Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Stube Ü25, Frage über Abrechnung Unterkunftspauschale geldwerter Vorteil

Begonnen von Archie, 16. November 2019, 23:52:48

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hades

Ich sage nicht, dass es draußen günstiger ist, aber wieso mit der zivilen Welt vergleichen , wenn es anscheinend Preisunterschiede gibt , je nach dem wie diese ausgestattet sind.

didi62

Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 12:38:10
Danke für die Tabelle, ist zwar nicht 1:1 die gleiche die ich im Kopf habe, denn diese wurde nicht nochmal unterteilt in 2 Arten von Beträgen, aber besser als nichts.

Also muss ich als Mannschafter quasi für eine 1 Mann Stube knapp 165€ zahlen? ( denn ich weiß nicht wofür UPI steht, auch wenn dort paar Sachen genannt werden, werde ich aus den Vorschriften nicht ganz schlau. Und weiß nicht ob dieses " UPI  " auf mich zutrifft ) Finde ich ganz schön happig für die Ausstattung die meine Stube hat.  ::) Des Weiteren wieso müssen Offiziere weniger zahlen in der GU für eine Einzelstube, als ein Mannschafter obwohl deren Besoldung höher ist? Liegt das an dem Unterschied zwischen GU und UPI?

UPL = Unterkunftspauschale;
GU = Geldwerter Vorteil Geimeinschaftsunterkunft

Somit am Beispiel einer Mannschaftsstube zur Einzelbelegung = 26,40 € Unterkunftspauschale.
Zuzüglich 175,05 € Geldwerter Vorteil Geimeinschaftsunterkunft - Von diesem Betrag wird aber lediglich der darauf entfallende Steueranteil abgezogen.

Ein Offizier würde für seine Stube 159,70 € Einzelzimmer), also wohl deutlich mehr als der Mannschaftler.


BulleMölders

Die Pauschale ist zu zahlen, der Geldwerte Vorteil erhöht den Prozentualen Steuersatz, der auf die Einkünfte bei Berechnung der Lohnsteuer anzusetzen ist.
Test

Thomi35

Nein, es ist kein Progressionsvorbehalt, sondern der Geldwerte Vorteil wird tatsächlich voll versteuert (als wenn man diesen Betrag im Brutto erhalten hätte).

KlausP

Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 13:45:07
Jetzt habe ich es verstanden  ::) .

Danke!

Ist denn eigentlich schon sicher, dass Sie in der Unterkunft bleiben können? Einen Anspruch auf dienstlich bereitgestellte Unterkunft haben Sie ja mit Ü25 nicht mehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hades

Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.

SolSim

Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 20:23:23
Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.

Das heißt ja nichts 😉. Ich würde das mit dem Spieß  besprechen.

Hades

Frage

ZitatEinen Anspruch auf dienstlich bereitgestellte Unterkunft haben Sie ja mit Ü25 nicht mehr.

weil Sie meinen Ü25 , ist damit gemeint 25 Lj und 1 Tag oder wenn ich das 25 Lj beendet habe und 26 werde.


KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: Hades am 09. Juli 2021, 20:23:23
Naja, gibt Kameraden die deutlich älter als ich sind und eine stube in der Kaserne oder Kompanie haben.

Das mag sein. Mit vollendetem 25. Lebensjahr müssen Sie einen Antrag auf ,,Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft" stellen  und dann wird der Kasernenkommandant pflichtgemäß entscheiden, ob genügend Unterkunftskapazität vorhanden ist.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau