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Keine CE-Fahrerlaubnis als Pionier machbar

Begonnen von FabianSB, 06. Januar 2022, 20:44:22

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FabianSB

Danke im voraus für alle Antworten.

Hi,

ich habe vor kurzem meine Musterung mit D2 bestanden aber aufgrund einer starken Sehschwäche mit ein paar Verwendungsausschlüssen. Habe mich dann für die Pioniere im Heer entschieden. Aufgrund des Aufgabenbereichs muss man ja auch schwerere Maschinerie bedienen können. Mein Augenarzt meinte zu mir, dass ich aufgrund der Sehschwäche lediglich einen normalen Führerschein machen kann aber unwahrscheinlich LKW oder ähnliches. Und da den Anforderungen meines Dienstposten auch Kf G TPz Fuchs A1-6 oder auch KfG GTK Boxer frage ich mich wie sich das verhalten würde.
Ich weiß, dass ich auch meinen Einplaner fragen könnte, wollte aber keinen unnötigen Mehraufwand verursachen, dafür sind solche Foren doch da :D.

MfG

F_K

Du wirst dann diesen Dienstposten (MKF CE) NICHT wahrnehmen können und wirst dann umgeplant werden müssen.

KlausP

Zitat... aufgrund einer starken Sehschwäche mit ein paar Verwendungsausschlüssen. ...

Und welchen? Wenn da alle möglichen Kraftfahrer-Verwendungen dabei sind wird das nichts. Dann verstehe ich aber auch nicht, warum Sie auf so einem Dienstposten eingeplant wurden.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

@ Klaus P und TE:

Bei der Musterung wird KEINE Kraftfahrertauglichkeit festgestellt.

Der TE hat hohe Dioptrienwerte, dies führt zu Ausschlüssen.
Ggf. führen diese Ausschlüsse noch NICHT zu einem Ausschluss MKF CE - der kommt erst bei der Facharztuntersuchung, nach dem 90/5 in der Truppe.

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Löwe von Eutin

Ein Kamerad von mir (Unteroffizier) war in der Pioniertruppe eingesetzt, Zweitverwendung Kraftfahrer C (Verwendungsreihe ~680 oder so?).

Der Truppe und zur Musterung war bereits bekannt, dass er eine Rot-Grün Schwäche hatte.
Aber erst beim Nichtbestehens des 90/5er kam heraus, dass er sogar eine "Rot-Blindheit" oder ähnliches hat. (auf jedenfall schlimmer als nur eine RG Schwäche)

Ihm wurde ein Angebot unterbreitet, welches einen Verwendungswechsel mit ZAW, Dienstzeitverlängerung und anschließender Versetzung beinhaltete, welches er auch annahm.
Die Alternative wäre laut seiner Aussage das Ausscheiden aus der Truppe gewesen, da er die Anforderungen an seinen Dienstposten beziehungsweise die Ausbildung dafür nicht mehr erfüllen konnte.

thelastofus

Ich hatte eine ähnliche Situation vor gut 20 Jahren als UA in der Nachschubtruppe.  Es gab durch die Brille schon eine Menge Verwendungsausschlüsse, das wurde schon im ZnWg fesgestellt.

Gegen Ende der AGA ging es dann ins BWK nach Ulm zur Kraftfahrerverwendungsfähigkeit BCE. 1 Monat später in der neuen Einheit habe ich dann erfahren das ich ebenfalls wegen der Brille keinen C Schein machen darf/kann. In der Theorie wäre es nicht so dramatisch gewesen, da ich im Nachweis und Betriebszug gwesen wäre, und die Zweitverwendung Kf AY gwesen wäre, aber in der Nachschubtruppe sollte/musste jeder den BCE haben und spät. als Fw wäre der nötig gewesen.

Man bot mir dann an:

- Dienstposten/Verwendungswechsel (mit neuer ZAW) in den MVG-Zug dort in die UG-Verpflegung mit ZAW als Koch und vornehmlichen Einsatz in der Truppenküche.

- Feststellen der "Nichteignung" als UA (hatte ohne Widerruf unterschrieben) und Rückführung in den Status GWDL.

Habe mich für die zweite Möglichkeit entscheiden.

Damals verstand ich nicht, warum man diese wichtige Untersuchung nicht schon vorher macht, immerhin hatte ich fast 9 Monate bis zum Dienstantritt

InstUffzSEAKlima

Zitat von: thelastofus am 09. Januar 2022, 16:48:56das ich ebenfalls wegen der Brille keinen C Schein machen darf/kann.

Das ist falsch! Es gibt Grenzwerte, die die Fehlsichtigkeit ohne und mit Korrektur maximal haben darf. Ich habe eine Vielzahl Kameraden erlebt, die im Zuge der Untersuchungen zur Kraftfahrverwendungsfähigkeit erst Brillen verordnet bekamen, um damit die Anforderungen zu erfüllen.

FabianSB

Zitat von: F_K am 06. Januar 2022, 20:48:45
Du wirst dann diesen Dienstposten (MKF CE) NICHT wahrnehmen können und wirst dann umgeplant werden müssen.

Mein Dienstposten wäre KpfmAufklSdt, nur ich bin mir halt nicht sicher ob ich dafür eine CE-Fahrerlaubnis brauche.


KlausP

Na ja, wenn da nur ,,KampfmittelaufklÄrungssoldat" in der Einplanung steht und nichts von

1.KpfmAufklSdt
2. MKF CE

dann wird da wohl auch nix mit Dienstführerschein drin sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

thelastofus

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 09. Januar 2022, 17:53:36
Zitat von: thelastofus am 09. Januar 2022, 16:48:56das ich ebenfalls wegen der Brille keinen C Schein machen darf/kann.

Das ist falsch! Es gibt Grenzwerte, die die Fehlsichtigkeit ohne und mit Korrektur maximal haben darf. Ich habe eine Vielzahl Kameraden erlebt, die im Zuge der Untersuchungen zur Kraftfahrverwendungsfähigkeit erst Brillen verordnet bekamen, um damit die Anforderungen zu erfüllen.

Und es gibt Piloten mit Brille, na und? Ich habe nichts anderes behauptet, nur das es mit der Brille bei mir nicht ging, es sollte klar sein, das von jedem abhängt und war nur dazu es zu verdeutlichen. Im übrigen war nicht die fehlsichtigkeit das Problem  sondern das fehlende räumliche sehen.

InstUffzSEAKlima

Dann hättest du schreiben sollen, dass es "trotz Brille dennoch nicht möglich ist". Das ist etwas völlig anders als "das ich ebenfalls wegen der Brille keinen C Schein machen darf/kann.".

thelastofus

Man kann auch überall suchen. Es ergibt sich aus dem Kontext und man sollte in der Lage sein es zu erkennen.

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