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Fristen für Äntrage

Begonnen von DerNeue148, 06. August 2021, 19:37:43

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DerNeue148

Guten Abend,

ich habe Soldaten bei mir, der hat einen Antrag auf Dienstzeitverlängerung gestellt und die vor knapp 1/2 Jahr.
Bisher hat er von P noch keine Antwort erhalten und auf Nachfrage hin wird gesagt, dass es in Prüfung ist und durch Corona verzögert sich das Ganze eh schonmal.
Ehrlich gesagt, geht mir es ziemlich auf den Keks immer alles auf Corona zu schieben, dass ist mittlerweile Ausrede für alles irgendwie.

Gibt es für Anträge wie zum Beispiel hier Fristen, bis wann man mit einen Antwort zu rechnen hat ?

KlausP

Zitat... und auf Nachfrage hin wird gesagt ...

Und von wem ,,wird gesagt"?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

SolSim

Wenn auf einen Antrag nach 30 Tagen kein Bescheid erfolgt, kann man durchaus Beschwerde einreichen.

Corona kann zwar durchaus etwas verzögern, aber ein halbes Jahrbücher warten und sich mündlich vertrösten lassen würde ich zumindest nicht.

Wer hat denn die Aussage getroffen?

DerNeue148

P, hat auf Nachfrage gesagt, dass sich das Ganze in Prüfung befindet

KlausP

Ich würde beim Disziplinarvorgesetzten eine Untätigkeitsbeschwerde einlegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Also wenn der Antrag bei "P" liegt, ist das mindestens B3, da weiß man sich doch zu helfen  ::)
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Helft mit, dass es so bleibt.

DerNeue148

Der Kamerad hatte drüber nachgedacht sich zu beschweren, aber er hat leider auch die Befürchtung, dass der Antrag dadurch abgelehnt wird, denn in die Karten schauen kann denen niemand.

Also 30 Tage sollte man BaPers Zeit geben bzw. sollte man was gehört haben? Dann wird am Montag direkt der Hörer in die Hand genommen..

SolSim

Zitat von: DerNeue148 am 06. August 2021, 20:30:24
Der Kamerad hatte drüber nachgedacht sich zu beschweren, aber er hat leider auch die Befürchtung, dass der Antrag dadurch abgelehnt wird, denn in die Karten schauen kann denen niemand.

Also 30 Tage sollte man BaPers Zeit geben bzw. sollte man was gehört haben? Dann wird am Montag direkt der Hörer in die Hand genommen..

Angst, dass eine Beschwerde einen negativen Einfluss auf den Bescheid haben könnte, brauchen Sie nicht zu haben.

KlausP

§1(2) Wehrbeschwerdeordnung

Zitat... 2) Der Soldat kann die Beschwerde auch darauf stützen, dass ihm auf einen Antrag innerhalb eines Monats kein Bescheid erteilt worden ist. ...

Die WBO sollte man sich vielleicht mal zu Gemüte führen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DerNeue148

Perfekt, dann für die zahlreichen Antworten haben auf jeden Fall geholfen.

DerNeue148

Ich möchte das Ganze hier nochmal kurz aufgreifen.
Hab den kameraden soeben beim Sport getroffen und mit ihm darüber gesprochen. Er sagte mir nun das er bereits eine Eingangsbestätigung bzw. Bescheid erhalten hat. Ändert sich nun was bzw: gilt die Frist von 30 Tagen dann wieder ?

F_K

Was hat er bekommen?

Eine Eingangsbestätigung ist etwas anderes als ein Bescheid ...

DerNeue148

Er hat die Benachrichtigung erhalten, dass sein Antrag eingegangen ist.

F_K

Das ist eine Eingangsbestätigung.

Der Antrag wird also bearbeitet - ich würde freundlich dort telefonisch anfragen, wie der Sachstsnd ist

Nach den genannten Fristen ist natürlich eine Beschwerde möglich, die allen Beteiligten Arbeit verursacht und die Bearbeitung ALLER Anträge weiter verzögert  ...

DerNeue148

Genau, und das haben wir ja bereits gemacht und da wurde uns mitgeteilt, dass das Ganze immer noch geprüft wird.

Die Eingangsbestätigung kam relativ schnell sagte er mir und wir haben Anfang Juni angerufen. Also solange kann es doch nicht dauern oder ?

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