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Zeiterfassung bei RDL

Begonnen von DOS, 19. Februar 2022, 10:50:43

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F_K

Es ist Dienstpflicht, sowohl des Dienstleistenden als auch des DV, den Urlaub / Stunden / DA usw. so zu planen, dass alles zur Entlassung "auf Null" steht.

Die Überwachung des Zweckes der RDL ist Aufgabe des DV, der Dienstleistende arbeitet hier zu.

Eine Verkürzung / Verlängerung ist kein "großes Ding", ich habe beides schon innerhalb von Stunden komplett abgewickelt (per LoNo gegen EB vorab ...), es geht hier ja um nicht unerhebliche Beträge.

Seltsam_

Die Rechtslage ist da eindeutig und wurde von @justice005 konkret dargestellt.

Auch wenn hier mal wieder die moralische Keule geschwungen wird, die ja immer eine völlig wertneutrale Einschätzung und Beantwortung unterdrückt und man lieber mögliche Halbwahrheiten zu vollständigen erklärt, um besser "richten" zu können.

Der TE kann mit diesem Wissen nunmehr entsprechend die Streichung der Minusstunden verlangen und diesem muss man nachkommen.

Andi8111

Zitat von: justice005 am 20. Februar 2022, 10:45:54
1. Wer hat eine Dienstpflicht verletzt?
2. Gegen welche soldatische Pflicht wurde konkret verstoßen?
3. Wer muss gegen wen ermitteln?

1. Prüfung des Dienstleistungsbedarfes gem. Nrn 2026/2027/2084 ZdV A-1300-0-0-2
2. Disziplinarvorgesetzter // Bewirtschaftender der RDL Tage und/oder Beamter im Dezernat Wehrersatz, der das beschieden hat.
3. Der nächsthöhere Disziplinarvorgesetzte // der Leiter des KarrCBw gegen oben stehende Kameraden und Beamte.


Andi8111

Zitat von: Seltsam_ am 20. Februar 2022, 11:30:52
Der TE kann mit diesem Wissen nunmehr entsprechend die Streichung der Minusstunden verlangen und diesem muss man nachkommen.

Stimmt.

Ralf

Zitat von: Seltsam_ am 20. Februar 2022, 11:30:52
Die Rechtslage ist da eindeutig und wurde von @justice005 konkret dargestellt.

Auch wenn hier mal wieder die moralische Keule geschwungen wird, die ja immer eine völlig wertneutrale Einschätzung und Beantwortung unterdrückt und man lieber mögliche Halbwahrheiten zu vollständigen erklärt, um besser "richten" zu können.

Der TE kann mit diesem Wissen nunmehr entsprechend die Streichung der Minusstunden verlangen und diesem muss man nachkommen.
Und es gibt ungeachtet dessen dann trotzdem eine moralische Sichtweise, diese wird dann ggf. bei der Anforderung von zukünftigen RDL einfließen. Deswegen kann das Fordern dann auch später zu einem Bumerang werden. Da ist es doch moralisch viel besser, wenn man eine gemeinschaftliche Lösung findet.
Recht muss ja nicht immer richtig sein.
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justice005

Zitatnd es gibt ungeachtet dessen dann trotzdem eine moralische Sichtweise, diese wird dann ggf. bei der Anforderung von zukünftigen RDL einfließen. Deswegen kann das Fordern dann auch später zu einem Bumerang werden. Da ist es doch moralisch viel besser, wenn man eine gemeinschaftliche Lösung findet.
Recht muss ja nicht immer richtig sein.

Hier wird mal wieder der Staat mit einem privaten Kumpel verwechselt. Wenn ich einem Kumpel gegenüber nur aus Prinzip mein Recht durchsetze, dann mache ich mich vielleicht unbeliebt und habe ggf. eine Retourkutsche zu erwarten. So ist das Leben. Aber warum sollte ich das auf mein Verhältnis zum Staat übertragen?

Beim Staat gilt diese Denkweise selbstverständlich nicht. Und auch die Entscheidungsträger im BAPersBw oder im MobTruppenteil, die ja schließlich einen Eid auf die freiheitlich demokratische Grundordnung geschworen haben und daher jegliche Entscheidungen ausschließlich (!) nach Recht und Gesetz treffen (Art 20 Abs. 3 Grundgesetz), können und dürfen selbstverständlich nicht so denken.

Bevor hier also manche meinen, sich "moralisch" äußern zu können und zu dürfen, sollten sie vielleicht mal in sich gehen und nachdenken, welche Verpflichtungen der Staat von ihnen selbst fordert. ;-)

Und nein: Wenn mir bei der nächsten RDL erzählt wird, ich würde mit jede Menge Minusstunden starten, weil irgendein Vorgesetzter in der letzten RDL Mist gebaut hat, dann finde ich sicher keine "gemeinschaftliche Lösung". Ich glaub echt, mein Schw. pfeift.

Ralf

Einen Anspruch auf eine weitere RDL hat der Betreffende aber auch nicht und darauf wollte ich hinaus, dass eine Einigung eben oftmals doch der bessere Weg ist. Wie immer die dann aussieht und sich auch an dem misst, was ggf. bei der alten RDL mit den Fehltagen vereinbart war.
Das kann an durchaus aus meinem Beitrag ablesen, wenn man es nicht falsch verstehen will. Da bringt einen auch das Echauffieren nicht weiter.
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F_K

Lustig,
Das ein Jurist auf vermutete Dienstvergehen mit der Aussage "nur aus Prinzip des Recht durchsetzen" antwortet,
als wäre es Abwegig, sich an Recht und Gesetz zu halten.

MikeEchoGolf

@F_K:

justice005 Aussage
ZitatWenn ich einem Kumpel gegenüber nur aus Prinzip mein Recht durchsetze,
bezog sich auf den Kumpel und nicht auf einen Soldaten.

Also eher unlustig.

Ralf

Die Faktenlage wurde eindeutig beschrieben, lassen wir es damit gut sein.
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