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Schießbucheintragungen!

Begonnen von H00digan, 11. Juni 2021, 12:10:29

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H00digan

Hallo liebe Forumsgemeinde!

Ich habe diese Woche jetzt erfolgreich am nsak schießen teilgenommen und soweit die Gesetzen Ziele alle bestanden! Vorhin kam der lehrgangsleiter und meinte das die das im schießbuch nicht eintragen können und wollte nochmal mit mir reden! Weil ich habe ein komplett leeres schießbuch wo nur jeweils von der p8 und dem g36 agsap Übungen sind 2 Stück!
Ich sagte ihm daraufhin das ich die Bundeswehr 2007 verlassen habe, da gab es noch kein nsak und habe somit die Grundübungen des Grundwehrdienstes geschossen!
Da ich nun aber kein altes schießbuch mehr von damals habe, sagte mir der Stabsfeldwebel ich muss eine dienstliche Erklärung schreiben mit den Übungen die ich damals geschossen habe in meiner grundwehrdienstzeit!
Das Problem ist aber? Ich kenne die Übungen nicht mehr die damals standardmäßig geschossen wurden!
Wie finde ich jetzt raus was zu dieser Zeit geschossen wurde damit ich iwie nachweisen kann das ich die Übungen gehabt habe und somit die jetzt bestandenen nsak Übungen eingetragen werden können!?
Ich hoffe jemand kann mir helfen

F_K

Ich kann nicht folgen.

Frage:
Hast Du die Vorausbildung NSAK absolviert?
Hast Du die Vorübungen (AGSHP) geschossen?
Warum sollten Übungen aus "alter Zeit" dafür notwendig sein?

H00digan

Ja die trockenausbildung haben wir gemacht 2 Tage,  danach die agshp Übungen geschossen und von von Montag bis gestern also donnerstag den ganzen Tag scharf geschossen!
Und der Staba meinte die können das aber nicht Eintragen im schießbuch weil es wie gesagt komplett leer ist da ich auch die aga nicht wiederholen musste und nur eine Woche sga gemacht habe und da nur im agshp jeweils 2 Übungen p8 und G36

200/3 ohne LoginDaten

Ohne jetzt die Vorschriften zur Hand oder detailliert im Kopf zu haben gehe ich mal von folgender Konstellation aus:
Um die Module NSAK schießen zu dürfen ist Voraussetzung Übung X (NSAK) ODER Übung Y (alt). Bei Ihrem Schießvorhaben wurde die Übung X (Voraussetzung) scheinbar nicht geschossen weil man davon ausgegangen ist, dass die heutzutage eh jeder schonmal absolviert hat (Grundausbildung, Umschulung,...).
Da Sie keinen Nachweis für Übung X oder Y haben, hätte der Leitende Sie von vornherein gar nicht mitschießen lassen dürfen (Prüfung Schießbuch/Voraussetzungen vor dem Schießen).
Wenn jetzt die Eintragung der neu geschossenen Übungen ins Schießbuch erfolgen würde, dann würden die fehlenden Voraussetzungen bei einer späteren Überprüfung evtl. auffallen und dem Leitenden auf die Füße rasseln.

Lassen Sie sich sagen, welche Übungen (alt) Voraussetzung für die Teilnahme am Schießen (neu) sind und schreiben Sie eine dienstliche Erklärung genau diese Übungen in der Vordienstzeit geschossen zu haben. Die haben Sie in der Vordienstzeit garantiert geschossen, auch wenn Sie das im Detail nicht wissen...wer erinnert sich schon genau welchen Namen eine Schießübung vor 15 Jahren hatte...

H00digan

Ja und genau um diese Übungen geht es ja! Ich habe sie alle in meiner Grundwehrdienstzeit geschossen vor 13 Jahren!
Das wäre ja im streng genommenen denn aber auch falsche Angaben! Oder irre ich mich da! 

200/3 ohne LoginDaten

Wieso sollten das falsche Angaben sein? Wenn Sie die Übungen irgendwann mal geschossen haben, dann schreiben Sie das in der dienstlichen Erklärung genau so auf. Dafür ist die dienstliche Erklärung ja da.

H00digan

Ja okay denn werde ich den kameraden am Montag gleich mal ansprechen darauf!

F_K

3 Anmerkungen:

1.) Als Leitender lässt man sich ggf. die Übungen "melden", dann ist man sauber.

2.) Wenn Voraussetzungen tatsächlich fehlen, darf nicht geschossen werden.

3.) Ein Kopie / Foto des Schießbuches auf dem Smartphone hilft da weiter ...

HubschrauBär

Bevor sie eine dienstliche Erklärung abgeben, die möglicherweise falsch ist empfehle ich einfach eine Meldung an ihren Teileinheitsführer.

Der Leitende hat ja hier offensichtlich den Fehler gemacht. Sollen doch doe Verantwortlichen klären, ob die alten Übungen als geschossen "angenommen" werden oder die Ausbildung mit den entsprechenden Vorübungen eben wiederholt werden.

Ich würde mir den Schuh mit der dienstlichen Erklärung nicht anziehen, wenn ich es nicht 200%ig sicher weiss.

H00digan

Naja an sich habt sie alle recht! Die schießbücher wurden heute erst eingesammelt um das rein zu schreiben!

stclv

Ist das alte Schießbuch verloren? Es kann auch ganz banal in Ihrer Akte eingeheftet sein. Da wir damals im Chaos der Standortschließung keine Aufforderung bekamen verblieben die Bücher in unserem Besitz.

Erdmann

Dazu noch ein Einwurf von mir:

Zwischen meiner Grundwehrdienstzeit und meiner Wiedereinstellung lagen ebenfalls knapp 13 Jahre, die ich nicht in der Bundeswehr verbracht habe. Wenige Wochen nach meiner Wiedereinstellung lag ein Umschlag in meinem Briefkasten, der u.a. meine alte Erkennungsmarke sowie mein altes Schießbuch enthielt. Ich war einigermaßen überrascht darüber, habe dies aber dankend zur Kenntnis genommen. Ich habe zwar ein neues Schießbuch, das alte aber immer mehr oder minder griffbereit für eben solche Fälle (im neuen Buch stehen ausschließlich nSAK Übungen).

Worauf ich hinaus will: Zumindest in meinem Fall sind diese Dokumente auch während einer 13-jährigen Abstinenz nicht verloren gegangen. Den Umschlag erhielt ich von meinem S1. Wie der daran gekommen ist und wieso die "aufgetaucht" sind habe ich natürlich nicht hinterfragt, wieso auch. Aber in Ihrem Fall könnte dies vielleicht ein weiterer Tipp sein, beim S1 mal nachzuhaken ob an die alten Unterlagen noch ranzukommen ist.
Einige hier wissen mit Sicherheit wo solche Danke nach dem Ausscheiden gelagert werden.

Die Übungen die ich in den ersten 9 Dienstmonaten geschossen habe liste ich Ihnen aber dennoch mal auf, vielleicht hilft's ja:

G36 im AGSHP:
G36 - S - 1
G36 - S - 2
G36 - S - 3
G36 - S - 4

G36:
G36 - S - 1
G36 - S - 5
G - W - 1
G36 - S - 9 (SÜ)
G36 - S - 9 (SÜ) Rot

P8:
P - S - 1
P - S - 2
P - W - 1
P - S - 2 (WÜ)

MG3:
MG3 - S - 1
MG3 - S - 2
MG3 - S - 3
MGPz - SÜ

H00digan

Vielen vielen Dank,

Das könnte zumindest mal eine Möglichkeit sein! Denn werde ich dort mal nachfragen!
Wie lange liegt denn diese Dienstzeit zurück?
Ich habe ebenfalls noch mit dem mg 3 gearbeitet und müsste diese Übungen ebenfalls geschossen haben

Erdmann


H00digan

Okay das passt überein! Denn müssen die Übungen ja passen! Denn müsste ich die ja auch geschossen haben

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