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BFD und Berufssoldat

Begonnen von Victor.E, 19. Januar 2022, 11:27:37

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Victor.E

Guten Tag.
Hat man als Berufssoldat, wenn man kündigt, Anspruch auf BFD?
Würde das dann wie SAZ 12 gehandhabt?
Wie sieht's mit Anspruch auf dem Eingliederungs-und Zulassungsschein aus?
Kann jemand helfen?

Schöne Grüße

KlausP

Das Soldatenversorgungsgesetz gibt das meiner Meinung nach nicht her. Berufsförderung und Eingliederungs- oder Zulassungsschein sind nur für Berufssoldaten vorgesehen, die wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden. (§§ 39 und 40 SVG) Anderes habe ich dazu nicht gefunden.
Meine eigene Begründung: ein BS ist ein BS und kein SaZ, auch dann nicht, wenn er seine Entlassung verlangt. Er wird ja nicht in ein anderes Dienstverhältnis überführt sondern eben ... als BS entlassen.

Klugscheissmodus an: Berufssoldaten können nicht ,,kündigen", weil sie keinen (Arbeits)Vertrag haben, sie können jederzeit ihre Entlassung verlangen. Klugscheissmodus aus
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

2Cent

Zitat von: Victor.E am 19. Januar 2022, 11:27:37
Guten Tag.
Hat man als Berufssoldat, wenn man kündigt, Anspruch auf BFD?
Würde das dann wie SAZ 12 gehandhabt?
Wie sieht's mit Anspruch auf dem Eingliederungs-und Zulassungsschein aus?
Kann jemand helfen?

Schöne Grüße

Es bestehen keinerlei Ansprüche, das könnte man als BD aber durchaus wissen.

F_K

@ Alle:

Ein Berufssoldat kann nicht "kündigen" - er kann um Entlassung bitten - und dieser Bitte wird dann in aller Regel (es gibt Ausnahmen) kurzfristig gefolgt.

Ein ehemaliger Berufssoldat hat keine Ansprüche auf BfD oder Zulassungsscheine - diese Ansprüche (eines SaZ) gehen mit der Berufung in das Dienstverhältnis Berufssoldat "verloren" - dafür gibt es ja dann jede Menge neuer Ansprüche (Ruhegehalt ...).

christoph1972

Zitat von: Victor.E am 19. Januar 2022, 11:27:37
Guten Tag.
Hat man als Berufssoldat, wenn man kündigt, Anspruch auf BFD?
Würde das dann wie SAZ 12 gehandhabt?
Wie sieht's mit Anspruch auf dem Eingliederungs-und Zulassungsschein aus?
Kann jemand helfen?

Schöne Grüße

Zu 1.) Nein.
Zu 2.) Nein.
Zu 3.) Nein.
Ansprüche auf Berufsförderung haben nur BS die vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden oder wegen Erreichen einer besonderen Altersgrenze (Kampfpiloten) in den Ruhestand versetzt werden.
Zu 4.) Das JobCenter, weil man als ehemaliger BS lediglich Ansprüche in der Rentenversicherung erwirbt durch die Nachversicherung. Kein Anspruch auf ALG, kein Anspruch auf Versicherung in der GKV, außer man beantragt Hartz IV/ALG II.

Die Entlassung aus eigenen Wunsch ist bei einem BS die Ausnahme. Ich gebe zu bedenken, dass ggf. erst noch Zeiten der Ausbildung "abzudienen" sind, bevor einer Entlassung zugestimmt wird.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

Alternative zur Entlassung...

"§ 45a SG Umwandlung
(1) Beantragt ein Berufssoldat die Umwandlung seines Dienstverhältnisses in das eines Soldaten auf Zeit, kann dem Antrag bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses stattgegeben werden.
(2) Die Dienstzeit soll die zur Durchführung der Berufsförderung notwendige Zeit der Freistellung vom militärischen Dienst umfassen.
(3) Bei der Umwandlung müssen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 3 nicht vorliegen."


Ist aber ein "...kann..."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Victor.E

Oh, das ist sehr interessant.
Vielen Dank an alle für die sehr hilfreichen Antworten.

Alles beantwortet!

Gast12

Guten Tag,

,,...dieser Regel wird dann kurzfristig gefolgt (es gibt Ausnahmen)"
Könnte das jemand präzisieren? Heißt das im Umkehrschluss, dass die Bundeswehr einen BS im Zweifel überhaupt nicht gehen lassen muss? Oder bezieht sich das auf den entsprechenden Paragraphen im Soldatengesetzt, dass die Entlassung so lange aufgeschoben werden kann, bis die ordentliche Regelung der Dienstgeschäfte (Übergabe Material, Auskleidung etc) durchgeführt worden ist?
Sprich ich bin BS und MUSS bis zu meiner Pensionierung bleiben?

Deepflight

Theoretisch kann es genau das heißen. Man kann seine Entlassung beantragen, und genauso wie bei dem Antrag auf Umwandlung in das Dienstverhältnis eines SaZ wird das dann geprüft und man kriegt einen Bescheid.
Der kann dann entweder die Entlassung einleiten oder eben nicht; gehen lassen muss die Bw sie nicht.

Aber in der Regel wird man Sie schleunigst vor die Tür setzen und das ist auch gut so. Schließlich haben Sie durch den Antrag dokumentiert, dass es mit Ihrer Treue zum Dienstherrn nicht sonderlich weit her ist.
Sie haben treu gedient, sich den BS erarbeitet, der Dienstherr verspricht ihnen lebenslange Beschäftigung und hervorragende Versorgung und erwartet dafür Treue und Gehorsam. Sie sagen aber im Antrag, dass sie nicht mehr treu und gehorsam dienen wollen. Wieso sollte man sich mit ihnen weiter belasten, denn wer sagt denn, dass sie -wenn sie bleiben müssen- weiter treu dienen und keinen Ärger machen.

Ist sicher etwas überspitzt, aber am Ende ist es das.
Persönlich brauche ich auch keinen Soldaten neben mir, der auf irgendeine Art klar gemacht hat, dass er -aus welchen Gründen auch immer - seinen Diensteid nicht mehr ernst nehmen möchte.
Es gibt genug Kameraden, die treu und mit voller Kraft ihren Dienst ausüben wollen.
Wenn es ja "nur" an der Bw liegen würde könnten Sie ja auch den Antrag stellen, an anderer Stelle als Staatsbeamter zu dienen. Sowas geht nämlich auch, wenngleich es meines Wissens nach selten ist. Sie wollen aber ihren Eid gegenüber der Bundesrepublik durch Entlassung lösen und dann tut der Dienstherr -sozusagen als Repräsentant des Staates - gut dran, sich ihrer schnellstens zu entledigen.

Persönlich nervt mich dieses ewige "ich bin BS und will raus" oder "ich bin BS aber der Dienstort / Dienstposten passt mir nicht, wenn ich nicht versetzt werde will ich raus" extrem.
Niemand schmeißt einem ungefragt eine BS-Urkunde an den Kopf. Man muss sich immer klar machen das vielleicht ein guter Soldat für wegen dir nicht BS wurde, du hast ein sicheres Leben garantiert, und jetzt kommst du und trittst das mit Füßen.
Gott, regt mich das auf

Fassmacher

@Deepflight - Zitat - ...du hast ein sicheres Leben garantiert, und jetzt kommst du und trittst das mit Füßen.>>>

Sorry, das mit dem BS und sicherem Leben passt wohl nicht ganz zusammen. Vielleicht kann der Kamerad nicht mehr mit dem Gedanken fertig werden - zu töten und oder getötet zu werden und zieht deshalb diese Konsequenz?

F_K

@ Fassmacher:

Wie kommst Du auf die abwegige Idee, der TE hätte Gewissensgründe?

Er spricht von Kündigung, nicht von KDV.

Fassmacher

Vielleicht wegen Verlust der sozialen Absicherung durch KDV?
Bei der Entlassung aus dem Dienstverhältnis aufgrund einer KDV-Anerkennung verliert der Antragstellende sein Anrecht auf Wiedereingliederungshilfe und Arbeitslosengeld. Dies hat zur Konsequenz, dass der*die nun anerkannte Kriegsdienstverweiger*in Sozialhilfeempfänger*in ist.

Vielleicht ist das bei Kündigung bzw. Antrag auf Entlassung eine anderer Sachverhalt?

F_K

Hätte, hätte ...

Wenn da nicht die Sach- und Rechtslage wäre - die hier schon dargestellt ist.

Du hast nicht mal diesen kurzen Thread gelesen.

wolverine

Nicht dass erste Mal, dass er alles andere diskutieren möchte. Nur nicht das Thema. Troll. Don ´t feed.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Fassmacher

@F_K - Kannste eigentlich ohne pampig Antworten auskommen?

KDV bringt nur Nachteile. Der TE will regulär aus der BW als BS ausscheiden ohne soziale und finanzielle Nachteile, so verstehe ich das.

>>>(6) Vor Ablauf der in den Abs. 3, 4 und 5 genannten Dienstzeiten ist der Berufssoldat auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.

Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) § 46 SG Entlassung >>>

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