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Freie Wahl des Truppenarztes bzw Vertrauen zu einem Arzt entziehen

Begonnen von Christine89, 03. Oktober 2021, 10:45:17

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Andi8111

Kurz noch als Antwort auf die Rückfrage: Es passiert jeden Tag 10 bis 15 Mal, dass ein Soldat sich als Notfall ohne Termin krankmeldet, aber es liegt kein Notfall vor. (Bsp.: Seit vier Wochen Schmerzen im Hangelenk ohne Trauma.) Und wenn man aufgrund von eingeschränkter Kapazitäten darum bittet, am Folgetag zu kommen, rufen Vorgesetzte an und erinnern uns an unsere Pflicht, solch hochnotpeinliche Notfälle unverzüglich zu versorgen. Jetzt kapiert? Ach: Es gab bereits einen Haufen Ermittlungen disziplinarer Art wegen Beschwerden nach WDO in solchen Fällen: Die ergaben: Kein Notfall, Elektivterminierung statthaft, Termin innerhalb 72h reicht aus.

F_K

OK, bleiben wir beim Thema:

UTV hat keine freie Arztwahl.

Lediglich im Notfall (Tod oder bleibende, schwere Schäden wahrscheinlich) kann man einen TrArzt an einem fremden StO aufsuchen - wenn man da vor Ort ist und der Notfall unvermittelt auftritt.

Ansonsten: bei Notfällen (echten!) den Rettungsdienst alarmieren - die sind dafür da.

dinoca

Stimmt das?

"Ein Beispiel sind Gynäkologen, die es – trotz über 21.000 Frauen in den Streitkräften – bis heute nicht als Truppenärzte gibt"

F_K

Truppenärzte sind vom Versorgungskonzept, dass, was im Zivilen der "Hausarzt" ist, also KEIN Spezialist wie ein Gynäkologe.

Erkennt der TrArzt, dass er Fachexpertise benötigt, die er nicht hat, dann gibt es eine Überweisung an einen Facharzt - dass kann auch ein ziviler Facharzt (z. B. Gynäkologe) sein - aber auch dort keine freie Arztwahl, weil Überweisung an einen bestimmten Arzt.

Minnesota

So ein Schwachsinn! Standortfremde NK Meldung nur bei der Gefahr von Tod oder bleibenden Schäden.
Wenn ich Sonntag Abend mit abklingender Grippe im Bett liege, habe ich sehr wohl das recht, Montag morgen einen StOFremden Arzt aufzusuchen wenn ich mich nicht in der Lage fühle, zum Dienst zu erscheinen.
Und weiterhin mal ein Beispiel zu dem von mir aus subjektiven Empfinden definierten "Notfall" :

Soldat meiner TE meldet sich mit Schmerzen im Fuß nach Gefechtsdienst im Zugbereich NK. Soldat geht zum TrArzt, bekommt Voltaren und eine Geländedienstbefreiung für die restliche Woche (Do+Fr)
Soldat klagt am Folgetag über vermehrte Schmerzen im Fußgelenk. Wird erneut zum TrArzt geschickt. TrArzt verweist auf die Salbe und dem Ratschlag sich in der kommenden Woche bei Nichtbesserung vorzustellen. TEFhr, Spieß und Chef schicken den Soldaten Freitag morgen früher ins Wochenende sodass er einen StOFremden Termin am Heimatort wahrnehmen kann. Ergebniss: Überweisung BWK, Röntgen, MRT, = Bänderriss = Operation 4 Wochen später. Parallel Beschwerde gegen den TrArzt am Standort.

Es gibt eben Ärzte die ihrer Pflicht nicht ausreichend Nachkommen.
Denn bei der Bw bekommt man das selbe Geld, egal wie lange man sich für den Patienten Zeit nimmt. Im zivilen wäre das Wartezimmer relativ schnell leer....


Andi8111

Eine StoFremde Krankmeldung im geschilderten Falle ist auch völlig statthaft. Aber sich während des laufenden Dienstgeschäftes vom eigenen StO in einen anderen zu begeben und sich dort NK vorstellen, ist nicht statthaft. I.d.R. führt das auch zu unangenehmen Fragen!

Und das geschilderte Fallbeispiel ist immer noch kein Notfall im Sinne einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Nach einem adäquaten OSG Trauma gilt:
Wenn man nicht vier Schritte direkt nach dem Verletzungsgeschehen gehen kann oder eine erhöhte lokale Knochenempfindlichkeit im Bereich der hinteren Kanten oder Spitzen der Malleolen (4 Palpationspunkte) verspürt oder eine erhöhte lokale Knochenempfindlichkeit im Bereich Os naviculare oder Basis Metatarsale V verspürt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann frühelektiv eine MRT erfolgen. Thats it. Aber ja, Notfall und so weiter... eigenes Empfinden... Und ein Bänderriss am OSG wird nur in sehr seltenen Fällen operiert... Aber ich bin ja nur Arzt.

ulli76

Sprechenden Menschen kann geholfen werden:

Wenn man der Meinung ist, vom Truppenarzt falsch behandelt worden zu sein, kann man zunächst um einen Termin bei einem anderen Truppenarzt BITTEN.
Man kann sich auch schlichtweg beschweren.

Mehren sich Beschwerden über einen Truppenarzt, ist es zweckmäßig wenn Vertreter des betroffenen Verbandes mit dem Vorgesetzten des Truppenarztes sprechen. Die genaue Form kann je nach Situation unterschiedlich sein.

Es passiert immer mal, dass man mit einem Truppenarzt nicht "kann". Meist gleicht sich das an einem Standort mit mehreren Truppenärzten aus, so dass man versucht, die Termine entsprechend zuzuordnen.

Und in EINZELFÄLLEN kann nach ABSPRACHE auch mal die Behandlung an einem Nachbarstandort stattfinden.

Die Einschätzungen über Behandlungen können zwischen Patient, med. Laien und Arzt durchaus differieren. S. das Beispiel mit dem Bänderriss. Das normale Vorgehen wäre gewesen, sich nach dem Wochenende noch einmal beim Truppenarzt vorzustellen. Dass Schmerzen ein paar Tage nach einem Distorsionstrauma unverändert bleiben, ist völlig normal. Nach fast einer Woche unveränderte Schmerzen sind etwas anderes. Die übliche Therapie eines Bänderrisses des Sprunggelenks sind mehrere Wochen Aircastschiene und die wird aufgrund der Schwellung in den ersten Tagen oft nicht toleriert. Eine Operation ist nicht Therapie der Wahl und wird nur in Sonderfällen durchgeführt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

dinoca

Es geht um Vertrauensbasis, da wäre es wohl mehr als angebracht - für über 21.000 Frauen in den Streitkräften "Gynäkologen /Innen
als Truppenärzte"- alleine schon im Rahmen der Fürsorgepflicht des Dienstherrn - zu haben.

Frauenarzt  ist ja oftmals auch Hausarzt.

Übrigens: Ein kleiner dreckiger Holzsplitter bspw. in der Hand - gibt ganz schnell eine Sepsis, da muss schnell und unverzüglich gehandelt werden. Wäre alles so banal und einfach wie von F_K und Andi8111 beschrieben, könnte man ja alles am Telefon abklären oder? Es gibt dann wohl nur einen Termin zu früh oder zu spät!

ulli76

Weia- du wirfst echt alles durcheinander.

Im Zivilen sind Hausärzte in der Regel Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin, keine Gynäkologen. Ohne Facharzt kein Kassensitz.

Truppenärzte sind zum einen Assistenzärzte nach ca. 2 Jahren klinischer Erfahrung in ihrem Fachgebiet oder Fachärzte.

Was auch immer du mit deinen Gynäkologen hast. Das sind keine Hausärzte. Die sind auch im Zivilen keine Hausärzte. Und warum man die unbedingt als Truppenärzte haben soll- keine Ahnung. Die Truppenärzte überweisen weibliche Soldaten zu den Frauenärzten ihres Vertrauens. Also was ist jetzt das Problem? Gynäkologen gezielt als Truppenärzte einzusetzen wäre eine ziemliche Vergeudung von Ressourcen.

Es gab mal in Westerstede eine Kooperation bei der ein Sanitätsoffizier in der zivilen Ammerlandklinik eingesetzt war. Seine Hauptaufgabe für die Bundeswehr war aber nicht unbedingt die Behandlung weiblicher Soldaten, sondern Begutachtungs- und andere Fragen in seinem Fachgebiet.

Die Standortärzte sind nicht in Notfällen zuständig (da sogar eher der Rettungsdienst und Krankenhaus), sondern bei (akuten)Erkrankungen außerhalb des eigenen Standortes insbesondere wenn die Fahrt zum zuständigen Truppenarzt nicht möglich oder nicht sinnvoll ist (am Wochende fieberhafte Erkältung, so dass man am Sonntag abend oder Montag früh nicht in die Einheit fährt, im Urlaub verletzt...)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

... ich bin halt Laie / FschJg - die Splitter entferne ich selber - ich bin bisher ohne Sepsis durchs Leben gekommen.

So etwas ist KEIN Notfall - deswegen den Rettungsdienst zu rufen kann ggf. strafbar sein.

BulleMölders

So nun ging es hier lange genug um Notfälle und Gynäkologen und nicht um das eigentliche Thema was ja auch beantwortet wurde.
Sollte die TE noch Fragen haben, dann möge Sie sich an das Team wenden und dann können wir hier wieder auf machen.