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Auswirkungen Entzug Bw-Fahrerlaubnis auf zivile Fahrerlaubnis

Begonnen von test, 15. Dezember 2021, 14:10:03

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test

Hallo,

in wie weit sind Auswirkungen einer Entziehung der Bw-Fahrerlaubnis (Grund: Psychische Erkrankung, keine Drogen oder so) auf die zivile Fahrerlaubnis wahrscheinlich?

habe ein Anhörungsschreiben zur Entziehung der Dienstfahrerlaubnis Bw erhalten und da wird "angedroht", dass im Falle einer Entziehung auch die zivile Behörde benachichtigt wird.

Werden da Einzelheiten oder nur das "ob" weitergemeldet?

Der Verlust der Dienstfahrerlaubnis Bw ist mir im Vergleich zum Verlust der zivilen recht "egal". Wenn hier jedoch mein ziviler Führerschein auch auf realistisch auf dem Spiel steht würde ich mit einen Anwalt nehmen.

Hat da jemand Gedanken dazu?

Danke!

Kann da jemand die Folgen abschätzen?

Andi8111

Kommt die zivile Fahrerlaubnisbehörde zu der Einschätzung, ggfs. unter Beiziehung eines Gutachters oder unter Anordnung einer MPU, dass das Führen vom KFZ insgesamt nicht mehr möglich ist, wird diese Behörde die Fahrerlaubnis einziehen. Sind nur einzelne Fahrerlaubnisklassen betroffen, werden diese gestrichen.

Die Einziehung des dienstlichen Führerscheins ist ungleich leichter. Eine Erkrankung, die einen Ausschluss für die Verwendung als MKF KFV B, C, D etc. mit sich bringt, wird regelmäßig dazu führen, dass der dienstliche Führerschein eingezogen werden muss. Dazu gehören u.a. auch Fettleibigkeit bei Kettenfahrzeugführern, Einschränkungen des räumlichen Sehens neuerdings auch bei KFV C usw. oder zB. eine Psychische Erkrankung, die eine GZ der Gradation V oder höher mit sich bringt....

F_K

Rein technisch erlaubt eine BW Fahrerlaubnis das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Wenn die BW Fahrerlaubnis aus med. Gründen zu entziehen ist, so wird das natürlich (geht ja um das gleiche Risiko) auch zu einem Entzug der zivilen Fahrerlaubnis führen MÜSSEN.
(mit den von Andi genannten Einschränkungen).

Es geht um den Schutz von Menschenleben.

(Natürlich wird der Datenschutz gewahrt bleiben - ändert nichts am Ergebnis).

Gute Besserung.

test

Bei der zivilen Fahrerlaubnis ist es ja möglich, diese freiwillig und grundlos abzugeben (in meinem alten Verkehrsverbund gab es für Senioren sogar eine Jahreskarte für die Öffis als "Bonus", um für den Verzicht Anreize zu schaffen).

Ist ein freiwilliger Verzicht auch bei der Bundeswehr-Fahrerlaubnis möglich, damit ich hier dem ZKfWBw "zuvorzukommen" kann? Ein freiwilliger Verzicht würde ja sicher bei der zivilen Behörde besser ankommen und meine Chancen auf den Behalt eher erhöhen ein Entzug.

wolverine

Sie bekommen die Bw Fahrerlaubnis aus Steuermitteln zu dienstlichen Zwecken. Darüber haben Sie kein Verfügungsrecht
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Deepflight

Die Frage ist um welche Bw-Fahreelaubnisklassen es geht und welches Krankheitsbild.
Wenn Sie sie so krank sind, dass ihre Tauglichkeit für die FEK betroffen ist wird eine entsprechende Meldung an die zivile Fahrerlaubnisbehörde dazu führen, dass ihre dort hinterlegten Fahrerlaubnisklassen von Amtswegen geprüft und im schlimmsten Fall ebenfalls entzogen werden.

Das ganze ist persönlich schlimm, zugegeben, aber bedenken Sie das es hier um Menschenleben geht.

Ich wünsche Ihnen eine gute Besserung und hoffentlich baldige Genesung, denn dann ist eine Wiedererteilung (NACH Genesung und ggf. Wartezeit) ja möglich.
Sie stehen das durch, alles Gute Ihnen!!!

FoxtrotUniform

Zitat von: F_K am 15. Dezember 2021, 14:20:36
...
Wenn die BW Fahrerlaubnis aus med. Gründen zu entziehen ist, so wird das natürlich (geht ja um das gleiche Risiko) auch zu einem Entzug der zivilen Fahrerlaubnis führen MÜSSEN...

Quelle?
Im Umkehrschluss müsste ja auch bei Verwendungsauschluss vor Erwerb der Dienstfahrerlaubnis die zivile Behörde informiert werden.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@FU:

Bitte vollständig - und nicht verkürzt (sinnenstellend) - zitieren.

Wenn das gemacht wird, entfällt die Frage.

FoxtrotUniform

@FK: Falls du auf die Einschränkungen hinsichtlich Andis Beitrag abstellst erschließt sich mir der Sinn deines Beitrags nicht. Andernfalls bitte ich um Erläuterung
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

F_K

@ FU:

Einfaches Beispiel: Wenn der TrArzt feststellt, dass ein Soldat "blind geworden ist", dann ist diesem die mil. Fahrerlaubnis zu entziehen - und auch die zivile FE in der Folge.

Statt "blind werden" können viele GZ eingesetzt werden, da sich nämlich mil. Anforderungen und ziv. Anforderungen nicht so sehr unterscheiden (wegen gleicher Grundlage).

Es gibt ein (kleines) Delta, und das hat Andi angesprochen.


Deepflight

Eben, kann sein das es Auswirkungen hat, muss aber eben nicht. Ist von der individuellen Fehlerziffer und den betroffenen Führerscheinen abhängig.

Nichtsdestotrotz ist es eh egal ob es eine "automatische" Meldung gibt oder nicht. Wenn die GZ  auch die zivile Fahrerlaubnis erlöschen lässt und man fährt zivil lustig durch die Gegend gibts Ärger....und vermutlich nicht nur zivil, sondern auch disziplinar 😂

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