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Wiedereinsteller als ROA

Begonnen von Köbo, 27. April 2022, 19:20:26

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Köbo

Zunächst einmal vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich habe mich gestern beim Assessmentcenter gemeldet. Die haben mir eine E-Mail mit den ganzen Unterlagen zukommen lassen. Der Bearbeiter vom Referat 3 (?) meinte zu mir, dass bei einer Wiedereinstellung in einer jeweiligen Verwendung mit einer Verpflichtungszeit von 8-10 Jahren zu rechnen ist; beim fliegerischen Dienst 13 Jahre.

Bedarf wurde insbesondere im Bereich IT genannt inklusive der Möglichkeit als WE die ganzen Lehrgänge zu besuchen. Nichtsdestotrotz empfahl er mir in die Unterlagen meine Verwendungswünsche bezüglich KSA aufjedenfall mitaufzunehmen.

Dazu habe ich jetzt eine eher Rechtsfrage: Aktuell bin ich noch in der Verstärkungsreserve im Orgbereich des Kdo CIR beordert. Bin dort auch während der Semesterferien immer auf 1-2 monatigen RDL's gewesen. Wie mir meine Personaler immer mitgeteilt haben, dürfe man zum Zwecke einer RDL niemals (!) angeben, dass man Interesse an einer Wiedereinstellung hat, da somit jede RDL wegfällt. Er hatte mir auch damals vor einigen Jahren den Artikel im GG (soweit ich mich richtig erinnere) gezeigt. Wenn ich diese Unterlagen jetzt ausfülle und damit mein Interesse an einer Wiedereinstellung bekunde, sind RDL's dann überhaupt noch möglich?



@Löwe von Eutin: Ich hatte das Glück, dass meine AGA damals im September anfing, sonst hätte das vermutlich nicht geklappt. Die ROA SaZ2 Ausbildung ist nämlich von September bis August des übernächsten Jahres. Somit war ich von Eintritt bis Ende der Ausbildung perfekt auf meine 4 Jahre gekommen.

LwPersFw

Zitat von: Köbo am 29. April 2022, 11:18:41

Dazu habe ich jetzt eine eher Rechtsfrage: Aktuell bin ich noch in der Verstärkungsreserve im Orgbereich des Kdo CIR beordert. Bin dort auch während der Semesterferien immer auf 1-2 monatigen RDL's gewesen. Wie mir meine Personaler immer mitgeteilt haben, dürfe man zum Zwecke einer RDL niemals (!) angeben, dass man Interesse an einer Wiedereinstellung hat, da somit jede RDL wegfällt. Er hatte mir auch damals vor einigen Jahren den Artikel im GG (soweit ich mich richtig erinnere) gezeigt. Wenn ich diese Unterlagen jetzt ausfülle und damit mein Interesse an einer Wiedereinstellung bekunde, sind RDL's dann überhaupt noch möglich?



@Löwe von Eutin: Ich hatte das Glück, dass meine AGA damals im September anfing, sonst hätte das vermutlich nicht geklappt. Die ROA SaZ2 Ausbildung ist nämlich von September bis August des übernächsten Jahres. Somit war ich von Eintritt bis Ende der Ausbildung perfekt auf meine 4 Jahre gekommen.

Lesen Sie einmal hier und vergleichen Sie ... mit den rechtlichen Vorgaben, nach denen Sie zu RD herangezogen  werden...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,71906.msg727711.html#msg727711

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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