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Alles was Corona betrifft

Begonnen von MarcelB92, 07. März 2020, 22:38:57

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F_K

Hä?

Ein Geimpfter gilt derzeit (rechtlich) als geimpft, das Zertifikat ist EIN Jahr gültig.
Nach 180 Tagen "meckert" die Warnapp, nach Impfung wieder 1 Jahr Gültigkeit Zertifikat.

Die Geboosterten sind also bis 11/2022 (oder so) geimpft.

Was hat dies nun mit Covidioten zu tun?

InstUffzSEAKlima

Es laufen derzeit genug Debatten darüber, die Zertifikate wesentlich früher auslaufen zu lassen, also bereits nach 9 Monaten bzw. 6 Monate nach der letzten Boosterung.

Zum 1.1. wird sich jedenfalls einiges grundlegend ändern, so dass sich manche heutigen Diskussionen dann hoffentlich in Wohlgefallen aufgelöst haben.

F_K

Hä?
Was ändert sich zum 1. 1.?

(Impfschemen werden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst - in beide Richtungen - siehe z. B. Gelbfieber und Heb A/B)

bayern bazi


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

justice005

ZitatIch habe daher am 24. November nach Beratung und Zustimmung der Personalvertretungen und Beteiligungsgremien angewiesen, dass die Impfung gegen Covid-19 unverzüglich in die Liste der duldungspflichtigen Immunisierungen des militärischen Personals aufgenommen wird. Wer anderen hilft, muss selbst geschützt sein. Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr dienen Deutschland, sie haben Vorbildfunktion.

Hervorragend. Das war schon lange fällig.

F_K

Check.

Nachfrage: Unverzüglich ist wann? Ab sofort?

Der 24. Nov. Ist ja schon etwas her ...

justice005

Unverzüglich heißt "ohne schuldhaftes Zögern". Was dies im Beamtenapparat praktisch bedeutet, weiß ich nicht.

Aber wäre ich Kpchef, würde ich bereits heute ein Antreten ansetzen und mit eigenen Worten den Befehl zum Impfen geben.

F_K

@ Justice:

Dies wäre vermutlich rechtswidrig.

Ein DV kann ein Impfschema (das Durchführen / Überprüfung der Impfungen nach diesem, wenn ein dienstlicher Grund vorliegt) befehlen - aber keine "Einzelimpfung".

Nach Quellen bedeutet unverzüglich hier wohl ein, zwei Wochen - die sollte des DV abwarten

LwPersFw

Zitat von: F_K am 30. November 2021, 08:02:35
Check.

Nachfrage: Unverzüglich ist wann? Ab sofort?

Der 24. Nov. Ist ja schon etwas her ...

Ab 24.11.2021

Die entsprechende Vorschriftenergänzung ist veröffentlicht.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

#2889
An alle ... ich werde Diskussionen wie die letzte zur nun duldungspflichtigen Impfung für Soldaten nicht zulassen.

Wer damit ein Problem hat ... sucht sich die entsprechenden anderen Foren im Netz.

Wer als Soldat damit ein Problem hat ... niemand wird "zwangsgeimpft".

Er/Sie muss dann ggf. mit den disziplinarrechtlichen Folgen leben...


https://www.bmvg.de/de/presse/impfwesen-bundeswehr-duldungspflicht-impfpflicht-5019408

BVerwG 2 WNB 8.20 vom 22.12.2020 zu Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde bei Impfverweigerung


Wer dies ignoriert :  weitere Beiträge lösche ich kommentarlos !

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

F_K

Thema Grundrechte und Grundgesetz:

https://www.tagesschau.de/inland/bundesnotbremse-bundesverfassungsgericht-101.html

Alle Maßnahmen waren mit dem GG vereinbar - es war also nie ausser Kraft gesetzt und es wurde auch nicht dagegen verstoßen.

InstUffzSEAKlima

Ob die Vereinbarkeit mit dem GG allerdings auch dann gegeben ist, wenn prophylaktisch oder als Mittel zur Erziehung/Disziplinierung solche Maßnahmen verhangen werden, ist fraglich. Konkret meine ich damit die von Gesundheitsminister Spahn geäußerte Absicht:

Zitat"Stellt Euch darauf ein, 2G, geimpft oder genesen, und war auffrischgeimpft dann ab einem Punkt x, gilt mindestens mal das ganze Jahr 2022. Wenn Du irgendwie mehr tun willst als Dein Rathaus oder Deinen Supermarkt besuchen, dann musst Du geimpft sein." Dies wäre eine ziemlich klare Ansage. Falls die Gültigkeitsdauer der Corona-Impfzertifikate künftig in der EU von einem Jahr auf neun Monate verkürzt werde, sollte dies möglichst europaweit gelten.
(

Link zur Quelle
)

F_K

@ InstUffzSEAKlima:

Der BGH hat entschieden, dass das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit massive Einschränkungen in andere Grundrechte erlaubt - bis hin zu allgemeinen Ausgangssperren und Schließung ganzer Bereiche.

Die Lage der Krankenhäuser ist noch NIE so schlimm gewesen, wie derzeit - eine Pandemielage liegt damit vor.

Sicherlich ist eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit ein Grundrechtseingriff - aber wenn dieser nur den "Freizeitbereich" betrifft (der NICHT geschlossen wird (!) und vielen offen steht) und zielgenau auf "freiwillig Ungeimpfte" (die Treiber des Geschehens sind) abzielt, denen gleichzeitig ein Angebot zur Impfung gemacht wird - dann ist im Lichte des  Urteils wirklich nicht mal ansatzweise ein Problem zu erkennen.

Es geht übrigens nicht um "Erziehung / Disziplinierung oder whatever", sondern um die Rettung von Leben.

IcemanLw

Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass die Duldungspflicht erst so spät kommt weil die Personalräte und Beteiligungsgremien dagegen waren?

Wenn das so ist hab ich wirklich was dagegen mich von Menschen die so schlecht und zögernd entscheiden vertreten zu lassen...
Kronen erbt man, Königreiche muss man sich verdienen

LwPersFw

Zitat von: IcemanLw am 30. November 2021, 13:23:10
Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass die Duldungspflicht erst so spät kommt weil die Personalräte und Beteiligungsgremien dagegen waren?

Wenn das so ist hab ich wirklich was dagegen mich von Menschen die so schlecht und zögernd entscheiden vertreten zu lassen...


"Es gilt jedoch festzuhalten, dass die pauschale Aussage, ,,... die ,,Personalvertretungen lehnen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in das Basisimpfschema ab ...", schlichtweg unwahr ist.
Der Hauptpersonalrat wird nach der Vorlage des Vorganges das Beteiligungsverfahren wieder aufnehmen und nach eingehender Befassung am Ende einen Beschluss fassen, der dem Wohl aller Bundeswehrbeschäftigten Rechnung tragen wird."


Quelle: HPR BMVg
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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