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Extra Kriegsverbrechen Tribunal für Angriffskrieg?

Begonnen von Limit, 07. April 2022, 12:53:50

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Limit

Juristische Frage zu Extra Kriegsverbrechen Tribunal für Angriffskrieg?

Den Haag ist nur für Personen zuständig?

Nürnberger Tribunal war für Staat zuständig - weil Beweise, Dokumente für Endlösung gefunden worden sind. 

Kriegsverbrechen sind klar im Völkerrecht definiert mit ganz klaren Regeln?

wolverine

Staaten genießen die sog. "Staatenimmunität". Auch in den Nürnberger Prozessen wurden handelnde Personen angeklagt und ggfs. verurteilt.
Es gibt die Tatbestände mit ihren Definitionen. Wie "klar" diese sind, ist sicher streitig.
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Ralf

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Deepflight

Im Bezug suf Kriegsverbrechen stimmt das, ein Staat kann nicht Klagesubjekt bei einem Kriegsverbrecherprozess sein, dass sind immer die handelnden Personen.
Ein Staat als solcher ist ja ein staatsrechtliches Subjekt, aber er kann eben nur durch die Personen handeln, die -aufgrund welcher Legitimation auch immer -in seinem Namen Handlungen vornehmen. Somit können auch nur diese bestraft werden, was auch gut so ist...

Aber auch für Staaten gibt es ein Organ, nämlich die UN, welche bei entsprechendem Fehlverhalten gegen diesen Staat eine Resolution erlassen kann.
Das Problem bei den UN ist hhal das - aus meiner Sicht nicht mehr zeitgemäße - Organ des Sicherheitsrates. Genau genommen ist es sogar nicht der Sicherheitsrat, nondern as Prinzip der Ständigen Mitglieder und deren Vetorecht.
Historisch gewachsen und zur Zeit der Erschaffung ein guter gesanke, ist das Problem einfach, dass damit gewisse Staaten (nämlich die ständigen Mitglieder) hier selbst vor Konsequenzen gegen sich selbst weitgehend verwahren können. Was hier fehlt sind Möglichkeiten für die Vollversammlung, abtrünnige Mitglieder des Sicherheitsrates abzuberufen oder die gesamte Mitgliedschaft per Wahl zu bestimmen.

Limit

#4
Zitat von: Ralf am 08. April 2022, 05:07:48
Letzten Beitrag gelöscht, für diese Diskussion gibt es hier einen Thread: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71795.msg726839.html#new

Es geht um die Juristische Frage zu Extra Kriegsverbrechen Tribunal für Angriffskrieg und deren Beweissammlung für das etwaige Gericht.

ZitatDie Beweise vom Funkverkehr die abgefangen worden sind vom DEU BND, können die als Beweis vor Gericht verwendet, zugelassen werden? Systematisches Ermorden von Zivilisten! Das ist nicht nur ein Schlachtfeld - dies ist auch eine Crime Scene

ZitatNun der Angriff auf Flüchtende am Bahnhof mit vielen Toten.
[/b]


Das Nürnberger Tribunal brachte die Nazi-Regierung des dritten Reiches vor Gericht. Das ist und war einmalig in der Geschichte.

ZitatDie Gründung der Vereinten Nationen durch das Inkraft­treten der UN-Charta am 24. Oktober 1945 war der Abschluss eines lang­jährigen Prozesses. Nachdem der Völker­bund den Zweiten Welt­krieg nicht verhindern konnte, sollte eine neue, stärkere Welt­organisation geschaffen werden, um den brüchigen Welt­frieden künftig besser sichern zu können.

ZitatDie Alliierten rufen Anfang August 1945 einen Internationalen Militärgerichtshof ins Leben, der in Nürnberg tagt. Er ist zuständig für die Verurteilung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen gegen den Frieden. Am 20. November 1945 beginnt der erste der Nürnberger Prozesse gegen 24 Hauptkriegsverbrecher und sechs verbrecherische Organisationen des "Dritten Reiches"

Kann die UN nun so ein  Kriegsverbrechen Tribunal nach Nürnberger Vorbild einrichten? und auch in Abwesenheit der Angeklagten mit Gerichtsverhandlung beginnen?

Edit: Zitat von Ralf als solches kenntlich gemacht

schlammtreiber

Zitat von: Limit am 09. April 2022, 02:28:40
Das Nürnberger Tribunal brachte die Nazi-Regierung des dritten Reiches vor Gericht. Das ist und war einmalig in der Geschichte.

Nun ja, nicht so ganz einmalig wie man meinen sollte - es gab ja zeitnah noch die Tokioter Prozesse und ein halbes Jahrhundert später das Tribunal für Ex-Jugoslawien.
Semper Communis
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