zwischenprüfung. Ich finde also eigentlich, dass ich ein sehr gutes "Profil" für einen Pionieroffizier habe, fachlich gesehen. Abi könnte natürlich etwas besser sein, aber mir wurde gesagt für Reserveoffiziere ist dies nicht SOOO wichtig. Trotzdem bin ich prinzipiell auch an der normalen Offizierlaufbahn SAZ 13 interessiert, falls ich das AC sehr gut absolviere und man mir einigermaßen freie Studienwahl lässt und ich bis dahin den Bachelor schon so gut wie in der Tasche habe. (also eher unwahrscheinlich) Nun aber zum eigentlichen Problem:

Ich hatte in meiner frühen Kindheit, leider starke Kontinenz Probleme weshalb mir ein sakraler Neurostimulator (umgangssprachlich Beckenbodenschrittmacher/https://de.wikipedia.org/wiki/Beckenbodenschrittmacher) implantiert wurde, dieser hat mir auch sehr gut geholfen. Und ist nun deaktiviert, verbleibt aber im Körper. Deshalb darf ich keine MRTs machen, ansonsten bin ich allerdings in keiner Weise beeinträchtigt. Auch ist dieses Gerät für mich derzeit eigentlich nicht notwendig, weshalb ein Defekt oder eine Beeinträchtigung, was an sich schon enorm unwahrscheinlich ist, für mich nicht direkt gefährlich ist. Auch MRTs sind theoretisch durch führbar, wie neueste Studien belegen. An sich sehe ich also keinerlei Einschränkungen für mich bei der gesundheitlichen Eignung, nur habe ich die Befürchtung, dass ein Musterungsarzt das Verfahren in seiner Komplexität nicht versteht und mich deshalb aus Ahnungslosigkeit ablehnt.

Theoretisch hätte ich zwar die Möglichkeit mir dieses Gerät entfernen zu lassen, aber das wäre 1. ein unnötiges Risiko und 2. Verbleiben häufig Elektroden im Körper, da die Entfernung viel komplizierter ist als die Implantierung. Ich würde mich also ungern operieren lassen, falls es für meine Eignung nicht zwangsläufig notwendig ist.

Um die medizinische Untersuchung beim ACFüKrBw, also möglichst unkompliziert und sicher zu gestalten, würde ich mich gerne im Vorfeld wehrärztlich beraten lassen und mir gegebenenfalls ein Gutachten ausstellen lassen, welches die Situation erläutert und evtl. meine Chancen erhöht.

Kennt ihr einen Arzt oder eine Qualifikation die ein Arzt haben müsste um mir ein entsprechendes Gutachten hinsichtlich meiner militärischen Eignung zu geben?

Gäbe es die Möglichkeit unter Vorbehalt am ACFüKrBw teilzunehmen so dass man mich erst gesundheitlich prüft, falls ich meine Eignung in den anderen Bereichen, PC Test, Aufsatz, Interview etc. bereits erhalten habe? Und dass diese Prüfung dann erst später stattfindet, so dass ich mir noch ein Gutachten einholen kann?

Versteht mich nicht falsch, ich halte Bundeswehrärzte durchaus für kompetent, aber das Beckenbodenschrittmacher Verfahren ist noch nicht sehr verbreitet, es ist nicht grade unwahrscheinlich deshalb zu unrecht abgelehnt zu werden. Könnte sich hier theoretisch als Ultima Ratio ein Widerspruchsverfahren lohnen?

Vielen Dank

Andi8111

1. Das Thema gehört in ein anderes Unterforum.
2. Gem. aktueller Vorschrift besteht aufgrund des Schrittmachermoduls an sich wahrscheinlich kein Problem, wohl aber aufgrund der nun offenbar nicht mehr vorhandenen Inkontinenz. Denn irgendwoher muss die ja gekommen sein. Sollte der Grund dafür nicht gefunden worden sein, stellt auch eine idiopathische, meist psychisch bedingte Inkontinenz einen Ausschlussgrund für den Wehrdienst dar.
3. Verstehen sie mich nicht falsch, aber sie haben überhaupt keine Ahnung und können nicht im geringsten einschätzen, wie "kompetent" "Bundeswehrärzte" sind.
4. Es gibt keinen Anspruch auf Einstellung. Es gibt darüberhinaus kein etabliertes "Widerspruchsverfahren" gegen die Feststellung der Verwendungsunfähigkeit aus medizinischen Gründen. Denn: Die wehrmedizinische Begutachtung hat lediglich den Charakter einer, die Personalmaßnahme vorbereitenden und steuernden Maßnahme und ist im Ergebnis rechtlich nicht anfechtbar.

Im übrigen werden entsprechende Gutachten NUR durch die Ärzte der Personalgewinnungsorganisationen der Bundeswehr, manchmal unter Zuhilfenahme einer fachärztlichen Begutachtung durch einen Facharzt der Bundeswehr, erstattet.
Diese Gutachten werden auch NUR während des Assessements angefertigt. Es ist nicht vorgesehen, Extrawürste zu braten. Somit ist eine "Musterung" außerhalb der Reihe nicht möglich.

MAnuel008

Natürlich habe ich keine Ahnung hinsichtlich der ärztlichen Kompetenz der Bundeswehr (oder wie hätten Sie das gerne formuliert?), allerdings lassen mich meine bisherigen ärztlichen Begegnungen an einer fairen Untersuchung zweifeln....wollte damit aber auch niemanden persönlich beleidigen. 

Die Inkontinenz ist nach einer Magen-Darm Infektion entstanden, sollte dies nicht eine psychische Ursache ausschließen? Deutet die Besserung durch den Schrittmacher nicht auf eine "organische" Ursache hin?

Naja, aber ich bin mir ziemlich sicher man kann das Ergebnis des Assessments anfechten, ist dabei dann die medizinische Eignung außen vor? Amtsärztliche Entscheidungen kann man ja auch anfechten.

Halten Sie es trotzdem für sinnvoll, mir evtl. ein zivilärztliches Gutachten zu holen und das dem Musterungsarzt vorzulegen?

Tut mir leid, wenn ich dies im falschen Unterforum gepostet habe, evtl. kann das jemand verschieben?!


Andi8111

VG Augsburg, Urteil v. 14.07.2016 – Au 2 K 15.109
Titel: Ablehnung eines Bewerbers für den "freiwilligen" Wehrdienst wegen fehlender
körperlicher Eignung
Normenkette: SG § 37 Abs. 1 Nr. 3, § 58b
Leitsätze:
1 Es besteht selbst dann kein Anspruch auf Einstellung in den freiwilligen Wehrdienst, wenn alle
persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der Bewerber hat in diesem Fall lediglich einen
Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. (redaktioneller Leitsatz)
2 Die Zentrale Dienstvorschrift 46/1 (neu: A1-831/0-4000) der Bundeswehr ist eine norminterpretierende
Verwaltungsvorschrift. Sie gibt in rechtmäßiger Weise den Maßstab für den Beurteilungsspielraum
vor, den die Behörde bei ihrer Entscheidung über die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für
eine soldatische Verwendung hat. (redaktioneller Leitsatz)

Man kann schon einen Widerspruch einlegen, dieser ist in allen Fällen, die ich gesehen habe, ohne Erfolg gewesen.
Nun nochmal Nein: Es macht keinen Sinn, ein Gutachten erstellen zu lassen, weil NUR die Ärzte der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr in der Lage dazu sind, Gebrechen, Erkrankungen und Verletzungen im Bezug auf die dem Wehrdienst eigentümlichen Umstände zu bewerten. Zivilen Ärzten wird diese Befähigung abgesprochen, weil sie damit keine Berührungspunkte haben. Und selbst, wenn ein ziviler Arzt meint, man könne Wehrdienst leisten, ist der Arzt des KarrC oder des AC nicht an diese Empfehlung gebunden. Er entscheiden gemäß pflichtgemäßen Ermessens.

MAnuel008

Danke nochmal für die Antwort, ich habe mich wohl unklar ausgedrückt, mit zivilärztlichem Gutachten meinte ich ein Gutachten hinsichtlich der Operationsmöglichkeiten und etwaiger Risiken bei bildgebenden Verfahren. Nicht grundsätzlich bezüglich der soldatischen Eignung, dass darüber nur die Bundeswehr entscheiden kann war mir nach Ihrem ersten Post klar. Ich fühle mich einfach etwas schlecht, ohne jeglichen objektiven Nachweis, den Musterungsarzt über das Gerät aufzuklären, (ja, das muss fast jeden Arzt) da kommen mir Zweifel hinsichtlich Glaubwürdigkeit etc. Oder habe ich ein völlig falsches Verständnis der Musterung?

Die Polizei NRW zbs. bietet die Möglichkeit sich im Vorfeld von einem Polizeiarzt beraten zu lassen, hinsichtlich gesundheitlicher Eignung, auch bezüglich Möglichkeiten diese (wieder) zu erlangen. Hat die Bundeswehr ein vergleichbares Angebot?

F_K

ZitatIm übrigen werden entsprechende Gutachten NUR durch die Ärzte der Personalgewinnungsorganisationen der Bundeswehr, manchmal unter Zuhilfenahme einer fachärztlichen Begutachtung durch einen Facharzt der Bundeswehr, erstattet.
Diese Gutachten werden auch NUR während des Assessements angefertigt. Es ist nicht vorgesehen, Extrawürste zu braten. Somit ist eine "Musterung" außerhalb der Reihe nicht möglich.

Leider nein.

Andi8111

Zitat von: MAnuel008 am 30. Mai 2021, 18:34:27
Die Polizei NRW zbs. bietet die Möglichkeit sich im Vorfeld von einem Polizeiarzt beraten zu lassen, hinsichtlich gesundheitlicher Eignung, auch bezüglich Möglichkeiten diese (wieder) zu erlangen. Hat die Bundeswehr ein vergleichbares Angebot?
Nein....

Ich versuche es jetzt nochmal zu erklären. Ärzte studieren normalerweise nach einem guten Abitur (also niedrigere Zahlwerte als 2,7) einen wissenschaftlich orientierten breit aufgestellten Studiengang, der in der Regel nicht nur das eigene Wissen vermehrt, sondern auch den Zugang dazu bereitet, sich neues Wissen anzueignen.
Deswegen sind Ärzte in den allermeisten Fällen dazu in der Lage, sich neues Wissen relativ schnell anzueignen. Vor allem jene Ärzte, die das jeden Arbeitstag aufs Neue tun müssen, weil sie grundsätzlich ALLE Erkrankungen und ihre Auswirkung auf den Wehrdienst kennen und bewerten müssen.
Wenn dann nun eine Erkrankung oder ein körperlicher Zustand dabei ist, der nicht alltäglich ist, wird recherchiert.
So einfach ist das.

Andi8111

Zitat von: F_K am 30. Mai 2021, 18:41:51
ZitatIm übrigen werden entsprechende Gutachten NUR durch die Ärzte der Personalgewinnungsorganisationen der Bundeswehr, manchmal unter Zuhilfenahme einer fachärztlichen Begutachtung durch einen Facharzt der Bundeswehr, erstattet.
Diese Gutachten werden auch NUR während des Assessements angefertigt. Es ist nicht vorgesehen, Extrawürste zu braten. Somit ist eine "Musterung" außerhalb der Reihe nicht möglich.
Leider nein.
Im Bezug auf was?

MAnuel008

Zitat von: Andi8111 am 30. Mai 2021, 18:41:55
Zitat von: MAnuel008 am 30. Mai 2021, 18:34:27
Die Polizei NRW zbs. bietet die Möglichkeit sich im Vorfeld von einem Polizeiarzt beraten zu lassen, hinsichtlich gesundheitlicher Eignung, auch bezüglich Möglichkeiten diese (wieder) zu erlangen. Hat die Bundeswehr ein vergleichbares Angebot?
Nein....

Ich versuche es jetzt nochmal zu erklären. Ärzte studieren normalerweise nach einem guten Abitur (also niedrigere Zahlwerte als 2,7) einen wissenschaftlich orientierten breit aufgestellten Studiengang, der in der Regel nicht nur das eigene Wissen vermehrt, sondern auch den Zugang dazu bereitet, sich neues Wissen anzueignen.
Deswegen sind Ärzte in den allermeisten Fällen dazu in der Lage, sich neues Wissen relativ schnell anzueignen. Vor allem jene Ärzte, die das jeden Arbeitstag aufs Neue tun müssen, weil sie grundsätzlich ALLE Erkrankungen und ihre Auswirkung auf den Wehrdienst kennen und bewerten müssen.
Wenn dann nun eine Erkrankung oder ein körperlicher Zustand dabei ist, der nicht alltäglich ist, wird recherchiert.
So einfach ist das.

Danke für Ihre Antworten, die waren tatsächlich sehr hilfreich.

Wenn ich Sie in ihrer Berufsehre gekränkt habe, tut es mir leid. Leider ist es in meiner Region häufiger der Fall, dass ein Arzt nicht in Deutschland studiert hat, sicher auch keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung hat und mit Sicherheit keinerlei Zeit sich irgendwas mal eben anzulesen. Daher meine Befürchtungen, dass Sie in ihrer Bundeswehrblase davon nicht viel mitbekommen sei mal dahingestellt. Wenn ich dem durchschnittlichen Musterungsarzt damit Unrecht tue, wovon ich ausgehe, tut es mir leid.

Finden Sie Ihren Bezug auf die Abiturnote nicht selbst etwas kindisch?

Trotzdem danke, da Schrittmacher ja laut ihnen kein Problem darstellen, werde ich mir keine all zu großen Sorgen machen und ggfls. hier berichten wie es lief.

Andi8111

Vielleicht etwas kindisch. Aber das muss manchmal eben sein.
Viel Erfolg beim Assessment!

F_K

@ Andi:

Mit Deinem Zitat und meiner Ergänzung wollte ich sie darüber stehende Frage beantworten:

Nein, es gibt keine Sonderlocke / Vorabmusterung - nur und ausschließlich der Musterungsarzt entscheidet.

ulli76

Eigentlich ist das ganz einfach- bewirb dich, bring dann zur Musterung eine Stellungnahme deines Urologen und ggf. Neurologen mit, dass das Ding besser drin bleibt, aber ansonsten keine Funktion hat und auch sonst keinen Ärger macht. Vermutlich wird man dich dann zum Bw-Urologen überweisen (die Kosten trägt dann die Bundeswehr), der gibt eine Stellungnahme ab und der Musterungsarzt entscheidet. Vermutlich wird der Musterungsarzt der Empfehlung des Facharztes zur Gesundheitsziffervergabe folgen.

Anders geht es nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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