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Änderung A1-221/0-24 IGF - hier Schiessen

Begonnen von F_K, 13. September 2021, 09:18:47

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F_K

Hallo Kameraden,

mit der Änderung der Zentralvorschrift A1-221/0-24 Ausbildung und Erhalt der Individuellen Grundfertigkeiten, Anlage 5.2 Mindestleistung IGF und Abzeichen für Leistungen im Truppendienst ist nunmehr für das Leistungsabzeichen eine Wertungsübung NSAK zwingend zu erbringen - "nur noch" für die allgemeinen IGF können nicht umgeschulte Soldaten eine G36-S9 bzw. P-S-2 WÜ schiessen (explizit wird in der Fussnote darauf eingegangen).

Da in der freiwilligen Reservistenarbeit "nur alt" geschossen wird, ist dort ein Leistungsabzeichen NICHT MEHR zu erreichen.

Ausländische Soldaten sind in aller Regel NICHT im NSAK ausgebildet, und dürfen (mir liegen die aktuellen Vorschriften nicht vor, daher bitte prüfen) auch ohne die Vorübungen ja keine NSAK WÜ schiessen. (Ist praktisch wegen der Waffenhandhabung auch schwierig bis unmöglich).

Bewerte ich dies so richtig?

Kann bitte ein NSAK Kundiger mitteilen, ob eine NSAK WÜ ohne Vorausbildung / Vorübungen ausnahmsweise geschossen werden darf?


(Anmerkung: ich persönlich kann ja eine NSAK WÜ schiessen (etwas Aufwand), aber mir geht es um die ausländischen Kameraden bzw. die Res, die eben nicht umgeschult sind ...)

F_K

Ergänzung:

Es geht um die dritte Änderung, gültig ab 30. 10. 2019, Version 1.3

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