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Fallschirmjäger werden trotz Bruch

Begonnen von Cineretic, 21. November 2021, 22:28:37

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Cineretic

Hi allerseits, bin neu hier und habe direkt mal eine Frage.

Ich möchte gerne Fallschirmjäger werden in der Laufbahn der Feldwebel, hatte auch schon ein Beratungsgespräch was vielversprechend lief. So nun zu meiner Frage habe mir mit 10 Jahren (jetzt 21) die Wachstumsfuge gebrochen, welche mit einer Schraube fixiert wurde und diese nach der Heilung wieder entnommen wurde, habe keinerlei Einschränkungen oder Fehlstellungen, jediglich zwei kleine Narben. Ist das ein Ausschlusskriterium für meine geplante Verwendung und soll ich das bei der ärztlichen Untersuchung angeben oder nur auf Nachfrage des Arztes beantworten?


Mfg

stclv

Nehmen Sie zur Untersuchung alle Unterlagen dazu mit. Der Arzt wird ihnen die Frage verbindlich beantworten.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Cineretic

Soll ich das überhaupt ansprechen? Die Narbe sieht man nur bei genaueren hingucken und falls der Arzt danach fragt sagen was war?
Ansonsten würde ich dann den OP Bericht besorgen und einen Nachweis das es zu 100% geheilt ist und keine Einschränkungen vorhanden sind.


Cineretic

Okay alles klar, dann danke euch schon mal für's schnelle Antworten. :)

Deepflight

Sorry fürs Flaming, aber ich finde alleine die Frage, ob Sie dad ansprechen sollen, disqualifiziert Sie beinahe schon.

Der Karriereberater / oder einer der vielen Aufklärungsbögen, die Sie sicher gelesen haben, dürfte Sie darüber aufgeklärt haben, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen haben. Die Frage nach Brüchen steht in den Fragebögen zur med. Untersuchung mit Sicherheit drin, oder der Arzt (m/w/d) wird Sie danach fragen, sofern es von Belang für Ihn ist.
Sagen Sie dann die Unwahrheit oder Verschweigen den Bruch wirds eng und wenn es rauskommt können Sie sich eine Menge Ärger einhandeln, der Sie ggf. Ihr restliches Leben lang in Form eines Rauswurfs aus der Bw (ggf. mit Strafverfahren wegen Einstellungsbetrugs) begleiten kann.

Mal abgesehen davon das die Ärzte sowas nicht ohne Grund wissen wollen, schließlich geht es bei der Untersuchung auch darum, dass Sie den Dienst absolvieren können, ohne sich zu verletzen bzw. ein erhöhtes Verletzungsrisiko zu haben. Die wahrheitsgemäße Antwort dient also auch Ihnen selbst.

So, nachdem das jetzt klargestellt ist: geben Sie es an!!! Entweder es juckt keinen und gut ist, oder der Arzt gibt Ihnen einen Ausschluss. Wenn dem so ist, wissen Sie woran Sie sind und dann ist es auch gut, dass Sie kein Falli werden weil Ihr Verletzungseisiko zu hoch wäre.

Cineretic

Kein Problem @Deepflight für's Flaming, hast ja auch recht.
Dann danke schon mal, ich werde es angeben.

Löwe von Eutin

Viele Bewerber wollen gerne Fallschirmjäger-Feldwebel werden.
Setzen Sie sich am besten auch mit anderen Truppengattungen auseinander, falls es nicht mit der Fallschirmjägertruppe klappen sollte.
Auch könnte es sein, dass Sie vlt. ein Jahr warten müssen, bis ein entsprechender Dienstposten frei wird.

christoph1972

Medizinische Fragen zur Tauglichkeit kann allein der Arzt bzw. die Ärztin beantworten, der/die am KC/ACFüKrBw das medizinische Assessment durchführt und die vorgelegten Befunde bewertet und auswertet.

Warum es unsinnig ist, Befunde/Diagnosen nicht zu erwähnen?

Du möchtest Dich für längere Zeit an die Bundeswehr binden, ggf. Berufssoldat/in werden. Der Beruf als Soldat setzt eine relativ robuste Gesundheit für eine relativ lange Zeit (mind. 8 Jahre, häufig jedoch eher 12 - 25 Jahre) voraus. In den ersten 4 Jahren Deiner Verpflichtungszeit kann Dich die Bundeswehr relativ einfach wegen Nichteignung gem. § 55 SOldatengesetz (SG) entlassen. Zur Nichteignung gehört auch die Feststellung, der gesundheitlichen Nichteignung.
Es gibt nicht umsonst auf Grund der Vorerkrankungen bzw. ausgeheilter Verletzungen ggf. Verwendungsausschlüsse. Die haben nämlich immer 2 Seiten.
1. a.) Sie schützen die Bundeswehr davor, ggf. viel Geld in die Ausbildung eines Soldaten zu stecken, der auf Grund einer Verschlimmerung einer Verletzung oder des "Wiederaufbrechens" einer Krankheit die vorgesehene Verwendung nicht wahrnehmen kann und der Ausbildungsplatz verloren ist und b.) die Regeneration (Ersatzbesetzung) eines ggf. selten vorhandenen Dienstpostens ist auf Monate oder Jahre nicht möglich.
2. Die Bundeswehr schützt Dich und Deine Gesundheit vor ggf. einer lebensgefährlichen Verschlimmerung einer Krankheit oder schwerwiegenden Folgen einer erneuten Verletzung. Bestimmte Bänder und Sehnen lassen sich nicht oder nur sehr schwer ersetzen und die Einschränkungen können mehr oder minder massiv sein. Auch Gelenkersatz ist immer nur Ersatz und selten so gut, wie das Original.

Deshalb auch zu sich selbst ehrlich sein, und zugeben, ich möchte vielleicht XYZ werden, aber a.) kenne ich die körperlichen Belastungen nicht genau oder gar nicht b.) was nutzt mir eine Entlassung aus gesundheitlichen Gründen, wo ich in der Zeit ggf. etwas für mich hätte erreichen können, was meine Zukunft sichert, statt jedes Mal im Gespräch erklären zu müssen, wieso ich vorzeitig die Bundeswehr verlassen musste.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

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