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Dienstfahrt ohne zivile Fahrerlaubnis zulässig ?

Begonnen von Bernhard65, 02. März 2022, 14:09:02

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Bernhard65

Hallo zusammen,
ich bin ein Interessierter und frage für einen Bekannten.
Situation:
Der Sohn des Bekannten ist bei der Bundeswehr und hat keine zivile Fahrerlaubnis aber einen Dienstführerschein für 3,5/5/7/10/40/-180 Tonnen.
Neulich hat er einen Vorgesetzten mit einem Auto abholen müssen und musste dafür auf öffentlichen Straßen fahren.
Angeblich hat er dafür eine Bescheinigung/Erlaubnis erhalten.
Frage:
Ist es korrekt, dass man mit einer Bescheinigung/Erlaubnis ohne den entsprechenden zivilen Führerschein ein Dienstfahrzeug der Bundeswehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf ?

Viele Grüße, bleibt alle gesund und herzlichen Dank für die Mühe im Voraus.
Bernhard

F_K

Quark - er benötigt keine "Erlaubnis".

Ein Dienstführerschein erlaubt das Führen von Dienst KFZ im öffentlichen Verkehr.


sputn!k

Die Dienstfahrerlaubnis ist eine "normale" Fahrerlaubnis mit der Einschränkung, dass nur Dienstfahrzeug, während der Dauer des Dienstverhältnisses geführt werden dürfen.

Geregelt ist das in § 26 FeV. Wenn die Fahrt also mit einem Dienstfahrzeug durchgeführt würde, dann war das in Ordnung.

KlausP

Zitat... Ist es korrekt, dass man mit einer Bescheinigung/Erlaubnis ohne den entsprechenden zivilen Führerschein ein Dienstfahrzeug der Bundeswehr im öffentlichen Straßenverkehr führen darf ? ...

Ja, ist es. Der Dienstführerschein gilt NUR für Dienst-Kfz. Er gilt NICHT für Privatfahrzeuge. Man kann den Dienstführerschein aber bei der zuständigen Führerscheinstelle umschreiben lassen. Diese Information sollte er aber bei seiner Fahrausbildung bekommen haben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bernhard65

Hallo zusammen und herzlichen Dank für die Antworten.

Ergänzend muss ich noch dazu sagen, dass es ein Mercedes Sprinter war der als LKW zugelassen ist.
Ok, dann bin ich beruhigt, dann hat ja alles seine Ordnung.

Warum er den Dienstführerschein noch nicht hat umschreiben lassen weiß ich auch nicht. Ich hab mal was gehört von "der ist ja nur für LKW, den kann man nicht auf PKW umschreiben lassen".

Vielen Dank nochmal, viele Grüße und bleibt gesund.
Bernhard

Bernhard65

Hallo nochmal,

habe gerade erfahren, dass sein Sohn nur den LKW Dienstführerschein hat, nicht für PKW, daher geht das wohl nicht mit der Umschreibung.
Was mich wundert, ist, dass es ja im öffentlichen Straßenverkehr Voraussetzung ist, dass man den PKW Schein haben muss um den LKW Schein machen zu können.
Dass das bei der Bundeswehr anders ist, finde ich irgendwie seltsam.

Viele Grüße
Berndhard

JensMP79

Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.

Also irgend ein Teil der Geschichte fehlt irgendwo  ;)

Wie auch immer. Die Ursprungsfrage ist geklärt.

Ergänzend dazu:

Auch ein Fahrzeug mit "zivilen" Kennzeichen wird zum Dienstfahrzeug, wenn es z.B. bei einem Mobilitätsdienstleister, Autovermietung o.ä. angemietet wird und ein Fahrauftrag zur Nutzung erstellt wird.


Bernhard65

Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 10:34:07
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.

Also irgend ein Teil der Geschichte fehlt irgendwo  ;)

Wie auch immer. Die Ursprungsfrage ist geklärt.

Ergänzend dazu:

Auch ein Fahrzeug mit "zivilen" Kennzeichen wird zum Dienstfahrzeug, wenn es z.B. bei einem Mobilitätsdienstleister, Autovermietung o.ä. angemietet wird und ein Fahrauftrag zur Nutzung erstellt wird.
Hallo,

ich nehme an DFE bedeutet Dienstfahrerlaubnis?
Das heißt, irgendwas an der Geschichte stimmt nicht, er kann ohne DFE B keine DFE C haben ?
Das ist genau der Verdacht den sein Vater hat und daher befürchtet, dass wenn etwas passiert sein Bub ne Menge Ärger bekommen wird oder am Ende sogar noch eine Sperre.
Aber warum lässt ihn der Vorgesetzte dann fahren?
Sie haben recht, irgendwas ist hier faul.
Danke für die Info.

Gruß
Berndhard

Bernhard65

Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 10:34:07
Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzen eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis.
Sorry,
habe nichts gefunden wo man einen Beitrag editieren kann.
Gibt es für diese Aussage auch eine Quelle/Link ?
Gruß
Berndhard

KlausP

Der Dienstführerschein C/CE schließt den Führerschein B mit ein. Und wer ohne vorherigen Zivilführerschein dienstlich C/CE macht, wird dienstlich auf ,,B Anfänger" geschickt und erst nach erfolgreichem Absolvieren zu C/CEA zugelassen. Demzufolge kann man die Dienstführerscheine problemlos auf Zivil umschreiben lassen. Dafür gibt es bei der Bw auch extra eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zivilen Behörde

Quelle? Die entsprechenden Kraftfahrvorschriften der Bundeswehr.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JensMP79

Zitatich nehme an DFE bedeutet Dienstfahrerlaubnis?

Richtig

Zitater kann ohne DFE B keine DFE C haben

Richtig.

Eine DFE der Klassen C, C/CE und F setzt eine Fahrerlaubnis vorraus. Entweder durch DFE Kl B oder ziviler Fahrerlaubnis Kl B oder 3 oder
einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse (§ 28 FeV) oder
einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (§ 31 FeV).

ZitatAber warum lässt ihn der Vorgesetzte dann fahren?

Das wird nur der Vorgesetzte oder der "Die Fahrt Anordnende" wissen. Zumindest verletzten beide ihre Dienstpflicht wenn sie einen MKF einsetzen, der keine gültige Fahrerlaubnis für das zu fahrende Dienstfahrzeug hat.

Hat der "Bub" keine Fahrerlaubnis (egal ob DFE oder zivil) Klasse B oder 3, kann er auch keine gültige Fahrerlaubnis für C, C/CE oder weitere haben.

Die Quelle ist bei Regelung Olnine mit dem Suchwort: Dienstfahrerlaubnis für jeden schnell zu finden.


F_K

Und gesetzliche Quelle sind StVZO und StVO (und Weitere), wie im Zivilen auch - die Bundeswehr hat lediglich eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsorganisation - ansonsten werden alle Gesetze genauso angewendet.

Wie immer: "Geschichte" nicht vollständig.

Bernhard65

Hallo zusammen,

alles klar, herzlichen Dank. Werde das meinem Bekannten mitteilen, damit hier Klarheit und vor allem Rechtssicherheit geschaffen werden kann.
Vielleicht kann man den Thread ja nochmal auflassen, damit ich berichten kann wenn die Sache geklärt ist.

Gruß
Berndhard

Bernhard65

Zitat von: JensMP79 am 03. März 2022, 11:14:03
Die Quelle ist bei Regelung Olnine mit dem Suchwort: Dienstfahrerlaubnis für jeden schnell zu finden.
Sorry, ich erneut,

bin jetzt zwar nicht so der perfekte Internetnutzer, aber ich konnte dazu leider nichts finden.
Habe Regelung Online Bundeswehr bei der Google Suche eingegeben.
Komme dann zu folgender Seite:
https://www.bundeswehr.de/de/organisation/weitere-bmvg-dienststellen/das-luftfahrtamt-der-bundeswehr/vorschriften-und-verfahren
Wenn man dann links die Suche bemüht und dort Dienstfahrerlaubnis eingibt bekommt man 7 Suchergebnisse die aber mit diesem speziellen Fall nichts zu tun haben.
https://www.bundeswehr.de/de/suche?typeahead=dienstfahrerlaubnis

Vielleicht hat ja doch noch jemand einen genaueren Link für mich.

Viele Grüße
Bernhard

Ralf

Regelungen online ist im IntranetBw. Da der Sohn des Bekannten ja soldat ist, hat er darauf auch Zugriff.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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