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Pflegepflichtversicherung und somit Anwartschaft abgelehnt. Was tun ?

Begonnen von TC2021, 13. Juli 2021, 22:12:09

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TC2021

Hallo zusammen
Ich hatte einen Antrag auf Pflegepflichtversicherung und Anwartschaft gestellt . Dieser wurde jetzt mit folgender Begründung abgelehnt : Leider können wir sie aufgrund der aktuellen Lage nicht bei uns versichern.
Ich hab gesundheitlich keine Probleme nur eine zurückliegende OP letztes Jahr mehr nicht.

Ich werde jetzt nachfragen woran es scheitert. Was hab ich für Alternativen wenn ich bei der Versicherung kein Erfolg habe ?


Chern187

Die Anwartschaft und die Pflegepflichtversicherung sind getrennt voneinander zu betrachten. Man kann beide Versicherungen individuell abschließen. Einfach einen anderen Anbieter wählen. Grundsätzlich ist es sinnvoll einen Antrag bei mehreren Versicherungen gleichzeitig zu stellen.

Andi

Zitat von: Chern187 am 14. Juli 2021, 06:14:19
Die Anwartschaft und die Pflegepflichtversicherung sind getrennt voneinander zu betrachten. Man kann beide Versicherungen individuell abschließen.

Das stimmt zum Teil. Die Pflegeversicherung ist immer beim Krankenversicherer abzuschließen. Wer eine Anwartschaft hat, hat dementsprechend einen Krankenversicherer und hat bei diesem auch die Pflegeversicherung abzuschließen.
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Thomi35

Grundsätzlich hat Andi Recht, aber nach § 23 Abs. 2 SGB XI ist es möglich, innerhalb der ersten sechs Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht einen anderen Versicherer zu wählen:

Zitat(2) Der Vertrag nach Absatz 1 kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht ist innerhalb von sechs Monaten auszuüben. Die Frist beginnt mit dem Eintritt der individuellen Versicherungspflicht. [,,,]

F_K

Anmerkung:

Bei Abgrenzungsproblemen ist es deutlich besser, wenn Pflege / Krankheit beim gleichen Versicherer sind.
Dann entfällt das Problem nämlich aus Sicht des Versicherers.

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