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Ausgesetzte Beurteilung - Karrierenachteil

Begonnen von Johnson89, 09. Juni 2021, 14:20:53

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Johnson89

Guten Tag,

folgende Problemstellung:

Ich, seit 04.2014 Soldat in der Fw-Laufbahn, war von 10.2018 bis 12.2019 auf ZAW (Fortbildungsstufe A).
Meine erste reguläre Beurteilung habe ich 2017 erhalten, 2019 wäre eigentlich die zweite dran gewesen.

Da ich allerdings den Großteil des Jahres auf ZAW war, konnte für den Zeitraum keine Beurteilung stattfinden und wird laut Aussage meiner PersFw auch in keiner Form nachgereicht, sodass ich erst dieses Jahr wieder eine bekomme.
Mutmaßlich wäre die Beurteilung von 2019 die gewesen, mit der ich in Betracht für die Hauptfeldwebel-Beförderung gekommen und mittlerweile vermutlich sogar schon befördert worden wäre.

Nicht, dass ich meinem PersFw eine solche Inkompentenz zumuten würde, aber ich versichere mich gerne nochmal an anderer Stelle:

1. Ist das korrekt, dass mir für 2019 keine Beurteilung zusteht?
2. Falls dem so ist, so ist das ja karriere- und geldtechnisch ein ziemlich Nachteil - habe ich in dem Fall irgendwelche Ansprüche auf Ausgleich oder etwas in der Richtung, oder schaue ich da einfach in die Röhre?
3. Mein PersFw meinte außerdem, dass es derzeit eine Art Rückstau bei den Beförderungen gibt - ich habe das so verstanden: selbst wenn ich nun in Betracht für die Beförderung kommen würde, muss ich noch X Monate warten, bis es umgesetzt wird? Ist das so korrekt?
4. Wie setzen sich eigentlich die Kriterien für die HptFw-Beförderung genau zusammen?

Ich danke euch,

Grüße, Johnson aka. Mark

Ralf

BU werden nur aus bestimmten Gründen nicht erstellt, diese finden sich in der A-1340/50 Nr. 205, da musst du mal schauen, ob etwas auf dich zutrifft, kommt darauf an, ob du freigetsellt warst etc.

Wartezeiten bei der Beförderung zum HptFw sind gewollt und auch angelegt, weil sie damit dem Prinzip Bestenauslese Rechnung tragen.
Das ist auch kein Rückstau, sondern so vorgesehen. Es sind alle benötigten Planstellen vorhanden (sogar ein paar mehr), jedoch führt auch das zu den gewollten Wartezeiten. Durchschnittlich ist eine Wartezeit von 2 Jahren vorgesehen, bessere schneller, schlechtere später.

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LwPersFw

Und zum Thema Beförderung und Planstellen...

... findet sich hier reichlich Lesestoff

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.0.html

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Roughnecks

Zitat von: Johnson89 am 09. Juni 2021, 14:20:53
Guten Tag,

folgende Problemstellung:

Ich, seit 04.2014 Soldat in der Fw-Laufbahn, war von 10.2018 bis 12.2019 auf ZAW (Fortbildungsstufe A).
Meine erste reguläre Beurteilung habe ich 2017 erhalten, 2019 wäre eigentlich die zweite dran gewesen.

Da ich allerdings den Großteil des Jahres auf ZAW war, konnte für den Zeitraum keine Beurteilung stattfinden und wird laut Aussage meiner PersFw auch in keiner Form nachgereicht, sodass ich erst dieses Jahr wieder eine bekomme.
Mutmaßlich wäre die Beurteilung von 2019 die gewesen, mit der ich in Betracht für die Hauptfeldwebel-Beförderung gekommen und mittlerweile vermutlich sogar schon befördert worden wäre.

Was ist denn die erste reguläre Beurteilung? Ich gehe davon aus, dass die erste "reguläre" Beurteilung die erste Anlassbeurteilung gewesen ist.
Zu welchem Vorlagedatum war diese fällig? 31.03.17 oder 30.09.17?
Wann "genau" 2018 bist du auf ZAW gegangen?

Ansonsten kann für deinen Fall die A1340/50 Nr 205 (4) zutreffend sein.

Die Erstellung planmäßiger Beurteilungen unterbleibt:

Für Soldatinnen und Soldaten, die zum Studium oder zur Teilnahme an einer Fachschulausbildung
oder einer Maßnahme der zivilberuflich anerkannten Aus- und Weiterbildung (ZAWMaßnahme)
versetzt oder kommandiert sind. Die Vorgaben der Nr. 203 d) bis g) bleiben
unberührt.

SolSim

Davon mal abgesehen ist eine zu erstellende Beurteilung keine Garantie dafür, dass diese besser ausfällt als die davor.😉

So weit ich weiß, müsste auch dem PersFhr im BAPers auffallen, wenn eine Beurteilung fehlt.

Ralf

Das wäre auch systemisch aufgefallen, weil die BU dann beim DV in SAP als zu erstellen auftauchen würde.
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Roughnecks

Fällt den PersFhr leider nicht immer auf, den Fall hatte ich auch schon.

Und die BU würde nur in SASPF beim DV auftauchen, wenn der PersOffz diese auch angelegt hätte.

christoph1972

Zum fehlerhaften Umgang mit Beurteilungen ganz aktuell:

"Beurteilungen sind immer wieder Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen. Ganz aktuell hat das VG Koblenz dem Dienstherrn Bundeswehr in einem Beschluss vom 27. Mai 2021 ziemlich deutlich ins Stammbuch geschrieben, dass es nicht nur auf die Rechtmäßigkeit der Beurteilungsrichtlinien selbst ankommt, sondern dass auch die fehlerhafte Umsetzung zur Rechtswidrigkeit einer Beurteilung führen kann.

Wir alle kennen das: Es gibt einen Stichtag für eine Beurteilung. Die Vorgesetzten haben im Idealfall während des zurückliegenden Beurteilungszeitraumes in Gesprächen deutlich gemacht, wo man leistungsmäßig steht. Also, dann könnte doch die Beurteilung schnell erstellt werden ...?

Aber dann ... dann wartet man, weil noch Abstimmungsgespräche stattfinden. Diese nehmen sehr viel Zeit in Anspruch – und genau hier hat das Gericht angesetzt:

,,Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt."

Konkret heißt das: das Gericht sieht es als rechtwidrig an, wenn in den Abstimmungsgesprächen die Endbeurteiler zunächst die gewünschten Gesamturteile festlegen und reihen, und dann die Erstbeurteiler hieran gebunden sind, mit dem Ergebnis, dass sich die Einzelwerte der Beurteilung aus der vorgegebenen Gesamtnote ergeben.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig und es ist davon auszugehen, dass das Bundesministerium der Verteidigung noch Beschwerde zum OVG einlegen wird. Wir bleiben am Ball und berichten weiter...

VG Koblenz, Beschluss vom 27. Mai 2021, Az.: 2 L 135/21.KO".

Quelle: https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/veraltungsgericht-koblenz-kritisiert-beurteilungspraxis-bei-der-bundeswehr/
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Ralf

Das hat ja nun nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

Und so wird es ja auch nicht gemacht (wenns richtig läuft!).
Mit der Neufassung des BU-Systems ab dem 31.07. schüttelt sich das ganze Verfahren sowieso wieder neu und wird bestimmt wieder Basis einiger gerichtlicher Überprüfungen (täglich grüßt das Murmeltier).
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LwPersFw

Entscheidend ist doch nur die bereits genannte Nr aus der Vorschrift...

205.
Die Erstellung planmäßiger Beurteilungen unterbleibt:

(4) Für Soldatinnen und Soldaten, die zum Studium oder zur Teilnahme an einer Fachschulausbildung
oder einer Maßnahme der zivilberuflich anerkannten Aus- und Weiterbildung (ZAWMaßnahme)
versetzt oder kommandiert sind. Die Vorgaben der Nr. 203 d) bis g) bleiben unberührt.


203.

g)

Sind die beurteilenden Vorgesetzten oder die zu Beurteilenden zum Zeitpunkt des Vorlagetermins
für die Dauer von bis zu sechs Monaten kommandiert, zu einem Lehrgang versetzt oder in einer
besonderen Auslandsverwendung oder einer Mission eingesetzt, kann die Vorlage der Beurteilung
ohne Zustimmung der PersBSt bis zu sechs Monate vorgezogen werden. Die Zuständigkeit für
die Stellungnahmen richtet sich nach den Vorgaben der Nr. 203 d).

Sind die beurteilenden Vorgesetzten oder die zu Beurteilenden bis nach dem Vorlagetermin
kommandiert, zu einem Lehrgang versetzt oder in einer besonderen Auslandsverwendung oder
Mission eingesetzt, kann die Beurteilung mit Zustimmung der PersBSt bis zu drei Monate
aufgeschoben werden. Bei der Entscheidung über die Zustimmung zur Aufschiebung ist im Hinblick
auf die sachgerechte Anwendung der Richtwerte ein strenger Maßstab durch die PersBSt anzulegen.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Jan96

Zitat von: Ralf am 11. Juni 2021, 05:55:57
Das hat ja nun nichts mit dem vorliegenden Fall zu tun.

Und so wird es ja auch nicht gemacht (wenns richtig läuft!).
Mit der Neufassung des BU-Systems ab dem 31.07. schüttelt sich das ganze Verfahren sowieso wieder neu und wird bestimmt wieder Basis einiger gerichtlicher Überprüfungen (täglich grüßt das Murmeltier).

Ich kenn es tatsächlich aus den Verbänden nicht anders. Erst wird die Reihung mit Noten in Abstimmungsgesprächen zwischen Chefs und Kdr festgelegt, dann werden die Beurteilungen an die verhandelten Noten angepasst. Interessant, wenn da mal ein Riegel vorgeschoben wird.

P3C-Orion

Zitat von: Johnson89 am 09. Juni 2021, 14:20:53
Guten Tag,

folgende Problemstellung:

Ich, seit 04.2014 Soldat in der Fw-Laufbahn, war...
...Mutmaßlich wäre die Beurteilung von 2019 die gewesen, mit der ich in Betracht für die Hauptfeldwebel-Beförderung gekommen und mittlerweile vermutlich sogar schon befördert worden wäre...

Grüße, Johnson aka. Mark

OMG, sieben Jahre Soldat und noch kein Hauptfelfwebel.
Zu meiner Zeit war man nach sieben Jahren Dienstzeit, ein Jahr im Dienstgrad Oberfeldwebel.
Wie haben sich die Zeiten gewandelt ::)

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