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Frage zu USG Leistungen

Begonnen von Kiloalpha, 18. Februar 2022, 19:25:35

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Kiloalpha

Bin in einem KVK beordert und haette eine Frage zu den finanziellen Leistungen welche mir nach USG zustehen.
Zum Grund. Habe letzten Oktober an einem Wochenende geübt, die Leistungen letzte Woche beantragt und habe nun den Bescheid in Händen. Ich bekomme gem. Paragraph 11 fuer die Wochenend RDL 48,76. Ein anderer Kamerad im selben Dienstgrad nach 11 und 14 jeweils 48,76. Ein weiterer Kamerad nach 11 und 14 sowie die Mindestleistung. Bei drei versch. Sachbearbeiter drei verschiedene Beträge. Bitte um Überprüfung ging heute raus, ggf. folgt der Widerspruch. Welche Leistungen können denn fuer die RDL geltend gemacht werden?

F_K

Wieviele Tage waren es denn genau und WAS ist beantragt worden?

Kiloalpha

Zwei Tage, Samstag und Sonntag. Beantragt wurde nach 14 Dienstgeld.

bayern bazi

hast du Verdienstausfall oder  Mindestleistung beantragt


die USG besteht aus 3 teilen

1. Dienstgeld (Wehrsold) - Dienstgrad abhängig
2. Lohnersatz (Verdienstausfall oder  Mindestleistung)
3. Zuschlag nach §14 (nur am Wochenende)

und das muss alles Beantragt werden
 

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

F_K

Merke - nicht der Sachbearbeiter macht hier den Unterschied - sondern der Antragsteller mit seinem Antrag - simple as that.


JLo

Und ganz einfach hier abrechnen: https://usg-online.bundeswehr.de
Ist sogar mit Erklärung.  ;) 
never give up without a fight

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