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Arbeiten wo ich will und was ich will?

Begonnen von PersQueen, 04. Februar 2022, 12:26:06

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PersQueen

ZitatVereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig.
Auch das geht, bspw. mit einem Umzug.


Gott sei Dank, dass alle Soldaten eine erwerbslose Partnerin haben, kinderlos sind und per se kein Eigentum bewohnen... Sollten sie doch schulpflichtige Kinder haben, oder wider Erwarten einen Partner mit Beruf, stellt der Bund natürlich von heute auf morgen einen entsprechenden Betreuungsplatz sicher und kümmert sich um einen neuen Arbeitgeber für den Partner (wenn gewünscht)... Das subjektive Attraktivitätsempfinden der Gegend wird einfach durch den DV befohlen.

Ja, heute klingt's aus aller Mund: Heut ist's wieder schön beim Bund!

DerNeue148

PersQueen, vielen Dank für deinen offenen Worte und genauso ist es und genau das nervt. Meine Partnerin hat ein festen und gut bezahlten Job, ja stellt euch vor sie ist emanzipiert welch ein Wunder und wir haben seit kurzem auch Eigentum.

Was gibt es an der Stabsdiensttätigkeit nicht zu verstehen ? Ich kann doch ganz normal in einem Verband dieser Tätigkeit nachgehen oder etwa nicht ? Klar macht es auch Sinn, die Expertise die man besitzt einzubringen, aber das andere macht auch Sinn und motiviert umso mehr, also irgendwo mitten in der Republik zu sitzen...

F_K

@ derNeue:

Alles schön und gut - Immobilität schränkt nunmal die weitere Verwendung / Karriere ein.

Im Zivilen noch mehr als bei der BW.

Andi8111

Zitat von: PersQueen am 04. Februar 2022, 12:26:06
ZitatVereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig.
Auch das geht, bspw. mit einem Umzug.


Gott sei Dank, dass alle Soldaten eine erwerbslose Partnerin haben, kinderlos sind und per se kein Eigentum bewohnen... Sollten sie doch schulpflichtige Kinder haben, oder wider Erwarten einen Partner mit Beruf, stellt der Bund natürlich von heute auf morgen einen entsprechenden Betreuungsplatz sicher und kümmert sich um einen neuen Arbeitgeber für den Partner (wenn gewünscht)... Das subjektive Attraktivitätsempfinden der Gegend wird einfach durch den DV befohlen.

Ja, heute klingt's aus aller Mund: Heut ist's wieder schön beim Bund!

Niemand wird zu etwas gezwungen, die Zeiten sind vorbei. Und wenn man dann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf priorisiert, dann bitte nicht meckern, wenn der Dienstherr einen nicht mehr priorisiert.

PersQueen

Lieber Andi, es geht nicht ums priorisieren...

Es ging um die Aussage, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem Umzug geregelt wird. So lösen sich alle Probleme in Luft auf und alle sind glücklich.

Das ist allerdings sehr kurz gedacht und - mit Verlaub - gequierlte Sch....

Das der Neue bei entsprechender Immobilität nicht mehr alle Chancen hat, wird ihm wohl auch klar sein.

F_K

@ PersQueen:

Ralf hat EIN Beispiel genannt, mit dem sich die Pendelzeiten, und damit verbundene Probleme lösen lassen.

Er hat überhaupt nicht behauptet, diese EINE Möglichkeit würde alle Probleme lösen.

SolSim

Es, wird doch niemand gezwungen, Soldat zu werden. Die Rahmenbedingungen sind doch vor Einstellung jedem Kandidaten erläutert worden. Ich wundere mich immer wieder...

dunstig

Nichtsdestotrotz muss man sich schon eingestehen, dass die Bundeswehr eine Vielzahl von Standorten und Verwendungen an maximal unattraktiven Dienstorten hat. Da würde ich selbst als ungebundener Single nicht hin, egal für welche Verwendung. Wir hatten auch einige Top Leute, die sich gegen eine Weiterverpflichtung entschieden haben, nachdem feststand, dass die Standorte aufgelöst werden (zB ED, FFB, ...) und wohin es im Anschluss gehen sollte. Selbiges trifft auf den ein oder anderen geeigneten Wechselkandidaten für Mangelverwendungen zu. Interesse an der Tätigkeit wäre da, aber nicht an den jeweiligen Standorten. Mitunter auch ein Grund für die niedrige Quote an BS Antragsstellern bei uns, aber da spielen viele Dinge mit rein und darum geht es hier ja eigentlich auch nicht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

@ Dunstig und Alle:

"Attraktivität" liegt wohl im Auge des Betrachters - manchen finden z. B. niedrige Mieten attraktiv.

Aber sei es drum - dies ist wohl KEIN Auswahlkriterium für Standorte der Bw.

200/3

Die Bedingungen (bundesweite Versetzbarkeit, Einsätze, Verpflichtungszeiten usw...) sind jedem VOR Einstellung klar...sollten sie zumindest sein. Wer sich mit diesen Bedingungen nicht abfinden kann, der sucht sich halt was auf dem zivilen Arbeitsmarkt...und auch da wird einem die passende Stelle nicht mundgerecht vor die Haustür gebaut...und die allerwenigsten zivilen Arbeitnehmer bekommen z.B. den Umzug bezahlt, wenn sie eine Stelle fern der Heimat annehmen (müssen). Von großzügigen Reisebeihilfen für Fernpendler habe ich aus der zivilen Wirtschaft bislang auch noch nichts gehört und selten nur von einer Kostenübernahme für die Pendlerwohnung. Von daher geht es uns da vergleichsweise schon sehr gut.
Jaja, Lebensumstände können sich ändern...aber auch diese Option muss man vor einer Einstellung zumindest im Ansatz in Betracht ziehen (Was wäre wenn...).

Und natürlich kann ein "RPA-Führer" nur dort eingesetzt werden, wo es auch das Waffensystem gibt...es wird einem wohl niemand die Steuereinheit ins Homeoffice oder in eine benachbarte Kaserne stellen. Ebenso natürlich ist es, dass bei einer evtl. anschliessenden Stabsverwendung die gewonnene Expertise möglichst zielführend eingesetzt und der Experte nicht querschnittlich "verbraten" wird...ich setzte ja auch keinen Ex-U-Boot-Kommandanten als G4 in die Gebirgsjägerbrigade bloß weil der da wohnt...ergibt einfach keinen Sinn...
Bei "Weigerung" wird die Karriere halt zur Sackgasse...

Ralf

ZitatWas gibt es an der Stabsdiensttätigkeit nicht zu verstehen ? Ich kann doch ganz normal in einem Verband dieser Tätigkeit nachgehen oder etwa nicht ? Klar macht es auch Sinn, die Expertise die man besitzt einzubringen, aber das andere macht auch Sinn und motiviert umso mehr, also irgendwo mitten in der Republik zu sitzen...
Tut mir leid, ich versteh es immer noch nicht. Du willst also bspw. in Erding im Stab sitzen und "Stabsdienst" machen (was genau soll das denn sein) als ausgebildeter RPAFhr?
Und wer fliegt dann diese Dinger, übt in Simulatoren etc.? Und warum sollte man jemanden langwierig als RPAFhr ausbilden und ihn anschl. nicht dafür einsetzen?
Die Stabsverwendungen gibt es ja später als Folgeverwendungen anhand der erworbenen Expertise, dass diese dann auch in den jeweiligen Einheiten (Kdo Lw, BMVg...) erfolgen, sollte klar sein. Oder meinst du damit, dass du dann in der Folgeverwendung im Kdo Lw eine Außenstelle "Erding" hast?
Ich verstehe es wirklich nicht, was du ausdrücken willst.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Ralf

Zitat von: PersQueen am 04. Februar 2022, 13:24:10
Lieber Andi, es geht nicht ums priorisieren...

Es ging um die Aussage, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit einem Umzug geregelt wird. So lösen sich alle Probleme in Luft auf und alle sind glücklich.

Das ist allerdings sehr kurz gedacht und - mit Verlaub - gequierlte Sch....

Das der Neue bei entsprechender Immobilität nicht mehr alle Chancen hat, wird ihm wohl auch klar sein.
Du interpretierst da auch nur das rein, was du willst. Umzug ist eine Lösung. Und oftmals die gewählte.
Wenn man hier für sich selbst definierte Hinderungsgründe hat, also wie hier eine gutbezahlte Tätigkeit der Ehefrau (zumal der TE mit keiner Silbe geschrieben hat, dass er nicht umziehen kann/will), dann muss man eben abwägen, was einem wichtiger ist: die Vereinbarkeit oder aber das Geld der Ehefrau oder aber die Förderung.
Pendeln eine weitere (auch das finden einige als Vereinbarkeit von Familie und Beruf, soll es auch geben).
Wenn man zu alllem nicht bereits ist, dann greift dein letzter Satz; dass das dem TE so klar war, sehe ich hier nicht. Aber zu jammern, dass man diese Vereinbarkeit nicht herbeiführen oder behalten kann, wenn man unbedingt gefördert werden will und dann sich ein WaSys aussucht, das nur an einem StO ist, das passt nicht zusammen. Dann muss ich halt eben umziehen (oder pendeln).
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DerNeue148

Ralf, mir ist das sehr wohl klar keine Sorge :),
wie gesagt letzten Endes war es nur eine Frage, ob es andere Möglichkeiten gibt, aber wenn es diese nicht gibt lehne ich ab, trotzdem danke an alle.

LwPersFw

Zitat von: PersQueen am 04. Februar 2022, 12:26:06
ZitatVereinbarkeit von Familie und Beruf sehr wichtig.
Auch das geht, bspw. mit einem Umzug.


Gott sei Dank, dass alle Soldaten eine erwerbslose Partnerin haben, kinderlos sind und per se kein Eigentum bewohnen... Sollten sie doch schulpflichtige Kinder haben, oder wider Erwarten einen Partner mit Beruf, stellt der Bund natürlich von heute auf morgen einen entsprechenden Betreuungsplatz sicher und kümmert sich um einen neuen Arbeitgeber für den Partner (wenn gewünscht)... Das subjektive Attraktivitätsempfinden der Gegend wird einfach durch den DV befohlen.

Ja, heute klingt's aus aller Mund: Heut ist's wieder schön beim Bund!

Auch wenn das im Jahr 2020+ Viele nicht hören wollen und bewusst ausblenden: die Bundeswehr ist und bleibt kein normaler ziviler Arbeitgeber.

Deshalb schließt man keinen kündbaren Arbeitsvertrag, sondern ein grundsätzlich unkünbares Dienstverhältnis als SaZ.

Und für dieses gilt grundsätzlich:

Im Zweifel muss die Sicherstellung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
in einer Einsatzarmee indes Vorrang haben
(2).

(2)
Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 ,,Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften", Nr. 106




Bei Soldatinnen und Soldaten gehören die

+ jederzeitige Versetzbarkeit und damit
+ die Möglichkeit, sie bedarfsgerecht einzusetzen,

+ zu den von ihnen freiwillig übernommenen Pflichten und
+ zum prägenden Inhalt ihres Wehrdienstverhältnisses.

Sie müssen es deshalb hinnehmen, wenn ihre persönlichen Belange beeinträchtigt
werden und für sie daraus Härten entstehen.

Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile
für die Soldatinnen bzw. die Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihnen
unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das
grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, die Soldatin bzw. den Soldaten
dort zu verwenden wo sie oder er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen
ausnahmsweise hinten angestellt werden.

Quelle: ständige Rechtsprechung des BVerwG





Wer sich also als Soldat auf Zeit auf viele Jahre an die Bundeswehr binden möchte und
z.B. auch in dieser Zeit die Familiengründung im Auge hat, muss sich vor der Bewerbung
und Einstellung über das o.g. im Klaren sein.... und dabei auch berücksichtigen:

+ nach Ablauf der Probezeit (bei widerruflicher VerpflErkl  gibt es kein Kündigungsrecht
+ wird einem Antrag auf Entlassung nur bei schwerwiegenden Gründen stattgegen
+ wird einer Dienstzeitverkürzung nur bei dienstlichem Interesse stattgegeben


Wie im zivilen Arbeitsleben können also auch bei der Bw Probleme im Familienleben auftreten.
Und wie im zivilen Arbeitsleben kann es dabei sein, dass es nicht die Aufgabe des Arbeitgebers
ist, diese Probleme zu lösen.

Wer diesen Anspruch an den Arbeitgeber Bundeswehr hat, hat einfach falsche, um nicht zu sagen
naive Vorstellungen !

In den letzten 30 Jahren hat sich sehr viel getan zum Thema Vereinbarkeit Familie und Beruf und es gibt definitiv noch Verbesserungspotenzial...

... aber an den o.g. Prinzipien wird sich nichts ändern.


Und wenn ich mich auf eine bestimmte Verwendung fokussiere ... die es nur an bestimmten Dienstorten gibt, oder wo ein Dienstposten nur aktuell an bestimmten Dienstorten frei ist, gibt es nur folgende Optionen:

+ an Standort ziehen
+ nicht an den Standort ziehen und pendeln

... oder mich eben für die Familie entscheiden und bleiben wo ich bin.

Genauso wie in einer zivilen Firma, wo ich z.B. in Nürnberg aktuell arbeite und mit Familie lebe... und einen förderlichen Posten in der Zweigstelle Flensburg angeboten bekomme...


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

PersQueen

Zitat von: 200/3 am 04. Februar 2022, 14:16:48
Die Bedingungen (bundesweite Versetzbarkeit, Einsätze, Verpflichtungszeiten usw...) sind jedem VOR Einstellung klar...sollten sie zumindest sein. Wer sich mit diesen Bedingungen nicht abfinden kann, der sucht sich halt was auf dem zivilen Arbeitsmarkt...und auch da wird einem die passende Stelle nicht mundgerecht vor die Haustür gebaut...und die allerwenigsten zivilen Arbeitnehmer bekommen z.B. den Umzug bezahlt, wenn sie eine Stelle fern der Heimat annehmen (müssen). Von großzügigen Reisebeihilfen für Fernpendler habe ich aus der zivilen Wirtschaft bislang auch noch nichts gehört und selten nur von einer Kostenübernahme für die Pendlerwohnung. Von daher geht es uns da vergleichsweise schon sehr gut.
Jaja, Lebensumstände können sich ändern...aber auch diese Option muss man vor einer Einstellung zumindest im Ansatz in Betracht ziehen (Was wäre wenn...).

Und natürlich kann ein "RPA-Führer" nur dort eingesetzt werden, wo es auch das Waffensystem gibt...es wird einem wohl niemand die Steuereinheit ins Homeoffice oder in eine benachbarte Kaserne stellen. Ebenso natürlich ist es, dass bei einer evtl. anschliessenden Stabsverwendung die gewonnene Expertise möglichst zielführend eingesetzt und der Experte nicht querschnittlich "verbraten" wird...ich setzte ja auch keinen Ex-U-Boot-Kommandanten als G4 in die Gebirgsjägerbrigade bloß weil der da wohnt...ergibt einfach keinen Sinn...
Bei "Weigerung" wird die Karriere halt zur Sackgasse...

Jetzt muss ich doch ein wenig schmunzeln 😊 Anscheinend haben Sie nie wirklich in gehobenen Positionen im zivilen Berufsleben gearbeitet und kennen auch niemanden in dem Bereich. Hier gibt es neben dem bezahlten Umzug, den teilweise bezahlten Häusern, Dienstwagen, Diensttelefonen, Tankkarten, bis hin zu Ladesäulen für den E-Dienstwagen, die durch den Arbeitgeber KOSTENLOS in die Garage installiert werden noch einiges mehr.

Aber lassen wir das... Wenn die Grundausbildungen in den 1960'er absolviert wurden und die Gutsherrenzeiten gelobt werden, wo der Soldat schließlich Soldat ist und der Bund nicht mit zivilen Unternehmen konkurrieren muss, dann werden einige Posts durchaus klar.

Der RPA - Führer hat sein Büro dort zu haben, wo er 1-2x im Monat in seiner Box sitzt! PUNKT!!!! An den anderen 20 Tagen sitzt er dort nämlich warm und trocken im Kaffeeshop und philosophiert über die Einsatzflüge... Fast so wie ein Jetti mit seinen zerschossenen Händen. Er ist ja schließlich Soldat!! Bzw. im fliegerischen Dienst, sonst würde er ja keine Fliegerkombi mit Kragen hoch tragen.

Fast so wie ein A400M Luftfahrzeugführer, der Offizier im Truppendienst ist. Die, die kein BS werden wollen, weil die Flugdienstzeiten im Simulator als real life Stunden anerkannt und gezählt werden! Sonst würde ja der Schein verfallen und was hätte das für Auswirkungen für den Dienstherrn... Sehr befriedigend! Aber es sind schließlich alle Soldat!

Aber wir sind ja schließlich ALLE Soldaten und wussten mit 18 mit der Unterschrift schon, was wir mit 30 für ein Leben führen wollen und werden.

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