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Einsatzführungsdienst oder JTAC?

Begonnen von Alex1895, 12. März 2022, 15:07:08

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Ralf

Ob das zurecht ist oder nicht, weiß ich nicht. Wenn man sich der Sache sachlich nähert, ist es logisch.
Die Reihenfolge ist doch völlig egal, eine Prüfung muss immer zuerst sein.
Bestehe halt die Offz-Eignungsfeststellung und alles ist gut. Wenn du sie nicht bestehst, hättest du sie auch vorher nicht bestanden. Aber das ist ja das Problem der Bundeswehr und nicht deines, dass damit ein Prüfungsplatz in FFB umsonst vergeben wurde.
Ich verstehe nicht, wo hier dein Problem nun liegt, denn egal wie: beide Schritte musst du erfolgreich absolvieren.

Das die Aussage durch die Novellierung der SLV mit Wirksamkeit zum 01.01.2022 nunmehr anders ist, sehe ich nicht als problematisch an. Gesetzliche Grundlagen können sich eben ändern.
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Ethereum

Du bist aber in erster Linie Soldat und dann ggf. Offizier!

Nehmen wir doch mal an, dass Du deine WFV verlierst und nicht mehr Controller bist!

Dann hat die Bundeswehr einen Offizier, der keine Menschen führen kann... Versuch es doch auch mal von der Seite der Bundeswehr zu betrachten. Und ob sich der Dienstherr ins eigene Fleisch schneidet, das lassen wir einfach mal so stehen 😎

FFD1

Zitat von: Ralf am 04. April 2022, 16:10:16
Das die Aussage durch die Novellierung der SLV mit Wirksamkeit zum 01.01.2022 nunmehr anders ist, sehe ich nicht als problematisch an. Gesetzliche Grundlagen können sich eben ändern.

Sind Bewerbungen vor diesen Zeitpunkt auch betroffen oder wird man weiter in der alten SLV geführt? Ich habe die Phase II bestanden und habe noch keine Information erhalten wie es für mich weitergeht.

Ralf

Es kommt ja auf den Zeitpunkt der Einstellung oder des Laufbahnwechsels an zu dem die SLV gilt: ab dem 1. Januar geht nicht mehr der Laufbahnwechsel nach $ 40 (2) (alte SLV), damit müssen / können nun alle auch direkt als OAMilFD eingestellt / übernommen werden und hier muss ich eine Vergleichbarkeit herstellen. Also Kriterien anführen, die von allen gleich gebracht werden: also keine Lfb-BU mehr, sondern ein einheitliches Assessment und die fachliche EFV.
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DanielK0809

Mein Auswahlzeitraum war vom März 21 bis März 22 diesen Jahres somit bin ich doch noch nach altem Verfahren oder etwa nicht? Kann doch nicht sein, dass welche ohne und welche mit eingestellt werden?

Ralf

ZitatEs kommt ja auf den Zeitpunkt der Einstellung oder des Laufbahnwechsels an zu dem die SLV gilt
Der Antrag ist ohne Relevanz. Es wäre rechtlich nicht mehr möglich, dich noch nach $ 40 (2) zuzulassen, den gibt es nicht mehr.

ZitatKann doch nicht sein, dass welche ohne und welche mit eingestellt werden?
Wird auch nicht, alle ab 1. Januar nach neuen Recht.
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LwPersFw

Zitat von: Ralf am 04. April 2022, 20:13:03
ZitatEs kommt ja auf den Zeitpunkt der Einstellung oder des Laufbahnwechsels an zu dem die SLV gilt
Der Antrag ist ohne Relevanz. Es wäre rechtlich nicht mehr möglich, dich noch nach $ 40 (2) zuzulassen, den gibt es nicht mehr.

ZitatKann doch nicht sein, dass welche ohne und welche mit eingestellt werden?
Wird auch nicht, alle ab 1. Januar nach neuen Recht.


Um @Ralf zu ergänzen:

"§ 51 SLV (Neu) Übergangsvorschriften

(2) Bis zum 31. Dezember 2021 sind für Einstellungen für oder in die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere die §§ 23 bis 43 der Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1147), in der bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden."


D.h. die Aussage, dass nach dem alten § 40 (2) hätte verfahren werden können war solange richtig, wie ggf.
eine Zulassung noch vor dem 31.12.2021 hätte erfolgen können.

Ab dem 01.01.2022 darf das BAPersBw nicht mehr.

Schon im Rahmen der Gleichbehandlung.

Denn Sie sind bestimmt nicht der Einzige, der von dieser Stichtagsreglung betroffen ist.

Aus der Begründung zu § 51 SLV (Neu):

"Zu Absatz 2

Absatz 2 regelt die weitere Anwendung der bisherigen Vorschriften über die Einstellung in die Laufbahnen  der Offizierinnen und  Offiziere.  Die Übergangsregelung ist erforderlich,  weil für  Einstellungen  in  die  Laufbahnen  der Offizierinnen und Offiziere  jährlich eine  Eignungsreihenfolge gebildet  wird,  aus  der mit  Schwerpunkt  Juli,  August  und Oktober  die am  besten geeigneten  Bewerberinnen und  Bewerber  eingestellt  werden. Bis  zum  voraussichtlichen Inkrafttreten dieser Verordnung werden Bewerberinnen und Bewerber für die genannten Laufbahnen auf Grundlage der §§ 23 bis 43 in der zurzeit geltenden Fassung getestet, nach Eignung, Befähigung und Leistung für eine Einstellung gereiht und erhalten verbindliche Einstellungszusagen. Da  die Auswahlverfahren und Einstellungszusagen nicht  im  Laufe des Einstellungsjahres  2021 an neue Einstellungsvoraussetzungen angepasst  werden können, ist es erforderlich, Bewerberinnen und Bewerber für die Laufbahnen der Offizierinnen und Offiziere im gesamten Jahr 2021 nach den bis zum Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden  Vorschriften einstellen zu können. "


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Und was haben wir hier mal wieder, viel Aufregung aller Beteiligten mangels aktueller Rechtskenntnisse.
Die Aussage mag ja zu der Zeit als sie getätigt wurde richtig gewesen sein, wurde dann aber durch Rechtsänderungen überholt und ist nun aktuell nicht mehr gültig.
Passiert Tag Täglich in vielen Bereichen des Lebens. Wenn man sich jedes mal so darüber Aufregen würde, dann hätte man viel zu tun.

DanielK0809

Die Aussage wurde Anfang des Jahres getätigt!
Naja nun egal, ich gehe da nun hin, wenn das denn so ist.


LwPersFw

Zitat von: DanielK0809 am 05. April 2022, 18:04:32
Die Aussage wurde Anfang des Jahres getätigt!
Naja nun egal, ich gehe da nun hin, wenn das denn so ist.

Und die entscheidende Regelung - in der Version 3 - wurde durch das BMVg zum 30.12.2021 (!) in Kraft gesetzt und veröffentlicht.

A-1340/75 Zulassung zur Laufbahn der OffzMilFD

Also mitten in der Urlaubszeit über den Jahreswechsel...
Bekommen Sie, Ihr Chef, Ihr Oberst ... immer und sofort alle Änderungen von Vorschriften... Vorgaben... etc. in Ihren Aufgabenbereichen mit ?
Bzw. machen sich jeden Morgen "im Netz" selbst schlau, ob es Neues gibt ?
Die Masse tut es nicht.
Somit kann es dauern bis Neuerungen auch den Letzten erreichen den es betrifft...

Und ... eine Vorschrift anzupassen ist bestimmten Regularien unterworfen ... das passiert nicht "über Nacht"...
So gibt es noch Vorschriften zum Thema Flugführungsdienst ... die noch angepasst werden müssen... da sie noch auf Inhalte der alten SLV verweisen...



Ihren persönlichen Unmut kann ich verstehen -- aber wie schon genannt -- Stichtagsregelungen oder Pauschalierungen (siehe Einführung des ATZ in der SAZV) konnten es noch nie allen recht machen.

Bei Ihren genannten Voraussetzungen:

ZitatIch habe eine PF (31) OffzMilFD geeignet, die neue PEB OffzMilFD sowie Truppenoffiziers geeignet sowie das meine letzten Beurteilungen dies ebenfalls aussagen.

sollte das Assessment aber nur eine Bestätigung dessen sein. Also Viel Erfolg.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

Zitat von: DanielK0809 am 05. April 2022, 18:04:32
Die Aussage wurde Anfang des Jahres getätigt!
Dann war die Rechtsänderung zu dem Zeitpunkt noch nicht zu demjenigen durchgedrungen, der die Aussage getätigt noch nicht durch gedrungen.
Auch so etwas kommt täglich zig mal im Leben vor.

DanielK0809

Aber gerade bei solchen Dingen sollte es nicht vorkommen. Ich kann mir bei meinem Job auch nicht leisten irgendwelche Aussagen zu treffen, wo ich nicht 100% sicher bin...aber Ansichtssache!

Habe die Einladung zum ACFÜKRBW erhalten. So wie es aussieht kann ich auch Truppenoffizier werden, wie sieht das hier aus mit der Bewerbungen zum Berufssoldaten? Wenn ich in der Laufbahn bin, kann ich mich dann mit meinen alten Beurteilungen bewerben oder geht dies nicht und brauche hierzu erst aktuelle aus der Laufbahn ?

F_K

@ Daniel:

Während der Ausbildung ist keine Bewerbung Offz BS möglich - als Offizier benötigt man eine Anzahl Beurteilungen auf dem (Offz) DP.

Ralf

ZitatAber gerade bei solchen Dingen sollte es nicht vorkommen. Ich kann mir bei meinem Job auch nicht leisten irgendwelche Aussagen zu treffen, wo ich nicht 100% sicher bin...aber Ansichtssache!
Man sollte aber auch die Kirche im Dorf lassen: es ist keine Aussage getätigt worden, die Laufbahnnachteile oder andere andere Nachteile nach sich gezogen hat. Zumal auch keine schriftliche Bestätigung/ Weisung o.ä. herausgegeben wurde.
Sich darüber nun so zu echauffieren halte für ziemlich übertrieben.
Vielleicht auch einfach mal über die eigene Anspruchshaltung anderen ggü. nachdenken. Würde man sich nämlich nach deinem rational richten, würde niemand mehr Auskunft geben, denn es könnte ja zwischenzeitlich eine Rechtsänderung eingetreten sein, von der man nichts weiß.
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Helft mit, dass es so bleibt.

DanielK0809

Zitat von: Ethereum am 04. April 2022, 16:11:26
Du bist aber in erster Linie Soldat und dann ggf. Offizier!

Nehmen wir doch mal an, dass Du deine WFV verlierst und nicht mehr Controller bist!

Dann hat die Bundeswehr einen Offizier, der keine Menschen führen kann... Versuch es doch auch mal von der Seite der Bundeswehr zu betrachten. Und ob sich der Dienstherr ins eigene Fleisch schneidet, das lassen wir einfach mal so stehen 😎

Da ich bereits HF bin, bin ich auch bereits Vorgesetzter und kann somit auch führen. Des Weiteren ist diese Aussage auch nicht haltbar, weil wir will man denn wissen, ob jemand führen kann der zum OffzMilFD ernannt wird im Rahmen der Auswahlkonferenz?

Aber hier hat sich wieder einer was ausgedacht, was nicht durchdacht ist...typisch...
Ich hab nun ne gültige WFV für FFD sowie wurde ich vorher schon medizinisch durch 90/5 auf Offz Tauglichkeit getestet und nun soll meine G-Akte etc. auch alles nach Köln, damit ich wieder untersucht werden kann.
Hier muss man sich doch an den Kopf fassen, dass ganze ist so gut durchdacht wieder, weil die Bundeswehr keinen Unterschied macht zwischen ,,Bestandskunden" und neuen Bewerbern...