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Etoken Doppelbuchung bei Verspätung

Begonnen von Speedy1998, 16. Juli 2021, 18:24:17

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Rekrut84

So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?

alpha_de

Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 18:19:00
So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?

Warum liest du nicht selbst auf den Seiten der Fahrgastrechte nach? Danach sind lediglich reservierungspflichtige Züge ausgeschlossen, ansonsten www.gidf.de

Rekrut84

Du gibst dich hier als die Fahrgastrechte-Eminenz, somit frage ich dich.

Speedy1998

Meine Situation war folgende: Ich bin mit dem Zug pünktlich am Bahnhof A angekommen. Mein Anschlusszug hatte jedoch 12 Minuten Verspätung. Aufgrund dieser 12 Minuten hätte ich den Zug beim nächsten Umstieg in Bahnhof B nicht erwischt, was dazu geführt hätte, dass ich über 2 Stunden mehr fahrt zu meinem Zielbahnhof C gebraucht hätte. Ich habe mir dann schnell eine andere Verbindung von Bahnhof A nach Zielbahnhof C über Bahnhof D mit einem neuen Token gebucht.

Über Fahrgastrechte wusste ich bis dato noch nichts.   

alpha_de

Zitat von: Speedy1998 am 17. Juli 2021, 20:07:44
Über Fahrgastrechte wusste ich bis dato noch nichts.

Wissen leider zu viele nicht und dann entgeht ihnen bei regulären Fahrkarten Geld und die Bahn bekommt keinen finanziellen Druck, an der Situation etwas zu ändern. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort gibt es 25%, ab 120 Minuten 50% (was m.E. viel zu wenig ist). Aber die meisten lassen sich das entgehen.

LwPersFw

#20
Zitat von: Rekrut84 am 17. Juli 2021, 18:19:00
So, ich darf dann JEDEN anderen Zug nutzen? Auch wenn dieser und die nachfolgenden Züge keine der deutschen Bahn sind, auch wenn diese durch oder über einen Umweg durch das Gebiet andere regionaler Verkehrsverbände geht?
Oder ist es viel mehr so, dass ich eben auf einen anderen Zug warten muss, der die selbe Verbindung wie der verpasste Zug bedienen würde?


https://www.bahn.de/p/view/angebot/bundeswehr/index.shtml


"Was passiert, wenn mein Zug ausfällt oder verspätet ist?

Auch für Ihr Bundeswehr-Ticket gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte und die Regelungen der Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn AG.

Wenn Ihr Zug stark verspätet ist oder ausfällt:

Ist Ihre Zugbindung aufgehoben und Sie dürfen auch mit anderen als den gebuchten Zügen weiterreisen.

Wenn der ausfallende oder stark verspätete Zug die letzte Verbindung des Tages war oder planmäßig zwischen 00:00 und 05:00 Uhr angekommen wäre, haben Sie auch Anspruch auf Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) oder auf eine Hotelübernachtung. Ggf. hierfür von Ihnen verauslagte Kosten erhalten Sie im Nachgang über unser ServiceCenter-Fahrgastrechte erstattet.Wird von der Deutschen Bahn AG eine Ersatzbeförderung organisiert (z.B. Bus, Sammeltaxi o.ä.), sind Sie verpflichtet, diese zu benutzen.

Müssen Sie aufgrund des Ausfalls oder der Zugverspätung eines DB-Zuges Züge eines privaten Eisenbahnunternehmens (Dritt-EVU) benutzen, kaufen Sie sich hierfür bitte eine Fahrkarte. Die Kosten hierfür werden Ihnen im Nachgang über das ServiceCenter Fahrgastrechte erstattet.

Da Ihr Bundeswehr-Ticket für die 2. Klasse kostenfrei ist, erhalten Sie keine Fahrgeldentschädigung, da sich diese prozentual vom tatsächlich bezahlten Fahrpreis ableitet. Sollten Sie sich einen Aufpreis für die 1. Klasse gekauft haben, erhalten Sie natürlich eine Entschädigung in Abhängigkeit von der Höhe der Verspätung. Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent, ab 120 Minuten Verspätung am Zielort eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des tatsächlich von Ihnen bezahlten Fahrpreises."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Rekrut84

Bezogen auf meine Fallkonstellation bedeutet es also, auf eigene Kosten das Ticket bei dem privaten Bahnunternehmen buchen und dann die Erstattung einfordern.
Somit gilt die Nutzung anderer Züge dann ausschließlich für Züge der DB.

Danke für die Info

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