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Verpflichtung für 4 Jahre

Begonnen von Dänemark_1965, 13. Juli 2021, 00:44:07

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Dänemark_1965

Hallo zusammen. Ich bin 17 und habe gerade meinen Realschulabschluss gemacht. Eine Ausbildung habe ich nicht. Ursprünglich wollte ich eine bei der Bundeswehr machen, d.h. Unteroffizierslaufbahn, aber ich möchte mich nicht 9 Jahre verpflichten. Ich bin aber trotzdem sehr interessiert und möchte mich für eine kürzere Zeit verpflichten - so 4 Jahre. Was für Optionen habe ich? Ich habe kein Interesse an einem FWD, SaZ wäre schon mein Ziel. Diese Frage ist wahrscheinlich schon 1000 mal gestellt worden, trotzdem würde ich mich über Antworten freuen  ;D

Ralf

Msch beim SanDst oder Marine, dor sit die Regelverpflichtungszeit 4 Jahre.
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Jay-C

Dabei bedenken, dass die Mannschaftslaufbahn an sich keine qualifizierende Ausbildung mit sich bringt.
Das geht dann nur über den BFD. Ist aber möglich und wird hier oft vergessen zu erwähnen.

Was mich aber viel mehr verwundert und ich zugegeben ein Stück weit selbst nicht mehr zu 100 % überblicke: Die Bedeutung des Wörtchens "Regelverpflichtungszeit", speziell in Kombination mit den Aussagen diesbezüglich von den doch sehr erfahrenen Mitgliedern in diesem Forum.
Denn die lesen sich oft so, wie auch jetzt, als gäbe es im Heer gar keine SaZ 04 mehr.
Ich bin allerdings beorderter Reservist im Heer und habe bei meinen Wehrübungen in den letzten Jahren doch einige SaZ 04 und jüngst sogar erstmalig einen SaZ 02 kennen gelernt.
Von daher muss ich leider anprangern, dass die hier diesbezüglich getätigten Aussagen aus meiner Sicht nicht mit der Realität korrelieren bzw. zumindest die Formulierung oft besser gewählt werden könnte.

F_K

@ Jay-C:

Regelverpflichtungszeit - REGEL - es gibt Ausnahmen - insbesondere gibt es aber "Altfälle", da die Erhöhung der Regelverpflichtungszeit ja noch nicht so lange gültig ist.
Insoweit sind hier singuläre Beobachtungen aus den "letzten Jahren" als es diese Regel noch nicht gab, völlig ohne Wert.

Ralf

Die Regelverpflichtungszeit ist die Zeit, die regelmäßig gilt. Sie gewährleistet eine hinreichende Nutzungszeit und ist bei der Berufung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit sowie bei einer Weiterverpflichtung ungeachtet einer gegebenenfalls kürzeren Mindestverpflichtungszeit anzustreben. Heer bspw. SaZ 12.

Regelmäßig heißt, dass in Einzelfällen bis hinunter zur MVZ davon abgewichen werden kann. Ich sehe da keinen Widerspruch.
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KlausP

Das mag sein, dass Ihnen Soldaten mit solchen Verpflichtungszeiten über den Weg gelaufen sind, keine Regel ohne Ausnahme. Und ich will auch nicht ausschließen, dass einzelne Dienstposten auch mit geringerer Verpflichtungszeit ausgeschrieben sein können. Trotzdem ist die Bedarfsträgeranforderung des Heeres deutlich darüber, sowohl bei Mannschaften als auch bei UoP und UMP.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jay-C

Thx @ all.

Über die Definition einer "Regel" herrscht damit also Einigkeit zwischen uns allen.
Ebenso, dass es auch im Heer noch die Möglichkeit kürzerer Verpflichtungszeiten gibt.

Auf mehr wollte ich gar nicht hinaus.
Weil hier wie gesagt manchmal der Eindruck vermittelt wird, als wäre das kategorisch ausgeschlossen.

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