Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Gibt es diese Sperrzeit wirklich bei neu Bewerbung nach widerruf?

Begonnen von Kristel, 12. Juli 2021, 20:49:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Chern187

Ja das stimmt, aber das ist kein Argument, um nicht Gebrauch vom Widerruf zu machen, wenn es einem nicht gefällt. Das ist einer der Gründe, weshalb es ihn gibt.

Zurück zum Thema: Eine Sperrzeit bei positivem Eignungsfeststellungsverfahren gibt es nicht.

Aurelius42

@F_K Ich sehe das ähnlich wie mein Vorredner, stimme aber zu, dass man sich besser schon vorher sicher ist, denn eine Widereinstellung ist nicht garantiert und führt unnötig zu Verzögerungen.

F_K

AFAIK:

- darf eine positive OA Testung für 2 (?) Jahre NICHT wiederholt werden, die Bewerbung innerhalb dieses Zeitraumes ist aber möglich (also keine Platzverbesserung)
- eine negative OA Testung ist für das Jahr gültig, Bewerbung geht dann erst wieder für den nächsten OAJ

- rein vom Zeitablauf wird man durch einen Wideruf einige Monate "verlieren", gleichwohl ist dass natürlich keine "offizielle zeitliche Sperre".

Chern187

Soweit ich weiß ist das Ergebnis aus Köln für zwei Jahre gültig, unabhängig davon ob es positiv oder negativ war.

Fiel die Offizierseignung positiv aus, aber es reicht nicht für die gewünschte Verwendung kann man sich bestimmt für andere Verwendungen bewerben und testen lassen.

KlausP

Der TE hat sich für die Wiedereinstellung in der Mannschaftslaufbahn beworben. Was soll da jetzt die Nebelkerze mit der Offiziereignung?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Paulsen

Zitat von: BulleMölders am 14. Juli 2021, 07:27:46
Wenn es zu einer Absage in der Vorauswahl kommt, dann gibt es keine sperre aber bei einer erneuten Bewerbung wird natürlich das Ergebnis der ersten Bewerbung für die weitere Betrachtung herangezogen und wenn sich gegenüber der ersten Bewerbung nichts wesentliches geändert hat, z. B. höherer Bildungsabschluss oder Berufsausbildung, dann ist das Ergebnis der Vorauswahl nicht schwer vorherzusagen.

Als Mannschafter abgelehnt ist eigentlich trotz widerruf fast unmöglich.

BulleMölders

Wer nicht hören will muss fühlen und deshalb ist hier jetzt dicht.

Eindeutige Antwort auf die Frage: Nein es gibt keine Sperrzeit.