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Frage zum Verständnis der Beförderungen der Fw

Begonnen von maikpaule, 14. September 2021, 14:12:19

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maikpaule

Moin,
Ich bin etwas stutzig geworden in SLV bzw. der dazugehörigen Vorschrift...
Grund:

Ist es nicht eigentlich wie folgt -> Beispiel: Einstellung als Stabsunteroffizier FA zum 01.10.2018 -> nach bestandenem Fachlehrgang (eventuell leichte Abweichungen, in dem bsp. 20.12.2019) aber frühestens nach 1 Jahr Feldwebel -> am 01.10.2021 Oberfeldwebel (da 3 Jahre als Unteroffizier und Unteroffizier mit Po. 

Oder wann kommt der Oberfeldwebel?

Danke für die Hilfe und sorry, wenn da was komisch zu verstehen ist

SGBunny

Hab in der SLV jetzt nichts zu diesem konkreten Beispiel gefunden und die passende Vorschrift nicht im Zugriff da Zivilist.
Aber gibt es da (wie auch erwähnt) so Klauseln wie "kann" und/oder "frühestens"?

KlausP

Zitat... Oder wann kommt der Oberfeldwebel? ...

Immer noch frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Feldwebel.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

maikpaule

Nicht in meinem Beispiel, da Einstieg als Stabsunteroffizier (FA)
Mich interessiert hier für diesen Fall die früheste Beförderungsmöglichkeit

Ralf

Selbstverständlich muss man mindestens 1 Jahr im alten Dienstgrad gewesen sein.
Ansonsten zeigt der Erlass sehr eindeutig, wann das geht. Liegt mir leider gerade hier nicht vor.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

maikpaule

Naja es steht 3 Jahre... aber nicht ob ab Einstieg oder im vorherigen Dienstgrad ... sprich 3 Jahre Fw oder 3 Jahre in beiden Dienstgraden (Stabsunteroffizier + Fw)

Habe bisher verschiedene Varianten gehört zum Beispiel: in meinem bsp ist 2 Jahre ab Beförderung zum Fw das Datum zur Beförderung (sprich Dezember 2021)
Eine andere Aussage war: für mein bsp. Beförderung zum 01.10.2021 -> da hier 3 Unteroffiziersjahre voll


KlausP

Zitat von: maikpaule am 15. September 2021, 06:08:18
Nicht in meinem Beispiel, da Einstieg als Stabsunteroffizier (FA)
Mich interessiert hier für diesen Fall die früheste Beförderungsmöglichkeit
Trotzdem immer noch frühestens ein Jahr nach der Beförderung zum Feldwebel. Aber woher sollte ich da schon Ahnung haben ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

maikpaule

Verstehen sie mich nicht falsch, aber wieso antworten Sie dann? Meine Frage zielte auf eine genauere Antwort hin! Mir ist bewusst das min. 1 Jahr als Fw nötig sind für OFw —> das ganze verbirgt aber Voraussetzungen wie eine längere Unteroffizierszeit! Ich sprach aber von einem anderen Beispiel

KlausP

Na ja, dann hätten Sie vielleicht nicht nach der Beförderung zum Oberfeldwebel sondern nach der zum Feldwebel fragen sollen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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