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Fehlende (dienstlich gelieferte) Ausrüstung

Begonnen von Anubis03, 06. Februar 2022, 13:19:39

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Anubis03

Tach auch.

kurze schilderung:

Wiedereinsteller seit Oktober in einem LogBtl. Seit der Einkleidung fehlen mir noch ein paar Ausrüstungsteile.
Jetzt geht es aber in die AP2 (ab dem 21.) mit Biwak und es wurde befohlen, NUR dienstlich geliefertes mitzunehmen.

Fehlen tut mir aber noch der Nässeschutz, teile des Kälteschutz und die Mehrzweckunterlage. MatBew versucht in der Kleiderkammer was zu erreichen, leider vergebens.

Der Fw der die Ap2 leitet sagt ganz klar....dann habe ich eben pech gehabt. Frage? Muss ich das so hinnehmen? Es ist ja nicht mein verschuldet das ich die Ausrüstung noch nicht bekommen habe.

wolverine

Ihre Vorgesetzten haben die Pflicht zur Fürsorgen. Daran kann man durchaus erinnern.
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Anubis03

Wie gesagt, MatBew kümmert sich, kann aber nichts erreichen. Ich wende mich an meinen Vorgesetzten, der verweist mich an den MatBew. Und dieser vertröstet mich mit der Aussage, dass es aktuell wohl Probleme gibt mit der Beschaffung. Ein Teufelskreis, sehe es aber auch jetzt nicht ein, mir eigentlich dienstlich gelieferte Ausrüstung Privat zu kaufen.

2Cent

Teilen Sie ihrem DV mit das der MatBew sie nicht rechtzeitig ausstatten kann und sie daher wohl nicht an der AP2 teilnehmen können.
Lösungsmöglichkeiten gibt es viele, es ist aber nicht an ihnen diese zu suchen oder zu entscheiden.


Löwe von Eutin

Es gibt auch mehr als nur eine Kleidekammer, zur Not muss man halt woanders hinfahren und sich die Sachen geben lassen.

'Ne Nässeschutzjacke, Kälteschutz und eine Faltmatte werden sich ja wohl irgendwo noch auftreiben lassen...

Das nimmt hier ja  langsam echt lächerliche Züge an.

200/3

M1: Wie vom Vorredner gesagt auf andere Kleiderkammer ausweichen. Dafür muss halt mal jemand mitdenken und arbeiten (Versorger?).

M2: "Truppenlösung"...das benötigte Zeug von einem/mehreren Kameraden ausleihen.

M3: Die Teilnahme am Lehrgang (oder was auch immer "AP2" ist) verschieben (lassen), mit dem Hinweis auf eventuelle Laufbahnnachteile...spätestens dann wird für die Vorgesetzten M1 wieder interessant.

2Cent

Von M2 rat ich dringend ab... bzw. Nur auf Anweisung des DV.
Wenn die Ausrüstung kaputt oder verloren geht wird schwer mit einer wahren dienstlichen Meldung.
Solange der DV mitspielt, kein Problem aber wehe wenn nicht.

F_K

@ 2cent:

Kannst Du eine Begründung liefern?

SSM - die per MatAusgabeliste von Soldaten X entliehene Ausrüstung wurde auf dem Lehrgang AP2 nachts im dunkeln Wald beim Ausweichen beschädigt ...

Ich sehe da erstmal kein Problem ...

2Cent

Sie sind gar nicht befugt das Material das sie von der Bwbm empfangen haben über eine MatAusgabeListe an andere zu verleihen.
Wie ausgeführt wenn der DV mitspielt keine Frage, dann schreibt aber der der es auf seiner Liste hatte und nicht der, der es sich ausgeliehen hat.

ulli76

Holt doch einfach euren Chef mit ins Boot. Wenn der Bescheid weiss, ist das alles eh kein Drama, wenn was abhanden kommt.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

@ 2cent:

Steht wo?

Neulich noch Waffenausbildung gemacht - die hatte ich nicht empfangen.

2Cent

Die Waffe gehört auch der Bundeswehr und nicht der Bwbm.

Um es mal ganz platt zusagen, die persönliche Ausrüstung gehört in großen Teilen der Bwbm und nicht der Bw, manches Schutzwesten, ABC, Helm etc. managed sie nur für die Bw.
Das die Bwbm heutzutage dem Bund gehört tut hier nicht viel zur Sache, sie wissen sicher das dies auch mal nicht so war.

Die Hoheit über diese Sachen liegt bei der Bwbm, eine weitergabe oder verleihen von Kamerad x an y ist so nicht vorgesehen, schon aus Haftungsfragen.



wolverine

Ich sehe das Kernproblem immer noch darin, dass ein Soldat seit Oktober (!) immer nicht vollständig eingekleidet ist.Da ist der Versorger in der Pflicht und soll seine Arbeit machen. Ständige Meldung an die Vorgesetzten und der Hinweis auf deren Fürsorgepflicht. Spätestens jetzt vor dem Lehrgang sollte Bewegung in die Sache kommen.
Und dass die Geschichte in einem LogBtl spielt, gibt noch einmal besondere Würze ...
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2Cent

Zitat von: wolverine am 07. Februar 2022, 08:04:44
Ich sehe das Kernproblem immer noch darin, dass ein Soldat seit Oktober (!) immer nicht vollständig eingekleidet ist.Da ist der Versorger in der Pflicht und soll seine Arbeit machen. Ständige Meldung an die Vorgesetzten und der Hinweis auf deren Fürsorgepflicht. Spätestens jetzt vor dem Lehrgang sollte Bewegung in die Sache kommen.
Und dass die Geschichte in einem LogBtl spielt, gibt noch einmal besondere Würze ...

Ob LogBtl oder Versorger ist total egal...der Versorger ist hier auch nur der Schnittstelle die zur Bwbm fährt, damit nicht der halbe Zug fährt.

Ein Anruf des DV bei der Damen der hiesigen Bwbm Niederlassung könnte helfen das man dort an Sperrbestände geht.
Alternativ ist eben vorher klären ob das Material in einer anderen Niederlassung verfügbar ist und dann halt dorthin fahren und empfangen.

Ind wenn man dann halt 800km fährt für Nässeschutz und Matte dann ist das eben so.


F_K

@ 2 Cent:

Wir ist dies nie so mitgeteilt worden - ich gebe aber sogar KFZ weiter, die ich empfangen habe, wenn der Kamerad auf dem Fahrauftrag steht und der Auftrag dies vorsieht.

Das Argument mit den ggf. unterschiedlichen Eigentümern habe ich verstanden - aber ich habe keinen "Vertrag" mit der Bwbm und selbst da müßte Verleih ausdrücklich ausgeschlossen sein - Haftung ist ja über Ausgabe geklärt.

(Aber wenn es so wäre, und es da eine Befehlslage gibt, würde ich mich dran halten, wenn ich diese kennen würde ... )

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