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Beförderungen und deren Fristen

Begonnen von Tobi1992, 10. Juli 2021, 12:01:06

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Tobi1992

Moin, ich habe da ein Problem worauf mir irgendwie keiner eine adäquate Antwort geben kann, bzw. Unterscheiden sich die Antworten von der Vorschrift.

Und zwar bin ich seid 2013 in der BW und stehe jetzt aufgrund des Laufbahnwechsels zum bootsmann an.
In der Laufbahnverordnung ist die Rede von Dienstjahren bis zur nächsten Beförderung in diesem Beispiel zum Oberbootsmann manche Vorgesetzten reden aber von Dienstjahren in der Laufbahn der Unteroffiziere.
Daher meine Frage, was zählt jetzt zur Beförderung die Dienstjahre oder Jahre als uffz?

Ralf

Beförderungsvorschrift ist zum einen die A-1340/49 und zum anderen A-1340/111.
Bei Einstellung im untersten Dienstgrad: 5 Jahre Dienstzeit und mind 12 Monate Fw.
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Tobi1992


F_K

.. und Bedarf, Leistung, Eignung, Befähigung... Reihenfolge ...

Ralf

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VeggieBurger

Egal in welchem Dienstgrad du eingestellt wurdest, die zeitlichen Beförderungsvoraussetzungen zum HptBtsm hast du.

F_K

@ VeggieBurger:

Deine Aussage ist so sachlich FALSCH.

Der TE ist nicht mal Bootsmann, insoweit sind z. B. nicht mal 12 Monate seit der letzten Beförderung ( hier zum Oberbootsmann) vergangen, die Frist hat nicht mal begonnen ... genausowenig wie die Fw Jahre ...

VeggieBurger

Das ist mir durchaus bewusst.
Der TE hat jedoch nach den notwendigen Dienstjahren bis zur Beförderungsreife gefragt.
Und diese Voraussetzung erfüllt er.

Andi8111

Es gibt allgemeine und spezielle Voraussetzungen. Allgemein: Dienstzeit. Speziell: Beurteilung, vergangene Dienstzeit im aktuellen Dienstgrad, Restdienstzeit etc.

Tobi1992

Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.

Andi8111


VeggieBurger

Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.

Ich würde erstmal BS werden, bevor ich mir über den StFw/StBtsm Gedanken mache.

SolSim

Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.

SLV lesen und dann verstehen Sie auch, dass dies Quatsch ist.

Ralf

Zitat von: Tobi1992 am 10. Juli 2021, 18:28:31
Was auch sehr interessant wäre, ich habe den Dienstgradzusatz BA bereits über 3 Jahre (durch corona)
Mein Spieß und auch mein Disziplinarvorgesetzter sagten das diese Zeit da ich mich ja bereits in der Laufbahn der Feldwebel befinde bereits auf den staber angerechnet werden. Habt ihr soetwas schonmal gehört? Mir wäre dieses zumindest neu.
Ich habe dir ja die Quellen benannt und was sagen die dazu aus?
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