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Das NEUE Beurteilungssystem ab 31.07.2021

Begonnen von LwPersFw, 17. August 2021, 17:03:19

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bayern bazi

wie läuft des denn dann mit Reservisten - die kann man ja relativ schlecht vergleichen da es ja relativ wenig gleiche Dp gibt

Beispiel KVK

30DP OStFw auf LKdo-Ebene die zu besetzen sind - dazu Regional gebundenen Dp - wie soll da verglichen werden



anderes Beispiel :

Reservist der als Major dienst in na Btl macht - womit wird der verglichen

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

DerNeue148

Vergibt die übergeordnete Dienststelle denn auch bei den Unteroffizieren die Quote soll heißen wie viele A, B und C die Dienstleistung bekommt?
Beispiel bei uns. Wir sind 12 Unteroffiziere m. P die beurteilt werden müssen somit würden wir ja in die 25 % und 20 % Regel fallen oder ?
Wenn ich es nun Sinngemäß anwende könnten ich A, B und C einmal vergeben oder ? Klar es würde sogar noch öfters gehen aber ja Sinngemäß halt.
Nun vergibt mein DV jeweils A, B und C einmal unser Zweitbeurteilender segnet dieses eben so ab. Hat nun die Vorgesetzte Dienststelle die Möglichkeit dies aufzugeben oder sonstiges oder müssen hier vorher auch Gespräche stattfinden wie viele A, B und C vergeben werden dürfen?

Ralf

Um mal auf Ebene der OrgBer zu sprechen: der Insp steht für die Einhaltung grade. Wie das untendrunter verteilt ist, regeln die beurteilenden Vorgesetzten/Dienststellen selbst.
In der Praxis werden die Werte kaskadenhaft nach unten durchverteilt und jeder Bereich ist für die Einhaltung zuständig.
Die Blöße, dass die BU aufgehoben werden müssen, gibt sich keiner, denn die Vorgesetzten halten sich ja auch an die Vorgaben und missachten diese nicht wissentlich.
ZitatNun vergibt mein DV jeweils A, B und C
Dein DV vergibt das nicht, das macht der Zweitbeurteiler. Das sind nun aber echt Basics! Sehe ich alleine schon am Formular.

BITTE: lest euch doch ein wenig ein oder schaut das Einweisungstutorial (Film) an. Wenn es einen interessiert, muss man sich auch ein wenig selbst einlesen.
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KlausP

Zitat... Wenn es einen interessiert, muss man sich auch ein wenig selbst einlesen. ...

Ich ahne schon, was da kommt ...  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

DeltaEcho

Immer der nächsthöhere DV legt die Buchstaben fest, normalerweise bzw. es wird vorher abgefragt wer was vergibt, so erhalten die vorgesetzten Dienststellen ein Lagebild. In einigen Bereich passt es vielleicht mit den Quoten in anderen nicht. Anschließend gibt es Vorgaben z.B. HF/SF mit Leitungsfunktion anzupassen, da zuviele A-C gemeldet wurden.

Hier wird nun korregiert und knallhart verhandelt, wieso hat dieser Soldat ein A-C verdient, welche Leistungen grenzen ihn ab.
Liegen BU Vermerke vor, Einsatzvermerke etc. Der Ausgangspunkt ist immer ein D. Zudem gibt es auch Bereiche von die +5 % bei A/B/C nicht genutzt werden und diese Vorgesetzten agieren damit korrekt. Da die + 5 % von der Quote die Ausnahme bleibt.
Ich muss sehr genau abwägen und durchrechnen im neuen System.

DerNeue148

Danke Ralf und sorry für den Fehler. Ich wusste das auch, dass es so ist.
Also wenn der Zweitbeurteilende sagte es gibt ein A, B und C ist alles richtig und es kann nicht passieren oder ?

DeltaEcho

Nochmal es wird abgestimmt und vorgeprüft etc. Vor der Abstimmung wird dir niemand sagen können was du bekommst, es gibt Stichtage wann dies Abstimmung frühstens beginnen darf bzw. abgeschlossen sein muss.

Dieser Prozess kann sich hinziehen, bis die Quoten eingehalten werden.





Ralf

ZitatAlso wenn der Zweitbeurteilende sagte es gibt ein A, B und C ist alles richtig und es kann nicht passieren oder ?
Das würde ich zu 99/9% so sagen, ja. Weil es davon auszugehen ist, dass er sich an seinen BU-Rahmen hält.

Aber es kann durchaus theoretisch noch erfolgen, dass komplette Bereiche (bis zu einem gesamten MilOrgBer hin, was ja der Supergau wäre) aufgehoben werden, weil sich jemand nicht daran gehalten hat. Sehe ich aber eher theoretisch.
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Gast12345

Guten Morgen,

ein Kamerad welcher nun im ersten Durchlauf des Beurteilungssytems betrachtet wurde, bekam ein ''D'', was die Durchschnittsleistung darstellt und nichts schlechtes ist. Nun zu meiner Frage, gemäß seiner Dienststelle wurde er mit einem ''A'' ins Rennen geschickt, auch das es auf höhere Ebene Abstimmungsgespräche und Korrekturen gibt ist mir bewusst, was sind jedoch die Stellschrauben an denen gedreht werden muss um für Ihn im nächsten Beurteilungslauf besser abzuschneiden, auch im Bezug auf meine bald anstehende Beurteilung. Eine Aussage der Dienststelle auf diese Frage gab es nicht.

Mit kameradschaftlichen Grüßen


Ralf

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Dienststelle jemanden mit A bewertet und er dann mit einem D rauskommt. Entweder hatte der DV dann schon sehr abwegige Vorstellungen von grds. Leistungsbildern, hat dem zu Beurteilenden nicht die Wahrheit gesagt oder es ist nur ein "Flurfunk".
Zumal die Abstimmung zwischen dem Erstbeurteiler und der Zweitbeurteiler vorher erfolgt. Man kann es ja schon daran sehen, dass die Bewertung der Einzelmerkmale bei einem "A" fast überall die höchste Ausprägung haben müsste. Hat sie das nicht, hat der DV den zu Beurteilenden auch nicht im "A" Feld gesehen.
Ein DV vergibt ja auch keine Gesamtwertung, von daher wie will er jemanden mit einem "A" ins rennen schicken? Nur über die EInzelmerkmale. Und die bekommt ja auch der zu Beurteilende eröffnet.
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Gast12345

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann war es evtl. auch Flurfunk ist nur das was weitergetragen wurde.
Wünsche einen schönen Tag.

BulleMölders

Das ist halt das Problem der stillen Post, da wird schnell aus einem A ein B und aus einem B ein C und dann ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zum D.

LwPersFw

Da im aktuellen BS-Auswahlverfahren 2022 sich dieser Sachverhalt ergibt beantworte ich folgende Frage einmal hier allgemein...

Mir wurde folgender Sachverhalt geschildert:

Für das Auswahlverfahren BS sind 2 Beurteilungen erforderlich.

Durch die vom BAPersBw veröffentlichte Beurteilungssystematik ergibt es sich nun, dass einige Soldaten

1. zum Stichtag 31.10.2021 eine Sonderbeurteilung (SBU) erhalten  > geht in das BS-Auswahlverfahren 2022 ein

2. zum Stichtag 31.01.2022 eine planmäßige Beurteilung (PBU) > geht nicht in das BS-Auswahlverfahren 2022 ein

Folge kann sein, dass auf Grund der abweichenden Vergleichsgruppengestaltung bei SBU und PBU der Soldat bei der SBU z.B. ein D+ bekommt, bei der PBU dann aber ein C+.

Und das, obwohl der zu betrachtende BU-Zeitraum bei beiden BU nur minimal differiert.

Frage an mich war : wie ist dies sachgerecht zu erklären ?  Er geht mit D+ ins BS-Verfahren 2022 ... aber nicht mit dem besseren C+ ...

Meine ehrliche Anwort : kann ich nicht.

Denn : BU sind nach Eignung, Befähigung und Leistung zu erstellen.

Hier werden für einen nahezu identischen Zeitraum zwei unterschiedliche Werte festgelegt, die eben nicht aus diesen drei Kriterien resultieren, sondern aus "Zahlenspielen".

Weil die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten in der Falle der Richtwertvorgaben für die jeweiligen Vergleichsgruppen stecken.


Hier sei an dieses Urteil des VG Koblenz aus 2021 erinnert:

,,Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung
nicht aus einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt."

Konkret heißt das: das Gericht sieht es als rechtwidrig an, wenn in den Abstimmungsgesprächen die Endbeurteiler zunächst die gewünschten Gesamturteile festlegen
und reihen, und dann die Erstbeurteiler hieran gebunden sind, mit dem Ergebnis, dass sich die Einzelwerte der Beurteilung aus der vorgegebenen Gesamtnote ergeben.

Der Beschluss des VG Koblenz, Az. 2 L 135/21.KO ist seit dem 23.06.2021 rechtskräftig. Rechtsmittel wurden nicht eingelegt."



Keine Rechtsmittel eingelegt = die Bw hat das Urteil akzeptiert !


https://www.vbb.dbb.de/aktuelles/news/veraltungsgericht-koblenz-kritisiert-beurteilungspraxis-bei-der-bundeswehr/


Vergleichbar hat es auch das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.2014 - 2 A 10637/13 formuliert:

"Eine Beurteilung ist daher rechtswidrig, wenn aufgrund der im Abstimmungsgespräch gebildeten Rangfolge die Bewertungen (Noten) verbindlich festgelegt werden
oder der Beurteiler an das Ergebnis einer Beurteilerkonferenz faktisch gebunden ist und der Beurteiler so bei der einzelnen Beurteilung die Gesamtbewertung nicht aus
einer Bewertung der einzelnen Beurteilungsmerkmale, sondern nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Vereinbarkeit mit der festgelegten Rangfolge vornimmt.
Unzulässig ist daher insbesondere eine inhaltlich bis ins Einzelne gehende Vorwegnahme der Beurteilungsergebnisse."


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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