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Disziplinare Würdigung für unerlaubte Mitnahme der G-Akte

Begonnen von Anja G., 09. März 2022, 16:50:48

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Anja G.

Welche Strafe ist zu erwarten, wenn man sich nach einem Disput mit dem Truppenarzt die G-Akte aneignet, entgegen dem Befehl des Truppenarztes diese wieder herausgegeben?
Ich gehe davon aus, dass die Akte Eigentum der Bundeswehr ist. Allerdings ist der Vermögensschaden eher gering.
Meiner Wertung nach, ist die Pflicht zum treuen Dienen, das Nichtbefolgen eines Befehls und das Verhalten im und außer Dienst (Vorgesetztenfunktion) zu würdigen.
In wie fern, spielt hier die psychische Vorgeschichte der Patientin mit ein (vorhergehenden Psychotherapie)?

KlausP

Zitat... Welche Strafe ist zu erwarten ...

Das weiß hier niemand. Es gibt keinen ,,Strafenkatalog" für Dienstvergehen, die Art und Höhe der Disziplinarmaßnahme legt einzig und allein Ihr Disziplinarvorgesetzter nach Würdigung aller be- und entlastenden Momente fest.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

KlausP ist grundsätzlich zu zustimmen.

Der Ungehorsam im geschildertem Fall natürlich vorsätzlich und erheblich - gegen schriftliche und unmittelbare mündliche Befehle.

Als DV würde ich prüfen, den WDA fragen, ob er dass nicht "haben" möchte ...

Anja G.

Danke für die Antworten.
Wenn sich der WDA der Sache annimmt, ist eine dreistellige D-Buße wohl nicht mehr ausreichend... :-\


F_K

Als DV  würde ich min. 4 stellig werden - eher so Höhe eines Netto Gehaltes ...

Jan96


Andi8111


SolSim

Zitat von: Andi8111 am 09. März 2022, 19:37:37
Innerhalb der ersten 4 Dienstjahre? Entlassung!

Dies würde ich selbst nach den 4 Jahren über den WDA versuchen. Gerichtliches Disziplinarverfahren mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst.

F_K

Zur genauen Fallkonstellation müsste Anja was schreiben ..

Anja G.

In einem BA 90/5 Abschlussgespräch hat der Truppenarzt Dinge in der Akte vermerkt, welche ich anders gesehen habe. Dagegen hatte ich dann moniert und die Gesprächsatmosphäre wurde sehr angespannt.
Ich meine, wenn Dinge über MICH dauerhaft niedergeschrieben werden, sollte meine Meinung doch auch Geltung finden, oder? Ansonsten kann ich doch auch aus dem Fenster starren und schweigen.
Ich fühle mich einfach nicht wahrgenommen bzw. übergangen... und keinen interessiert das...

P3C-Orion

Zitat von: Anja G. am 09. März 2022, 16:50:48
Welche Strafe ist zu erwarten, wenn man sich nach einem Disput mit dem Truppenarzt die G-Akte aneignet, entgegen dem Befehl des Truppenarztes diese wieder herausgegeben?
In wie fern, spielt hier die psychische Vorgeschichte der Patientin mit ein (vorhergehenden Psychotherapie)?

Ich denke mal diesen Satz haben hier die meisten Hardliner übersehen. Bei der Bewertung des DV spielt dies eine nicht unerhebliche Rolle. Im Bereich der 90/5 ebenso! Vermutlich kommt man aufgrund Ihres Handelns eher auf der medizinischen Schiene zu der Frage, ob sie noch für den Dienst tauglich sind...

Andi8111

Stimmt ja. Eine Erkrankung stellt ja jeden bei einer Missetat schadlos... nicht.

ulli76

Dann scheint die Psychotherapie ja nicht allzu viel gebracht haben. Du bist aber nicht der gleiche Troll, der schon wegen nem 90/5er und Datenschutz und Mitwirkungspflicht gefragt hat?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Also gab es eine "Absicht", den Inhalt der Akte zu "ändern"?

Die Akte wurde dem TrArzt "entwendet / geraubt"?

Wie gesagt, hier kommt es auf die genauen Tatumstände NACH den Ermittlungen an - aber es geht ehe in Richtung Truppendienstgericht und Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

InstUffzSEAKlima

Das kann sich doch jeder Außenstehende an den Fingern abzählen, was hier gespielt wurde: Die Akte wurde unberechtigt mitgenommen, um sie manipulieren. Ob es dabei um das Entfernen oder Verändern der Einträge gehen sollte, wäre sicher nicht mehr von hoher Bedeutung gewesen.