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Dienstfahrt ohne zivile Fahrerlaubnis zulässig ?

Begonnen von Bernhard65, 02. März 2022, 14:09:02

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F_K


Bernhard65

Zitat von: Ralf am 03. März 2022, 12:19:17
Regelungen online ist im IntranetBw. Da der Sohn des Bekannten ja soldat ist, hat er darauf auch Zugriff.

Hallo,

ah, ok, das wusste ich nicht.

Vielen Dank
Gruß
Bernhard

F_K

.. und wenn der Sohn des Bekannten tatsächlich eine CE Ausbildung genossen und bestanden hat - dann waren Fahrerlaubnisklassen und Voraussetzungen Bestandteil der Ausbildung .. lustige "Geschichte".

BulleMölders

Zitat von: KlausP am 03. März 2022, 11:10:11
Der Dienstführerschein C/CE schließt den Führerschein B mit ein. Und wer ohne vorherigen Zivilführerschein dienstlich C/CE macht, wird dienstlich auf ,,B Anfänger" geschickt und erst nach erfolgreichem Absolvieren zu C/CEA zugelassen. Demzufolge kann man die Dienstführerscheine problemlos auf Zivil umschreiben lassen. Dafür gibt es bei der Bw auch extra eine Bescheinigung zur Vorlage bei der zivilen Behörde

Quelle? Die entsprechenden Kraftfahrvorschriften der Bundeswehr.

Grundsätzlich hat Klaus doch alles hier Erklärt. Genau diese Vorgehensweise ist mir so auch schon seit Jahrzehnten bekannt.

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