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Bundeswehr Impfschema Covid und Regeln

Begonnen von F_K, 24. April 2022, 10:12:50

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F_K

Hallo,

In Form eines Befehles (allerdingd ohne die Anlagen ZSan) entsteht der Eindruck, die Bundeswehr würde die Boosterimpfungen so interpretieren, dass ALLE 6 Monate zu boostern wäre.
Ein Kamerad hat z. B. nach seiner dritten Impfung im SanBereich einen erneuten Termin 6 Monate später erhalten.

Hat da jemand mehr Informationen / die Hintergründe?

Zweites Thema:

In vielen Bundesländern sind ja nun fast alle Covid Regelungen entfallen (bis auf Krankenhäuser u. Ä.) - gibt es eine generelle Regelung für Kasernen, insbesondere Zutrittsregelungen für Gäste?

Danke vorab für Infos.

Ralf

Wir haben im Referat versucht, eine weitere Boosterimpfung zu bekommen. Antwort war, nur für Risikopersonal und/oder ab 60. Eine Wsg, dass dieses zwingend erforderlich oder außerhalb der genannten Ausnahmen möglich ist, habe ich nicht gesehen.

Auch kenne ich keine Weisung, die übergreifend die Zutrittsregelung regelt. Dieses geschieht nmK in Verantwortung des KasKdt iZm der ÖRA.
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Helft mit, dass es so bleibt.

Andi8111

Aktuell kocht jede Liegenschaft ihr eigenes Süppchen. Warum auch nicht, kocht ja auch jedes Bundesland das eigene.

Es gibt keine geltende Empfehlung, eine zweite Boosterimpfung zu verabreichen AUßER: Bei Älteren (über 70) und schwer Erkrankten in jedem Lebensjahr.

F_K

Die STIKO Ratschläge und die relevante Studienlage kenne ich.
Deswegen meine Nachfrage.

Für die Deutsche Reservistenmeisterschaft soll es eine Regelung geben, dass die letzte Impfung nicht älter als 6 Monate sein darf - sonst würde nachgeimpft.

Die meisten Kameraden (die ich kenne), sind geboostert, aber dies wird Mitte des Jahres länger als 6 Monate her sein.
(Der eine Kamerad, der nicht geimpft ist (unwillig), wird nicht zugezogen - Grundimmunisierung ist also Voraussetzung für diese RDL).

Andi8111

Zitat von: F_K am 24. April 2022, 10:48:09
Für die Deutsche Reservistenmeisterschaft soll es eine Regelung geben, dass die letzte Impfung nicht älter als 6 Monate sein darf - sonst würde nachgeimpft.

widerspricht offensichtlich der STIKO Empfehlung und der aktuellen Studienlage. Ich kann mir nicht vorstellen, wer so dumm ist, sich so in die Nesseln zu setzen. Aktuell gilt man mit zwei Impfungen plus Booster als vollst. Immunisiert. Fertig. Wert trotzdem impft, begeht Körperverletzung, es sei denn, der zu Impfende fällt unter die Ausnahmeregel.

Wobei ich muss mich relativieren, mir fallen innert Millisekunden hundert Entscheidungsträger ein, die dumm genug wären...

ulli76

Das liest sich so, als ob der Passus aus der Zeit stammt in der noch nicht bei allen der Booster fällig war. Vermutlich wurde er schlichtweg noch nicht geändert.
Bis zur DRM ist es ja noch etwas hin- das sollte spätestens mit der nächsten Aktualisierung des Befehls geändert sein.

Edit: Für Veranstaltungen mit Körperkontakt ist in der Regel vollständig geimpft bzw. geboostert plus Test gefordert, nicht ein 4. Booster.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

justice005

ZitatWert trotzdem impft, begeht Körperverletzung,

ei ei ei..., wenn Ärzte sich an rechtlichen Bewertungen versuchen...  ;D ;D ;D


F_K

Offtopic:

Randbemerkung:
Justice ist hier natürlich auch als juristischer Laie zuzustimmen - viele der Einsatzimpfschemen enthalten Impfungen, die nicht von der STIKO angeraten sind.

Es wurden sogar Impfstoffe verimpft (JE), die damals keine Zulassung in DEU hatten.
Ferner ist es sogar möglich, Impfstoffe / Medikamente ohne entsprechende Zulassung oder ausserhalb der Zulassung (Offlabel use) zu nutzen.

Klar ist, dass die natürlich immer ärztliche Einzelfallentscheidungen nach Aufklärung / Einverständnis sind - und bei Befehlen sorgfältig abgewogen werden muss.

Trennung:

Ich werde mal versuchen, den Befehl schriftlich zu bekommen.

Andi8111

Zitat von: justice005 am 24. April 2022, 17:03:58
ZitatWert trotzdem impft, begeht Körperverletzung,
ei ei ei..., wenn Ärzte sich an rechtlichen Bewertungen versuchen...  ;D ;D ;D

Jeder Eingriff ist Körperverletzung, wenn der Patient zustimmt und es einem medizinischen Zweck dient, ist es zur Zeit noch recht unstrittig, ob der Straftatbestand einer Körperverletzung überhaupt erfüllt ist. Im übrigen: Gähn, niemand wollte hier auf rechtliches hinaus. Aber schön, dass du deiner Profession durch diesen Kommentar Geltung verliehen hast.

justice005

Zitatwenn der Patient zustimmt und es einem medizinischen Zweck dient

Wenn die Strafbarkeit neben der Einwilligung zusätzlich am "medizinischen Zweck" hängen würde, würden wohl die meisten Schönheitschirurgen im Knast sitzen...  ;D

Lass es einfach... ;-)


Back to topic:

Die Viert-Impfung kann nicht befohlen werden (jedenfalls nicht allgemein) und auch nicht zur Voraussetzung für eine RDL oder DVag germacht werden. Mich würde mal tatsächlich interessieren, was für ein "Befehl" das sein soll. Ich vermute stark, dass da irgendjemand etwas nicht verstanden hat. Das sollte sich aber doch vermutlich klären lassen.

LwPersFw

Zitat von: F_K am 24. April 2022, 10:12:50

In Form eines Befehles (allerdingd ohne die Anlagen ZSan) entsteht der Eindruck, die Bundeswehr würde die Boosterimpfungen so interpretieren, dass ALLE 6 Monate zu boostern wäre.

Ein Kamerad hat z. B. nach seiner dritten Impfung im SanBereich einen erneuten Termin 6 Monate später erhalten.


Zweites Thema:

In vielen Bundesländern sind ja nun fast alle Covid Regelungen entfallen (bis auf Krankenhäuser u. Ä.) - gibt es eine generelle Regelung für Kasernen, insbesondere Zutrittsregelungen für Gäste?



Wie Andi8111 schon schrieb ... nein "die Bundeswehr" interpretiert hier nichts.

Wenn ... hat der Verfasser dieses Befehls interpretiert.

Es gelten die Regelungen des "Fachlicher Hinweis zur Covid-19 Impfung" des KdoSanDstBw i.d.a.F..

Und darin ist klar zu lesen, dass nach der Grundimmunisierung aktuell nur - 1 - Auffrischungsimpfung erforderlich ist.

(Gültigkeit der Grundimmunisierung: 6+1 Monat)

Die Auffrischung soll 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung (i.d.R. also der 2. Impfung der Grundimmunisierung) erfolgen.

Ggf. soll dies der Befehl aussagen, wurde aber nur nicht klar formuliert.


Davon abweichend werden in der Weisung auch alle Abweichungen im Einzelfall beschrieben, wenn bestimmte Indikationen vorliegen.




Zutritt/Verhalten Dienststelle:      Jede Dienststelle hat ein Hygiene-Konzept - dies ist maßgeblich.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

"BVerwG - Verfahrensinformation

Der 1. Wehrdienstsenat verhandelt erst- und letztinstanzlich über zwei Anträge von Offizieren gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen."


https://www.bverwg.de/de/1WB2.22


Nächster Verhandlungstag ist wohl der 07.06.2022


aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


F_K

Randbemerkung:

Bin aktuell an der NATO Schule, Konzept hier (obwohl zivil in Bayern Covid "vorbei ist" - bis auf Ausnahme Ärzte)

- Impfung plus Booster plus
- aktueller (negativer) Test bei Dienstantritt plus
- Temperaturmessung täglich plus
- FFP2 Maske

Auf das Urteil bin ich auch gespannt.

helen31K


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