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abweichende Zeiträume WÜ

Begonnen von kantore, 15. November 2021, 18:37:43

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kantore

Guten Abend allerseits.

Mir hat sich eine Frage aufgetan zur Dauer einer Wehrübung.
Mit meinem Truppenteil ist als Ende der 17. Dezember vereinbart, danach geht die Kompanie geschlossen in den Weihnachtsurlaub und ich ziehe die ResOffz-Rüstung wieder aus.
Auf dem Heranziehungsbescheid steht nun allerdings als Enddatum der 31.12. dieses Jahres.
Heißt das, ich bekomme für die Tage vom eigentlichen Ende der WÜ bis zum 31. noch ("geschenkten") Wehrsold für diese Tage, obwohl die Kompanie (inkl. mir) keinen Dienst tut?
Oder sollte ich kritisch nachfragen, um nicht an den Feiertagen unerwartet als OvWa etc. gezogen zu werden?

Vielleicht kennt ja jemand das Procedere bei WÜs zum Jahresende oder hat Erfahrung.
Würde das gerne ein wenig einordnen, bevor ich bei den entsprechenden Stellen im Laufe der Woche aufschlage.

Grüße!

KlausP

Der Heranziehungsbescheid wird ja auf der Grundlage der Wehrübungsanforderung (oder wie auch immer der Schreibeschriebs jetzt heißt) erstellt. Entweder hat da schon jemand gepennt (wenn der Zeitraum nach dem 17.12. bereits bekannt war) oder das läuft über Abbau von Mehrarbeit oder Erholungsurlaub. Auf Beides haben ja auch RDLer Anspruch, bei EU in Abhängigkeit von der Wehrübungsdauer.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MikeEchoGolf

@kantore:

Offensichtlich ist der Heranziehungsbescheid falsch ausgestellt worden.
Wenn du nicht bis zum 31.12. Soldat bleiben willst, dann lass das Ende der Dienstleistung ändern.


KlausP

Zitat... Offensichtlich ist der Heranziehungsbescheid falsch ausgestellt worden. ...

Offensichtlich ist das zumindest für mich aus der Anfrage eben nicht, sonst hätte ich was Anderes geschrieben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MikeEchoGolf

@KlausP:

Die Absicht des TE ist, und wurde vereinbart, bis zum 17.12. Dienst leisten zu wollen und nicht bis zum 31.12.
Demnach ist der Heranziehungsbescheid ja wohl falsch, wie auch immer dieser Zeitraum zustande gekommen ist.
Wenn also der TE weitere 14 Tage länger Dienst leisten möchte, dann sollt er es mit dem Truppenteil klären, denn dieser muss es wissen, sofern nicht dort unbekannterweise der Fehler vorliegt.

wolverine

Wenn der Truppenteil heranzieht, ist es Sache des Truppenteils, dies zu rechtfertigen und den Reservisten zu nutzen. Macht er das nicht, ist das seine Sache. Z. B. machen einige Dienst am Wochenende, andere nicht. Wenn also ein Reservist einberufen wird und nicht gebraucht wird, bleibt er zu Hause und kassiert weiter Bezüge. Dass er für etwas eingesetzt wird - als OvWa oder in der Nachbarkompanie - kann auch passieren.
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