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Abgabe der Aufforderung zum Dienstantritt anschließend Kündigung

Begonnen von Grisu-1909, 28. April 2022, 12:12:14

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thelastofus

Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Zuerst gibt  eine Güterverhandlung mit dem Richter und den Parteien, wo man sich versucht zu eingen.

Schlägt das Fehlt geht es erst vor Gericht (was tlw. deutlich später ein kann). Auch hier braucht man in der 1. Instanz keinen Anwalt. (was wohl aber Sinn macht)

Man muss auch wissen das es keine Kostenerstattung gibt egal ob man gewinnt oder verliert.


Kiloalpha

Doch es gibt ne Gewerkschaft. Nehme an dein AG ist nicht im Arbeitgeberverband bzw es gibt keinen Betriebsrat. Unabhängig davon kannst du sehr wohl einer Gewerke schaft beitreten. Hast dann den vollen Arbeits und Sozialrechtschutz.

Deepflight

Der Fall ist einfach: zum Arbeitsrechtsanwalt, da setzt der gegen den Arbeitgeber sofort die Wiedereinstellung bzw. Da das Arbeitsverhältnis durch die Aktion des AG zerrüttet ist eine nette Abfindung durch...egal was der AG an Gründen angibt.

Ist bei nem Bekannten von mir genauso gelaufen wie bei dir, gingohne Probleme sofort durch beim ArbGer.

wolverine

Wahrscheinlich wird auch die Arbeitsagentur eine Feststellung der Rechtswidrigkeit der Kündigung verlangen bevor es über der ALG Anspruch entscheidet.
Ohne Begründung wird vermutet, dass der Diensteintritt bei der Bw der Kündigungsgrund war  und eine einmalige einfache Schlechtleistung rechtfertigt eine solche nicht.
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Peter85

Wie lange bist du bereits beim aktuellen AG? Und welche Kündigungsfrist ist im Arbeitsvertrag festgehalten?

Silberpfeil

Einfach Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, dafür brauch man weder eine Gewerkschaft noch besteht Anwaltspflicht. (Frist von drei Wochen.) Hier wird dann ein Gütetermin vereinbart. Der AG hat sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen zu halten. Das geben Sie dann bei der
Arbeitslosmeldung an, dass Sie Klage erhoben haben.

wolverine

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thelastofus

Ich würde noch

§ 12a Abs.1 Satz 1 Arbeitsgerichtsgesetz beachten.

Nicht das man hinterher "überrascht" wird, auch wenn die Kosten wohl im Ramen sind.

bayern bazi

wobei wenn du es gut anstellst kannst auch noch n paar Monatsgehälte ABfinudng rausholen ;)

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Deepflight

Ist in solchen Fällen sogar durchaus üblich, da das Arbeitsgericht in solchen Fällen annimmt, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund des Verhaltens des Arbeitgebers als zerrüttet anzusehen ist.

Häufig führt dann die Klage auf Wiedereinstellung dazu, dass man sich über einen Vergleich trennt, was für gewöhnlich ein erstklassiges Arbeitszeugnis und eine Abfindung bedeutet, die deutlich oberhalb der gesetzlichen 0,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit liegt.

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