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Altersgrenze der Krankenversicherung der Studenten(KVdS) bei ehemaligen Soldaten

Begonnen von Jay-C, 29. November 2021, 17:42:55

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Fassmacher

Im Bundesgesetzblatt online müsste doch alles zur SLV zu finden sein.

Jay-C

Nach nun weiteren Stunden der Recherche und dem Versuch verschiedene Auffassungen zu begreifen, ist mir nun (insbesondere auf Grund des Urteils des BSG vom 30.09.1992 - 12 RK 52/92 -, USK 92129) immerhin eine Sache klar(er) geworden:

Ungeachtet meines meines Lebenslaufes bis dato, HÄTTE ich womöglich, statt sich als Zeitsoldat zu verpflichten, früher mein Studium aufnehmen können und wäre dann eventuell nicht über die Altersgrenze gekommen.
Von dem Gesichtspunkt her kann ich es nun also noch irgendwie verstehen, wenn diese Zeit nicht berücksichtigt wird (wobei ich auch das immer noch als diskussionswürdig erachte).
Unabhängig davon hatte ich aber zuvor, von der Kasse bereits festgestellte Hinderungszeiten von 29 Monaten.

Es tut mir wirklich leid, aber noch bin ich nicht in der Lage zu begreifen, wieso meine Dienstzeit als Zeitsoldat nicht nur nicht berücksichtigt, sondern sogar negativ auf diese 29 Monate angerechnet wird. Bitte seht es mir nach, aber mein Horizont scheint derweil noch zu begrenzt, um nachvollziehen zu können, wie Krankenkassen, Entscheider, Gesetzgeber, Richter, ja einfache Menschen das moralisch rechtfertigen und vertreten können. Oftmals fehlt mir dazu aber nur der richtige Denkanstoß, ggf. in Form der Sichtweise lebenserfahrener Mitmenschen. Kann mir den hier jemand liefern, @Andi8111 vielleicht?

Das gilt auch für die Frage, wieso wie oben beschrieben von einer Fiktion ausgegangen wird (wie es hätte sein können)? Wieso kann nicht einfach der faktische Werdegang berücksichtigt werden (wie es wirklich war)? Eventuell hätte ich vorher studieren und fertig sein können, klar. Mein gewählter Weg war aber nun mal anders. Ich war noch gesetzlich zum Wehrdienst verpflichtet und habe mich darüber hinaus freiwillig dazu entschieden, länger dem Land zu dienen. Das wird nun nicht honoriert, sondern sogar bestraft. Moralisch sehe ich das sehr fragwürdig. Sehe ich das wirklich nur als Betroffener so? Ist das für andere wirklich nicht nachvollziehbar?

F_K

Ja - Du hast als Betroffener eine "eigene" Sichtweise.

Ja - diese "eigene, spezielle" Sichtweise kann man zwar "nachvollziehen", aber diese Sichtweise bleibt falsch.


Der Gesetzgeber will Menschen, die einen gewissen Weg (Studium nach Abitur in jungen Jahren) gehen, in der Krankenkasse (der Studenten) bevorzugen.

Menschen, die vorher jahrelang arbeiten, können / sollen z. B. Ersparnisse sammeln, wenn später ein Studium geplant ist. Diese werden vom Gesetzgeber NICHT in der GKV bevorzugt.
Der Soldat ist hier genauso wie ein "normaler" Arbeitnehmer zu behandeln - diese Gruppe ist auch sachgerecht gebildet.

Die Gruppe "Kurzzeitdiener" ist ebenfalls sachgerecht gebildet und diese wird vom Gesetzgeber halt bei der ersten Gruppe gesehen.

Andi8111

Es ist so, dass das Privileg der KVdS eben eng angelegt wird. Die Gründe sind in den verlinkten Dokumenten auch ausgeführt. Warum die 29 Monate getilgt werden, kann ich ohne den entsprechenden Bescheid nicht ergründen. Dazu müsste ja etwas ausgeführt sein.

Jay-C

Zitat von: Andi8111 am 30. November 2021, 13:35:31
Warum die 29 Monate getilgt werden, kann ich ohne den entsprechenden Bescheid nicht ergründen. Dazu müsste ja etwas ausgeführt sein.

Zitat dazu aus dem Bescheid:
ZitatSofern die Hinderungszeiten deutlich, d. h., mindestens für 6 Monate (1 Semester), überwiegen, erfolgt eine Verlängerung der KVdS.
Darauf folgt die Feststellung der 29 Monate Hinderungszeit nebst 58 Monaten Nichthinderungszeit. Ergo: Kein Übergewicht. Ergo: keine Verlängerung.

Analog dazu ein Auszug aus den Grundsätzlichen Hinweisen zur KVdS:
ZitatDie gebotene konkrete Untersuchung der Ursächlichkeit ergibt bei Sachverhalten wie dem vorliegenden, in dem nach dem Abitur allenfalls eine gewisse Hinderungszeit vorliegt, der jedoch eine weit längere Zeit der Nichtverhinderung folgt, dass für die Überschreitung der Altersgrenze nicht der Hinderungsgrund, sondern die lange Berufstätigkeit maßgebend gewesen ist (vgl. Urteil des BSG vom 30.09.1992 - 12 RK 52/92 -, USK 92129).

Ich verstehe nicht, warum hier die Maßgeblichkeit eine Rolle spielen soll.
Das mit der "eigenen Sichtweise" ist ja nur natürlich. Ich versuche das ja trotzdem von anderen Blickwinkeln her zu sehen. Aber ich erkenne derzeit nur einen Grund für solche Festlegungen, nämlich reine Schikane.

Andi8111

Man muss nicht alles verstehen, aber somit ist es komplett gesetzlich und auf Entscheidungen des BSG, welches ja das Recht auslegt, begründet.

F_K

.. und es geht nicht um "Schikane" - es geht um ein Privileg, dass Du eben nicht bekommst.

Jay-C

Zusammengefasst ist es also aus eurer Sicht, bezogen auf meinen Fall, gerecht?

Davor bitte ich noch einmal folgendes zu Bedenken:
Die 30-Jahresgrenze beruht auf dem Gedanken der Missbrauchsabwehr. Durch diese Einschränkung will man nur Studenten das Privileg der günstigen KVdS einräumen, die die Hochschulreife zügig erreichen und ihr Studium konsequent zu Ende führen (sinngemäß zitiert aus einem Schreiben der Krankenkasse an mich vom 05.02.2021).

Hätte ich sofort nach meinen 29 anerkannten Hinderungsmonaten mein Studium aufgenommen und hätte es noch immer nicht beendet, und würde damit seit fast 12 Jahren studieren, also auch viel länger wie nun tatsächlich der Fall, wäre die Grenze per Gesetz verschoben wurden und ich würde heute noch davon profitieren.
Ich habe zwischenzeitlich aber, statt nur den Studentenstauts auszunutzen, dem Land gedient und das Studium in Summe konsequenter durchgezogen.
Abgesehen davon, dass ich immer noch nicht begreifen kann, wie der Dienst als Nachteil gesehen werden kann, steht hier doch maximal im erstgenannten Fall ein Missbrauch im Raum.
Das ganze widerspricht doch in sich dem zuvor genannten Gedanken?!

Ich weiß es wirklich nicht. Die entscheidenden Urteile sind nun um die 30 Jahre alt. Vielleicht hat sich das Mindset allgemein ja mittlerweile komplett verändert und die Richter sehen es heute anders?
Darüber hinaus erachte ich es zumindest als kleinen Unterschied, ob wie im für mich wichtigsten Urteil bezogen auf meinen Fall von einer, ohne es abwerten zu wollen, "normalen" Arbeitstätigkeit die Rede ist, oder um es um einen Dienst für das Land geht.

PS: Warum ich überhaupt so auf die KVdS poche und und es dem ein oder anderen wahrscheinlich gar nicht klar ist:
Der KV-Beitrag beträgt für mich 216 € monatlich.
Eine schöne Summe für jemanden, der natürlich auch noch andere Lebenshaltungskosten zu stemmen hat und kein Einkommen besitzt.

F_K

@ Jay-C:

Es geht nicht um "gefühlte Gerechtigkeit", sondern um die Anwendung von Gesetzen (und ja, die Begriffe sind nicht deckungsgleich).

Ein (längerer) Wehrdienst ist in diesem Fall GENAUSO zu behandeln wie der Dienst als Polizeibeamter, als Feuerwehrmann, als Mitarbeiter im Gesundheitsdienst - eben wie alle abhängigen Beschäftigten.

Jay-C

Zitat von: F_K am 01. Dezember 2021, 10:46:37
Es geht ... um die Anwendung von Gesetzen ...
Eben drum. Gesetzlich geregelt sind die Hinderungszeiten, die ich ja auch anerkannt bekommen habe.
Die Gegenrechnung der Nichthinderungszeiten wiederum ist in keinem Gesetz beschrieben. Das sind lediglich Meinungen von Richtern, die ich in dem Fall in Frage stelle und dich ich nicht ausreichend begründet sehe. Vor allem eben das "Maßgeblichkeitsprinzip".

Bitte nicht falsch verstehen, aber auch hier kann ich nicht erkennen, dass jemand die Lage sachlich begründet. In Summe basieren die Antworten doch eher auf dem allzeit bekannten "ISSO".

F_K

Diese

ZitatMeinungen von Richtern

nennt man in einem Rechtsstaat (in diesem Fall) rechtskräftige Urteile, die eben in einem Rechtsstaat dazu dienen, Gesetze auf Einzelfälle anzuwenden.

Damit sind es dann keine "Meinungen" mehr, sondern ggf. vollstreckbare Rechtssprechung.

Aus meiner Sicht hast Du Dich massiv "verrannt" - ggf. liegt sogar ein Behandlungsbedarf, zumindest ein Erklärungsbedarf, vor.

Schließe dass Studium ab, dann benötigst Du die (teure) Versicherung nicht mehr.

Viel Erfolg.

wolverine

Wenn es BVerwG oder BSozG Urteile gibt, werden sich die Untergerichte mit 99%iger Wahrscheinlichkeit daran orientieren. Das 1% sind die Fälle, wo eine Rechtsprechung sich einmal ändert. Hierzu muss man eine sensationelle Argumentation vortragen, die eben die bisherige Rechtsprechung vollständig widerlegt und noch Gerichte finden, die mutig genug sind und von entgegenstehender Rechtsprechung der oberen Instanzen abweichen. Und damit ist 1% eigentlich ein Euphemismus.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

christoph1972

Völlig überflüssige Diskussion. Der Gesetzgeber in seiner unermesslichen Weisheit hat das so definiert. Es wurde höchstrichterlich festgestellt, die Regelung ist verfassungskonform.

Entweder kann ich es mir leisten in Vollzeit zu studieren, wenn ich älter bin, oder ich lasse es oder suche mir eine werkstudentische Tätigkeit, wo ich genug Geld verdiene um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten oder ich flenne hier rum, wie ungerecht die Welt ist und wie teuer das deutsche Gesundheitssystem ist und wie scheiße ich es finde, dass das Sozialsystem Grenzen hat.

Das Leben ist nun mal hart und ungerecht und es läuft nicht immer gerade, rund oder ohne Probleme ab. Arschbacken zusammen, Kopf aufrecht und Brust raus und sich den Problemen gestellt und eine Lösung suchen.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Jay-C

@christoph1972: Im Grunde kann ich deine Meinung nachvollziehen, aber du pauschalisierst bzw. blendest persönliche und konkrete Einzelheiten aus (die ich hier zwar auch nicht alle offenbart habe, das aber auch nicht möchte).

Zitat von: christoph1972 am 01. Dezember 2021, 16:58:25
... sich den Problemen gestellt und eine Lösung suchen.
Das habe ich im Grunde gemacht. Eine Lösung wurde gefunden, um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen. Für diese habe ich das Studium aber zeitweise unterbrechen müssen, was mitunter zur Überschreitung der Altersgrenze beigetragen hat.

@all: Danke für die Meinungen und Kommentare. Ich habe mir die Bedenken zu Herzen genommen und die Klage schon fast ausgeschlossen. In den letzten Wochen hatte ich jedoch mehrere kostenlose Erstberatungsgespräche mit Fachanwälten, da mich einfach weitere, fachkundige Meinungen interessiert haben. Trotz natürlich nur eingeschränkter Sicht auf die Dinge, haben die alle einen überraschend kompetenten Eindruck hinterlassen, den Fall eindeutig verstanden und zu meiner Überraschung, jeder für sich grundsätzlich Erfolgsaussichten ausgesprochen.
Das hat mich dazu animiert, nochmal Kontakt mit einer lokalen Kanzlei aufzunehmen. Die bewertet die Chancen nach einer etwas gründlicheren Betrachtung der Sachlage mit 50:50.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die Klage wird erhoben.

Ich werde berichten...

Jay-C

Hallo zusammen,

bald vier Jahre sind vergangen (@Andi8111 ist mittlerweile vermutlich wirklich in Pension), aber das Urteil liegt auch erst seit Kurzem vor.
Die lange Dauer des Verfahrens alleine dürfte zeigen, dass die Sache keineswegs so eindeutig und einfach zu entscheiden war, wie manch einer es hier darstellen wollte.

Zum Ergebnis: Meine Klage wurde nach langem Hin und Her abgewiesen.

Wichtig ist mir aber gerade hier, wo ggf. andere ehemalige Soldaten mit ähnlicher Fragestellung mitlesen, mitzuteilen, dass ich in einem zentralen Punkt recht bekommen habe:
Die Dienstzeit ist als Hinderungsgrund grundsätzlich anzuerkennen.

Entgegen einiger Meinungen hier ist eine mindestens achtjährige Verpflichtung als Zeitsoldat sogar ausdrücklich in den Gesetzesmaterialien als persönlicher Grund genannt, der die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigt (siehe BT-Drs. 11/2237 S.159).
Diese Auffassung wurde auch mehrfach in Urteilen bestätigt (z. B. SG Kassel, 30.11.2017 – S 8 KR 23/17 ER oder SG Hamburg, 02.10.2015 – S 33 KR 1300/12). Konsequenterweise auch in dem zu meiner Klage.

Ebenso recht behalten sollte ich mit meiner Ansicht, dass der ,,Dienst am Land" nicht mit einer normalen Berufstätigkeit vergleichbar ist. Ein Zitat dazu aus dem o. g. Urteil des SG Hamburg:
ZitatDer Fall einer mindestens achtjährigen Dienstzeit hat den Kläger objektiv an der Durchführung eines Studiums gehindert. [...] Die von der Beklagten angeführte Vergleichbarkeit mit einer normalen beruflichen Tätigkeit, die gerade keinen Rechtfertigungsgrund darstellt, ist nicht gegeben.

Warum wurde meine Klage dann trotzdem abgewiesen?

Das Gericht war nicht überzeugt, dass meine Dienstzeit kausal für die Überschreitung der Altersgrenze war.
Zur Einordnung:
- Studienaufnahme trotz Dienstzeit in 10/2014
- Vollendung des 30. Lebensjahres im 05/2019
Die mehrfachen Studienunterbrechungen zur Einkommenserzielung wurden diesbezüglich zwar auch gewürdigt, führten allerdings nicht zu einer anderen Bewertung des Gerichts.

Fazit:
Die grundsätzliche Anerkennung der Dienstzeit als Hinderungsgrund ist gegeben. Ob sie zur Verlängerung der KVdS führt, hängt aber vom Einzelfall, insbesondere der Kausalität ab. Ein Punkt, den ich nun endgültig akzeptieren muss.

Abschließend bitte ich noch zu beachten, dass es weitere Dienstzeit-Konstellationen gibt, die angerechnet werden können – das ergibt sich aber aus anderen Regelungen und Urteilen (teilweise schon vormals hier im Thread genannt).

Viele Grüße

Schnellantwort

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