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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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F_K

Nein, die BW hat keine grundsätzliche home office Pflicht.

Jan96

Ja bei Home Office ist die Bundeswehr leider oft weit hintendran. Viele Vorgesetzte sind da bei der Anzeptanz und/oder beim Umsetzungswillen noch in einem anderen Zeitalter. Denn ja, es gibt sehr viele Jobs von Soldaten, die tatsächlich genauso gut im Homeoffice erledigt werden können. Und sei es auch nur tageweise oder halbtags.

F_K

Nur zum Verständnis:

Viele, vermutlich sogar die Mehrzahl der DP in der BW (bei den Soldaten) sind keine "möglichen" Telearbeitsplätze.

In KdoBehörden und Stäben gibt es natürlich Möglichkeiten dafür.

Ralf

ZitatIn KdoBehörden und Stäben gibt es natürlich Möglichkeiten dafür.
Und auch in den Ämtern.

@Jan96: Da ist die Bundeswehr nicht weit hinterher (in Bezug zu wem? Auch "draußen" gibt es da große Unterschiede).
In den schreibtischnahen Verwendungen wird das da schon gut umgesetzt, wenn möglich und erforderlich.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

F_K

@ Ralf:

Ja, auch in Ämtern und ähnlichem.

Ich wollte nur deutlich machen: Tätigkeiten wie Kampf- und Kampfünterstützung, Log / Inst / San usw. werden in der Regel vor Ort ausgeführt werden müssen.

Fassmacher

https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_91178928/pandemie-so-hat-israel-die-vierte-corona-welle-ueberwunden.html

"Was ich nicht verstehen kann: Warum haben sie nicht von der vierten Welle in Israel gelernt und frühzeitig gehandelt?", fragt Afek zu der gegenwärtigen Lage in Deutschland. "Dabei basiert unser Modell mit den Krankenkassen, die für die Impfungen zuständig sind, doch auf dem deutschen Vorbild!"

LwPersFw

Zitat von: Jan96 am 20. November 2021, 13:44:52
Ja bei Home Office ist die Bundeswehr leider oft weit hintendran. Viele Vorgesetzte sind da bei der Anzeptanz und/oder beim Umsetzungswillen noch in einem anderen Zeitalter. Denn ja, es gibt sehr viele Jobs von Soldaten, die tatsächlich genauso gut im Homeoffice erledigt werden können. Und sei es auch nur tageweise oder halbtags.

Z.B. die Präsidentin des BAPersBw hat für alle Ihr unterstellte Dienststellen angewiesen...

... wer die technische Möglichkeit hat ... MUSS ins Home-Office

... wenn die zuständigen Vorgesetzten doch Präsenzdienst wollen ... müssen sie dies explizit begründen

Und wie F_K schon sagte... nur reine Bürotätigkeiten sind Home-Office fähig.

Zusätzlich braucht der Beschäftigte auch die durch den Arbeitgeber zu stellende Home-Office-Ausstattung.

Weshalb die zivile Wirtschaft in weiten Teilen eine Home-Office-Pflicht ablehnt... denn das kostet richtig Geld... des Arbeitgebers...

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Es liegt in vielen Fällen auch an den Vorgesetzten ob es mit dem Home Office klappt oder nicht.

Unser Referatsleiter (jung nicht so erfahren) war Anfangs auch schwer davon zu überzeugen. Er hatte wohl einfach Angst, dass die "Produktivität" darunter leiden würde. Wenig Ahnung von unserer Arbeit und noch weniger Vertrauen zu seinen Untergebenen.
Aber auch seine Vorgesetzten bremsen da regelmäßig.
Und das obwohl wir Platzmäßig mittlerweile aus allen Nähten platzen was die Arbeitsplätze angeht.

Andi8111

Mit welchem Equipment soll die Homeofficepflicht für Soldaten eingeführt werden?

KlausP

Zitat von: Andi8111 am 21. November 2021, 10:27:03
Mit welchem Equipment soll die Homeofficepflicht für Soldaten eingeführt werden?

Der eine oder andere Vorgesetzte, der sowas raushaut, scheint sich über die Tragweite nicht im Klaren zu sein. ,,Homeoffice"ist was Anderes als (gelegentliche) ,,Telearbeit".

Dazu aus der SVZ vom 19.11.21:

Zitat... Homeoffice: Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Kosten für Arbeitsmittel im Homeoffice tragen, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Genau wie im Büro vor Ort hat der Arbeitgeber das Mobiliar und sonstige Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die für die berufliche Tätigkeit notwendig sind – dazu gehören PCs, Laptops, Smartphones oder ein Schreibtisch. Beschafft sich ein Arbeitnehmer die Arbeitsmittel selbst, hat er einen Erstattungsanspruch.
Auch die Kosten für Strom oder Internet müssen teilweise vom Arbeitgeber übernommen werden. Allerdings nur zu dem Anteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt. In der Praxis ist diese Unterscheidung schwierig, weshalb eine Aufwandspauschale mit dem Arbeitgeber vereinbart werden sollte. Eine Pauschale in Höhe von 50 Euro pro Monat für Strom, Wasser und Internet sei in der Regel angemessen, erklärt die "DEURAG" Rechtsschutzversicherung.
– Quelle: https://www.svz.de/34405312 ©2021 ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi8111

Wie bei fast Allem in der Coronakrise brauchen wir jetzt etwas, was seit Jahren entweder formal da war, aber in Wirklichkeit nicht, oder etwas was schon lange nicht mehr existiert oder weggespart wurde. Wundert das noch jemanden? Dieser neue Bootstick zur Einwahl ins Intranet per VPN wird auch noch ewig getestet werden, dann werden 500 angeschafft für die StOffz in den Behörden...

ulli76

Es wird zwar HO genannt, meist ist aber Telearbeit gemeint.
Ich habe zur Zeit ca. 1-2 Tage HO die Woche, es ist aber Telearbeit. Wir arbeiten eh schon mit Laptops und Dockingstations. Und können damit nicht nur an jeden Büroarbeitsplatz von uns unabhängig vom Standort, sondern auch mobil arbeiten. Und das dann auch von zu Hause.
Es braucht dazu Vertrauen und das sollte man auch nicht missbrauchen. Z.B. was Zeiterfassung angeht. Von der Arbeit her ist das recht unspektakulär- es gibt Notwendigkeiten die erledigt werden müssen und ansonsten QM-Ziele. Das kann man sich bis auf die Sprechstunde selbst einteilen. Die machen wir natürlich nicht als HO. Wobei das theoretisch sogar als Telemedizin möglich wäre.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

HOler

Bei uns ist sämtliche IT-Ausstattung vorhanden mit Laptop, Tablet usw., Mobiles Arbeiten 2 wird aber pauschal abgelehnt mit der Begründung des Arbeitsschutzes und da keine regelmäßige Inanspruchnahme vorgesehen ist.
Inoffizielle Begründung des Entscheiders ist ,,Wenn ich das nicht machen kann, dann eben niemand."
Mich stört der Präsenzdienst nicht, aber ansonsten wäre das schon fragwürdig.

2cent

Sie kennen die Möglichkeiten, einfach mal beschweren und sehen was der Vorgesetzte des Entscheiders dazu sagt.

LwPersFw

In der Datei im Link erläutert die Bw genau die Möglichkeiten zu : kein Präsenzdienst, die es bei der Bw gibt:

Unter Pkt 7.1

1. Telearbeit = richtiges Home-Office

2. Mobiles  Arbeiten  I (Notsituationen)

3. Mobiles  Arbeiten  II

LINK

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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