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Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung

Begonnen von Grisu-1909, 28. April 2022, 12:12:14

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Grisu-1909

Moin,
Folgende Frage liegt mir aufm Herzen .. ich habe wie bei der Bundeswehr mitgeteilt bekommen die Aufforderung zum Dienstantritt für den 01.07. bekommen. Mein aktueller Arbeitgeber gab mit darauf die Kündigung zum 30.05.. jetzt habe ich ja den Juni ohne Arbeit ist das so rechtens ? Ich persönlich dachte dass ich geschützt bin bis zu meinem Antritt bei der Bundeswehr.

Ralf

Das ist ja nun keine Bw-Frage, sondern eher eine arbeitsrechtliche, wenn sich dein AG nicht Gesetze hält: Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht kontaktieren wäre hierzu mein Rat, ob da sin Ordnung ist, wie das läuft.
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Grisu-1909

Entschuldigung ich wusste nicht wo ich diese vorerst Frage stellen konnte. Der aktuelle AG sieht sich im Recht, somit werde ich mal Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.

KlausP

Zitat von: Grisu-1909 am 28. April 2022, 12:40:33
Entschuldigung ich wusste nicht wo ich diese vorerst Frage stellen konnte. Der aktuelle AG sieht sich im Recht, somit werde ich mal Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufnehmen.

Dann soll er mal das Arbeitsplatzschutzgesetz studieren, der Kasper.

Mit welcher Begründung hat er Ihnen denn gekündigt, wenn ich fragen darf?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Grisu-1909

In der Kündigung war kein Kündigungsgrund drin, er meint er brauch keinen. Sein Zitat: "Vor Gericht kann muss ich den offen legen und nenne schlechte Arbeitsqualität". Ihm ist das tatsächlich alles ziemlich egal und will es drauf anlegen dass ich zum Anwalt gehe. Habe mich aber mit meinem Vater drauf geeinigt dass wir das so beruhen lassen und er unterstützt mich den einen Monat finanziell. Wir haben keine Lust auf das Gerenne mit dem Anwalt und ich plane auch nicht zu der Firma zurück zu kehren. Ich muss nur einen Monat überbrücken und die letzten 4 Wochen werde ich auch noch überstehen (gelber).

Ralf

Und was ist, wenn du du während der Widerrufszeit kündigst? Oder die Bw die kündigt? Dann stehst du noch länger ohne dar.
Und nicht vergessen den einen Monat arbeitslos zu melden (Krankenversicherung...).
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Grisu-1909

Krankenversicherung ist über das ALG 1 geregelt, werde mich natürlich arbeitslos melden. Wenn es in der Bundeswehr nicht laufen sollte was ich nicht hoffe, es ist schon ein Traum für mich, dann habe ich eine Firma in der Hinterhand zu der ich übergangsweise könnte. Das ist natürlich alles überlegt, ich hab jetzt keine Lust einen auf Hartzer zu machen ;)

Jan96

Gab es vor der Kündigung denn mal ne Abmahnung für die Schlechtleistung? Wenn nein, dann ist das rechtlich nicht haltbar.


Kiloalpha

Falls Gewerkschaftsmitglied wende dich sofort an deine Gewerkschaft. Falls nicht Anwalt einschalten. Kuendigungsschutz Klage waehredann die erste Wahl. Wieviel Beschäftigte arbeiten bei dem Arbeitgeber?

Kiloalpha

Abmahnungen sind keine Voraussetzung fuer Eine Kündigung. Sie dienen aber oftmals dazu die spätere Kündigung zu untermauern.

Grisu-1909


KlausP

Also ich würde ja dem Chef zum Abschied noch eine über´s Arbeitsgericht einschwenken. Die Beweislast, dass die Kündigung nichts mit Ihrem Dienstantritt zu tun hat, liegt nämlich bei ihm. Und da muss er vor dem Arbeitsgericht schon die Hosen runterlassen, warum Ihnen nun ,,plötzlich und unerwartet" wegen ,,schlechter Arbeitsleistung" gekündigt wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Jan96

Zitat von: Kiloalpha am 28. April 2022, 15:59:16
Abmahnungen sind keine Voraussetzung fuer Eine Kündigung. Sie dienen aber oftmals dazu die spätere Kündigung zu untermauern.

Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist eine verhaltensbedingte Kündigung. Hierfür gilt:

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist nur dann rechtswirksam, wenn dem eine Abmahnung vorausgegangen ist. Diese muss sich auf denselben Pflichtverstoß beziehen.

Erfolgt die verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung, ist dies nur dann zulässig, wenn ein gravierendes Fehlverhalten vorliegt. Dies betrifft vor allem Verstöße im Vertrauensbereich wie Diebstahl oder gar Spesenbetrug. Es kann auch vorkommen, dass der Arbeitnehmer weitere Pflichtverletzungen angekündigt. Damit ist eine Besserung durch eine vorherige Abmahnung nicht absehbar und die verhaltensbedingte Kündigung wird ohne Umschweife ausgesprochen.

Grisu-1909

Ja das ist ja alles schön und gut, es hat keine Abmahnung statt gefunden. Die schlechte Leistung von der spricht heißt, bei einem Projekt habe ich nicht gut genug gearbeitet und es waren Fehler drin (bin technischer Zeichner) habe Grundrisse nicht richtig gehabt. Das war seine Argumentationsgrundlage in dem Gespräch.

Der Gedanke dagegen anzugehen klingt ja schön aber was kann ich dadurch erreichen ? Einen Monat mehr arbeiten dürfen ? Will ich eigentlich nicht, habe mich ja nicht ohne Grund für die Bundeswehr entschieden. Und mit einem Anwalt vorgehen würde heißen 150€ Selbstbeteiligung durch eine Rechtsschutz Versicherung. Damit ich am Ende 500€ mehr bekomme als das ALG 1 regelt. Ich weiß ja nicht..

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