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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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DerNeue148


Ralf

https://wiki.bundeswehr.org/display/Beurteilungmilitaerisch/Fragen+und+Antworten
Nr. 5.1
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.


Deepflight

Ich persönlich finde es gut das es ein neues System gibt und es angeblich schwieriger ist, dass System auszutricksen. Wenn man dann aber mitbekommen, dass die ersten "A" für Adjudanten schon rausgehauen wurden wird man sehen, wie lange es "hält".

Wo ich denke das ein Fehler im System ist ist bei der Höhe der Perspektiveinschätzung, die ein Vorgesetzter geben darf. Beispiel: zwei OLt, einer nen Hptm als Chef, einer nen OTL. Der Olt mit Hptm-Chef kann maximal bis StOffz kriegen, der andre bis Oberst

MagZin-Z

Guten Tag Kamerade,
ich lese aus aktuellem Anlass (OffzMilFD, BAPers fordert Sonderbeurteilung) die A-1340/50 "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten". Ich bin aktuell noch OFw, aufgrund meiner Leistungen gehe ich von einer für mich sehr positiven BU aus. Aufgrund einer WDB bin ich in der Trp bei den BU immer im Mittelfeld gelandet, weshalb es seit nun schon fast 2,5 Jahren nicht zum HptFw gereicht hat.
Wenn ich das richtig verstehe wird die nun erstellte Sonderbeurteilung den Charakter einer Planmäßigenbeurteilung bekommen. "Theoretisch" könnte ich dann ja "zeitnah" zum HptFw befördert werden. Sollte dies nun vor dem 31.07.2022 geschehen, würde ich dann neu beurteilt? Denn ich finde da gerade nix passendes! In der alten Regelung gab es doch einen Punkt, welcher in etwa "neue Vergleichsgruppe, neue Beurteilung" aussagte.
Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen, oder ich habe der S1-Schiene eben geholfen  ;)

VeggieBurger

Du wirst weder noch als OFw zum 31.01.2022, noch als HptFw zum 31.07.2022 beurteilt, da deine dann aktuelle Beurteilung (die SBU für den Antrag/ Vorschlag OffzMilFD) nicht älter als 12 Monate ist.

waldemar.boettcher

Das ist nicht richtig! Und wenn es so wäre, kannst Du ja sicher die entsprechende Nr. der Vorschrift angeben!

Der Kamerad wird dann als HptFw zum Stichtag 31.07.2022 wieder beurteilt!

MagZin-Z

Zitat von: waldemar.boettcher am 24. November 2021, 06:11:01
Das ist nicht richtig! Und wenn es so wäre, kannst Du ja sicher die entsprechende Nr. der Vorschrift angeben!

Der Kamerad wird dann als HptFw zum Stichtag 31.07.2022 wieder beurteilt!

Hallo, ja so sehe ich das auch. Doch die Nr. 207 (16) ist hier wahrscheinlich der Knackpunkt, "Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 oder dem resultierenden Anlasszeitpunkt nach der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) und dem nächsten Stichtag nach Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt." Wenn ich es stumpf so auslege, wäre ich mit Stichtag 31.07.2022 trotz HptFw nicht in der Vergleichsgruppe. Halte ich für seltsam, könnte ich aber mit leben  ;)

Aber vielen Dank, ich sehe es ist nicht ganz stimmig und sollte eventuell in der GAIP festgehalten werden wie, in einem sollchen Fall verfahren werden soll.

Kameraden, Horrido und Danke!

waldemar.boettcher


MagZin-Z

Zitat von: waldemar.boettcher am 24. November 2021, 08:52:41
Gehörst Du denn zu der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14)????

Der Knackpunkt ist das Wörtchen "oder" davor! "Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 oder dem resultierenden Anlasszeitpunkt nach der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) und dem nächsten Stichtag nach Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt."
Nimmt man den Nebensatz raus, weil er nicht zutreffend ist, bleibt: "Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Stichtagen nach der Anlage 15.1 ein zeitlicher Abstand von mindestens zwölf Monaten liegt." Ich habe anfänglich mich wegen der Nr. 207 (5), (7) bis (9), (12) sowie (14) auch nicht betroffen gefühlt. Doch so langsam...

Ich bin dafür, dass jemand dies in der GAIP festhalten sollte.

waldemar.boettcher

Ja, das käme in Betracht, wenn Du am 31.01.2022 noch OFw bist und entsprechend deine Beurteilung als OFw erhältst! Wenn Du nach dem 31.01.2022, aber vor dem 31.07.2022 zum HptFw befördert wirst, dann liegen zwischen diesen Stichtagen weniger als 12 Monate.
Ergo: Deine nächste Beurteilung NACH der als OFw vom 31.01.2022, wird am zum Stichtag 31.07.2024 als HptFw erstellt.

VeggieBurger

MMn bleibt abzuwarten wie sich die Erstellung von SBU´s für die Auswahlverfahren OffzMilFD/ BS auf die Erstellung der RBU´s verhält.

Roughnecks

Zitat von: VeggieBurger am 24. November 2021, 09:54:41
MMn bleibt abzuwarten wie sich die Erstellung von SBU´s für die Auswahlverfahren OffzMilFD/ BS auf die Erstellung der RBU´s verhält.

Die wirken sich gar nicht aus, da diese SBU's nur für die Konferenz herangezogen werden.
Die einzigen SBU die sich auswirken, sind die SBU die anstelle einer RBU durch die PSt angefordert werden. 

MagZin-Z

Zitat von: Roughnecks am 24. November 2021, 18:36:57
Zitat von: VeggieBurger am 24. November 2021, 09:54:41
MMn bleibt abzuwarten wie sich die Erstellung von SBU´s für die Auswahlverfahren OffzMilFD/ BS auf die Erstellung der RBU´s verhält.

Die wirken sich gar nicht aus, da diese SBU's nur für die Konferenz herangezogen werden.
Die einzigen SBU die sich auswirken, sind die SBU die anstelle einer RBU durch die PSt angefordert werden.

Die SBU für OffzMilFD, nach meinem Verständnis zumindest, ersetzt ja die RBU da die letzte RBU zu alt ist, weswegen, nach meiner Auffassung, diese den Charakter einer RBU haben wird. Alles andere macht ja keinen Sinn und würde die Beurteilenden in eine schwierige Lage bringen.
Bsp.: Meine derzeit erstellte SBU wird, weil "ohne Vergleichsgruppe", mit A+ und allgemein mit der best möglichen Bewertung zum 20.12.2021 rechtskräftig. Wenn diese nicht den Charakter eine RBU hat, würde ich mit Betrachtung der Vergleichsgruppe der zum Stichtag 31.01.2022 zu erstellenden RBU nicht bei A+ sondern vielleicht bei C landen. Rechtlich schwierig, denn was soll denn zwischen 20.12.2021 und 31.01.2022 passiert sein was dies begründet. Der Streitfall wäre vorprogrammiert.
Aber das ist meine einfache Meinung als OFw und nicht PersFw. Ich bin gespannt und bedanke mich für die konstruktiven Punkte, welche eingebracht wurden.

Horrido!

DerNeue148

Normalerweise nicht. Deine vorherige RBU wird dann historisch und Sie werden neu beurteilt.

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