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Frage zur Steuererklärung Pendlerpauschale bei kostenlosem Bahnticket

Begonnen von Gast1234, 04. Januar 2022, 12:16:40

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Gast1234

Guten Tag Kameraden,

mich beschäftigt seit längerem folgende Frage zur Steuererklärung und werde im Netz einfach nicht schlau.

Angenommen ich nutze aktiv die Möglichkeit des "Bundeswehr-Tickets", kann ich dann die gefahrenen Kilometer in meiner Steuererklärung angeben? (bis 20km Strecke 0,30 €; ab 21 km 0,35€)
Es sind mir ja durch das "0-€ Ticket" keine Kosten entstanden. Andererseits gilt die Pendlerpauschale ja auch bei Strecken, welche man mit dem Fahrrad bzw. zu Fuß zurücklegt.

Sollte dieses Thema bereits behandelt worden sein, verweisen Sie mich bitte darauf.

Ich wünsche eine schöne Restwoche.

Mit kameradschaftlichem Gruß

F_K

Es ist eine Pendlerpauschale, unabhängig von gewähltem Verkehrsmittel und tatsächlich angefallenen Kosten.

alpha_de

Das 0 Euro Ticket stellt eine versteuerte Leistung dar (die Bw versteuert diese Tickets pauschal), damit kann die km Pauschale für die Heimfahrt geltend gemacht werden.
Im Intranet müsste sich das auch in den FAQ zu den Tickets finden.

alpha_de

Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21,  P I 1, Seite 3 oben...  bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17

DeltaEcho

Zitat von: alpha_de am 04. Januar 2022, 15:58:21
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21,  P I 1, Seite 3 oben...  bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17

Finde ich die im Intranet?
Das wäre mal ganz interessant für meinen Steuerberater, der letztes Jahr meinte ohne Aufwendungen keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

DeltaEcho

Gute Frage, aber ich denke er meinte dies hier:

https://www.steuer-soldaten.de/post/steuerliche-folgen-kostenlose-bahnfahrten-fur-bundeswehr-soldaten

Punkt 3. Dieser würde auch mich Anwendung finden.

Rekrut84

Zitat von: DeltaEcho am 05. Januar 2022, 15:05:19
Zitat von: alpha_de am 04. Januar 2022, 15:58:21
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21,  P I 1, Seite 3 oben...  bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17

Finde ich die im Intranet?
Das wäre mal ganz interessant für meinen Steuerberater, der letztes Jahr meinte ohne Aufwendungen keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung.

Dann würde ich den Steuerberater wechseln, denn das ist nicht wahr. Selbst mit dem Fahrrad oder zu Fuß kann man die km absetzen.
Gilt dann auch als Antwort für DeltaEcho

Rekrut84

Noch Ergänzung zu DeltaEcho:
Wenn die Versetzung auf unter 48 Monate befristet ist, dann gilt für dich Punkt 3 und du kannst sowohl die Hin und Rückfahrt absetzen, dazu dann noch für die ersten drei Monate die Verpflegungspauschale, gekürzt um erhaltenes Tg und gestellte Mahlzeiten.
Sobald man 4 Wochen nicht am Dienstort war, beginnen die 3 Monate von neu zu laufen, zb nach einem Lehrgang.

alpha_de

Zitat von: DeltaEcho am 05. Januar 2022, 15:05:19
Zitat von: alpha_de am 04. Januar 2022, 15:58:21
Ergänzung... Siehe die Handreichung zum Bahnfahren in Uniform vom 16.08.21,  P I 1, Seite 3 oben...  bzw FAQs Bahnfahren in Uniform, Themenblock Steuerrecht auf S. 17

Finde ich die im Intranet?
Das wäre mal ganz interessant für meinen Steuerberater, der letztes Jahr meinte ohne Aufwendungen keine Berücksichtigung bei der Steuererklärung.
Ja, bundeswehr.org - Zentrale Fachinformationen - Reisedienste - Kostenfreies Bahnfahren in Uniform

Kasten Weitere Informationen rechts unten, 1. und 3. Download

DeltaEcho

ZitatSobald man 4 Wochen nicht am Dienstort war, beginnen die 3 Monate von neu zu laufen, zb nach einem Lehrgang

Gilt das auch für EU/DA und könntest du mir eine Quelle dazu nennen?


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