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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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Ethereum

Nun ja, ich kann deinen Frust gut verstehen und nachvollziehen...

Aber objektiv betrachtet: Bei 41 Übernahmen und einer Postion 14, besteht kein außerordentlicher Mangel an jüngeren Bewerbern und es bedeutet auch keinen erheblichen Vorteil für den Bund, wenn Du zum Berufssoldaten ernannt wirst.

Darüber hinaus ist bei einer Übernahmemöglichkeit von 41 Bewerbern nicht von einer sog. ,,Mangel-ATN" auszugehen. Das heißt, dass es immer genug jüngere Bewerber geben wird!

Über Sinn, oder Unsinn muss man nicht diskutieren, bzw. wird ein Rechtsbehelf ins leere laufen, da es nun einmal festgeschrieben und justiziabel ist.

Den Unterschied zu einem Beamten kann man an dem entsprechenden Zurruhesetzungsalter herbeiführen.

F_K

Die Frage ist doch wieviele GEEIGNETE Bewerber gab es für die Übernahmen - dass würde einen Mangel begründen können.

... auch wenn es "hart" klingt, der "zu alte" Bewerber ist aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen schlechter / gar nicht geeignet - auch wenn er derzeit gute Leistungen zeigt.
Eine Bewertung des Alters ist hier zulässig.

DerNeue148

Leider ist es so, dass unsere Armee immer älter wird und dies Züge annimmt, die fragwürdig sind. Leider finde ich es richtig, dass im Bedarfsfall nur ältere Bewerber übernommen werden, sorry.

Evora1

Guten Abend, ich hätte ein paar Fragen zur Beurteilung und finde leider keine Antworten.

1. Die Änderung gab es zum Stichtag der HF Beurteilungen... hätten die dann auch im Juli gemacht werden müssen? Oder konnte das dann beliebig geschoben werden?

2. Die Stellungnahme ist "technisch begrenzt" auf 342 Zeichen.. das sind etwa 2 Sätze und reicht hinten und vorne nicht. Ist es möglich eine Anlage einzufügen und in SAP demnach "Siehe Anlage" einzugeben? Ansonsten verstehe ich nicht ganz wie es seien kann das mir die Möglichkeit einer ordentlichen Stellungnahme genommen wird.. wenn man jetzt schon mit ein paar Kreuzen abgespeist wird.

Wäre schön wenn das jmd wüsste.. da mir meine Stellungnahme derzeit verweigert wird.


DerNeue148

Das System ist letzten Endes Knall hart und es lässt kaum Interpretationsspielraum durch Stellungnahmen zu. Hier geht es nur und Zahlen und Fakten nicht mehr und weniger.
Dies erleichtert natürlich auch erheblich die Konferenzen, nicht das stundenlang die Beurteilungstexte gelesen werden müssen.

Meines Wissen gibt es keinerlei Möglichkeit irgendwo einen extra Text zu verfassen und dann anzuhängen.

DeltaEcho

Den gibt es nicht, entscheidend ist in welchen Bereich man zugeordnet wird A-G und die Abstufungen sind einzuhalten.


Ralf

Zitat von: Evora1 am 08. Dezember 2021, 20:30:26
Guten Abend, ich hätte ein paar Fragen zur Beurteilung und finde leider keine Antworten.

Antworten finden sich doch recht eindeutig in der Regelung "Beurteilungen".
zu 1.
ZitatEin Aufschieben des
Stichtags ohne Veränderung des in dieser Anlage genannten Vorlagetermins um bis zu drei Monate ist
im Ausnahmefall mit Zustimmung der PersBSt möglich, sofern die beurteilenden Vorgesetzten oder die
zu Beurteilenden bis zu drei Monate vor dem Beurteilungsstichtag zuversetzt, bis nach dem Stichtag
kommandiert, zu einem Lehrgang versetzt oder in einer besonderen Verwendung im Ausland oder
Mission eingesetzt worden sind.
Aber, falls du das meinst: Sie sind 6 Monate später erst abzuschließen, wenn sie dir also jetzt eröffnet wurde, ist es noch im 6 Monatszeitraum.
Ich empfehle, sich das Video zur Einführung anzuschauen, da wird sehr viel erklärt.

zu 2.
Zitatkann sie oder er innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen
Beurteilungseröffnung eine im Umfang technisch begrenzte Stellungnahme in der Erst- und/oder
Zweitbeurteilung abgeben, in der zu der jeweiligen Beurteilung die eigene Ansicht dargestellt werden
kann
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Helft mit, dass es so bleibt.

Nachtmensch

Kann eigentlich wenn die Vergleichsgruppe beispielsweise nur aus 5 Soldaten besteht überhaupt ein A vergeben werden, weil demnach ja prozentual 20% der Beurteilten ein A bekommen hätten. Wenn man dieses weiterführt, müssen mindestens 20 Soldaten einer Vergleichsgruppe angehören, dass überhaupt ein A vergeben wird.
Bei 10 Soldaten käme ebenso kein A zum tragen.
Sind diese Annahmen richtig?
Ich stelle mir grade die Offiziere in einem Bataillon vor.

DeltaEcho

Ja kann dies kann durchgeführt werden, dann werden aber auf Ebene der Brigade die Richtwerte verhandelt. Es liegt somit am BtlKdr und S1 Offz seine Leute auf dieser Ebene gut darzustellen und warum sie sich abheben.

Erfolgt dies nicht werden die Abstimmungen gnadenlos aufgehoben, A-C hat eine Bedeutung im Gegensatz zum inflationären alten BU System.

Beispiel:

- Alle Soldaten die eine Anlassbeurteilung bekommen, Abstimmung auf Brigadeebene




DerNeue148

Zitat von: Nachtmensch am 09. Dezember 2021, 21:50:42
Kann eigentlich wenn die Vergleichsgruppe beispielsweise nur aus 5 Soldaten besteht überhaupt ein A vergeben werden, weil demnach ja prozentual 20% der Beurteilten ein A bekommen hätten. Wenn man dieses weiterführt, müssen mindestens 20 Soldaten einer Vergleichsgruppe angehören, dass überhaupt ein A vergeben wird.
Bei 10 Soldaten käme ebenso kein A zum tragen.
Sind diese Annahmen richtig?
Ich stelle mir grade die Offiziere in einem Bataillon vor.

Es geht, hier gilt auch, dass das Ganze ,,Sinngemäß" angewandt wird. Sonst wie schön beschrieben wird aufgehoben.

DerNeue148

Zitat von: Ralf am 09. Dezember 2021, 06:08:06
Zitat von: Evora1 am 08. Dezember 2021, 20:30:26
Guten Abend, ich hätte ein paar Fragen zur Beurteilung und finde leider keine Antworten.

Antworten finden sich doch recht eindeutig in der Regelung "Beurteilungen".
zu 1.
ZitatEin Aufschieben des
Stichtags ohne Veränderung des in dieser Anlage genannten Vorlagetermins um bis zu drei Monate ist
im Ausnahmefall mit Zustimmung der PersBSt möglich, sofern die beurteilenden Vorgesetzten oder die
zu Beurteilenden bis zu drei Monate vor dem Beurteilungsstichtag zuversetzt, bis nach dem Stichtag
kommandiert, zu einem Lehrgang versetzt oder in einer besonderen Verwendung im Ausland oder
Mission eingesetzt worden sind.
Aber, falls du das meinst: Sie sind 6 Monate später erst abzuschließen, wenn sie dir also jetzt eröffnet wurde, ist es noch im 6 Monatszeitraum.
Ich empfehle, sich das Video zur Einführung anzuschauen, da wird sehr viel erklärt.

zu 2.
Zitatkann sie oder er innerhalb von zwei Wochen nach der jeweiligen
Beurteilungseröffnung eine im Umfang technisch begrenzte Stellungnahme in der Erst- und/oder
Zweitbeurteilung abgeben, in der zu der jeweiligen Beurteilung die eigene Ansicht dargestellt werden
kann

Um dieses hier nochmal kurz aufzugreifen.
Es gibt keine Möglichkeit mehr, eine Beurteilung vorzuziehen oder ?
Mein Vorgesetzter wird versetzt zum Februar nächsten Jahres und es wird ein Vertreter eingesetzt, bis es einen Nachfolger gibt. Gibt es hier eine Möglichkeit?

Al Terego

Zitat von: DerNeue148 am 11. Dezember 2021, 14:40:48
Es gibt keine Möglichkeit mehr, eine Beurteilung vorzuziehen oder ?
Nein
Zitat von: DerNeue148 am 11. Dezember 2021, 14:40:48
Mein Vorgesetzter wird versetzt zum Februar nächsten Jahres und es wird ein Vertreter eingesetzt, bis es einen Nachfolger gibt. Gibt es hier eine Möglichkeit?
Dein derzeitiger Vorgesetzter erstellt einen Beurteilungsbeitrag.

DeltaEcho

Dieser Beitrag taucht auch in SAP auf und hat eine ähnliche Form wie die Beurteilung. Dieser muss berücksichtigt werden, auch hier ist die Frage wann finden die Abstimmungen statt bzw. wann steht die Beurteilung an.



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