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Vom Beamtenstatus zum Reservistenstatus (längerfristig möglich)

Begonnen von RIA'in98, 27. April 2022, 12:12:29

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RIA'in98

Hallo,

bin momentan an der HS-Bund FB BWV, aber mehr interessiert an der Arbeit im militärischen Bereich, weniger Verwaltung für den Rest meines Lebens. Allein schon wegen der Verbeamtung aber wäre es sinnvoll, das Studium doch abzuschließen.

Falls dies nun erfolgreich abgeschlossen wäre, könnte man dauerhaft als Reservist tätig sein?
"Grün" würde man im Inland ja nur bei Wehrübungen o. ä. tragen, wobei ich gerne längerfristig als Reservist dann tätig sein möchte und das auch mal ohne Auslandseinsatz.

Gibt es hier Möglichkeiten, dauerhaft den Soldatenstatus auch im Inland zu tragen (ggf. für ein Jahr, sog. zeitl. begrenzte Stellen)? Gäbe es ebenfalls die Möglichkeit, in die Offizierslaufbahn direkt nach Studienabschluss einzutreten, um auch Offizierslehrgängen, welche normal nur OA "erleben" beizuwohnen?

Ich wäre so gerne im Soldatenstatus und hätte nebenbei noch eine Stelle als OA sicher, da ich im Auswahlverfahren beides geschafft habe. Wegen der Verbeamtung aber wäre sicherheitstechnisch der gehobene Dienst in der Verwaltung einfach besser geeignet. Mich würde interessieren, was ihr an meiner Stelle machen würdet.

Vielleicht kann mir jemand etwas dazu sagen.

Grüße


christoph1972

Ähm ... hust und räusper Art. 87a und 87b GG bekannt?

Damit beantwortet sich die Frage fast von selbst. Entweder bin ich Angehöriger der Bundeswehrverwaltung (Art. 87b GG) oder Angehöriger der Streitkräfte (Art. 87a GG).

Für die Teilnahme an Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen besteht für geeignete gediente und ungediente Beatinnen und Beamte die Möglichkeit, über die Teilnahme an ASA I+II, ELUSA und ELSA und später der jährlichen Teilnahme an EGB (damit ist jetzt nichtdie EGB i. S. der erw. Grundbefähigung gemeint), die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Es gibt auch zivile Stellen innerhalb der Bundeswehr, wo man tatsächlich in militärischen Dienststellen arbeitet und auch militärische Fragestellungen beantwortet/bearbeitet, weil es häufig um administrative Fragestellungen geht, wo es der DP-Inhaber nicht selbst Soldat sein muss.

Dann gibt es noch Stellen, die im sog. Stabsgebiet "J 8" angesiedelt sind. Da ist man auch eher im militärischen Bereich unterwegs, erledigt aber auch fast ausschließlich administrative Tätigkeiten.

Das Problem ist, dass im Allgemeinen Bundeswehrbeamte auf Grund der Sicherstellung des Bedarfs/Versorgung der Streitkräfte als Auftrag regelmäßig nicht für Reservedienstleistungen von mehrwöchiger Dauer zur Verfügung stehen. Es gibt natürlich bei Spezialisten (gerade im technischen Verwaltungsdienst) Ausnahmen, aber die sind sehr selten und haben häufig vorher bereits als SaZ gedient.

Ansonsten kann ich Dir nur raten, Deine Beweggründe nochmals deutlich zu durchdenken. Mit Anfang/Mitte 20 ist es noch relativ attraktiv in der Schlammzone zu wühlen oder zur See zu fahren oder sich in Mali einen Sonnenbrand zu holen. Etwa 13 bis 15 Jahre später, sieht es evtl. entschieden anders aus.

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis


KaHa98

Zitat von: christoph1972 am 27. April 2022, 16:02:32
Ähm ... hust und räusper Art. 87a und 87b GG bekannt?

Damit beantwortet sich die Frage fast von selbst. Entweder bin ich Angehöriger der Bundeswehrverwaltung (Art. 87b GG) oder Angehöriger der Streitkräfte (Art. 87a GG).

Für die Teilnahme an Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen besteht für geeignete gediente und ungediente Beatinnen und Beamte die Möglichkeit, über die Teilnahme an ASA I+II, ELUSA und ELSA und später der jährlichen Teilnahme an EGB (damit ist jetzt nichtdie EGB i. S. der erw. Grundbefähigung gemeint), die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

Es gibt auch zivile Stellen innerhalb der Bundeswehr, wo man tatsächlich in militärischen Dienststellen arbeitet und auch militärische Fragestellungen beantwortet/bearbeitet, weil es häufig um administrative Fragestellungen geht, wo es der DP-Inhaber nicht selbst Soldat sein muss.

Dann gibt es noch Stellen, die im sog. Stabsgebiet "J 8" angesiedelt sind. Da ist man auch eher im militärischen Bereich unterwegs, erledigt aber auch fast ausschließlich administrative Tätigkeiten.

Das Problem ist, dass im Allgemeinen Bundeswehrbeamte auf Grund der Sicherstellung des Bedarfs/Versorgung der Streitkräfte als Auftrag regelmäßig nicht für Reservedienstleistungen von mehrwöchiger Dauer zur Verfügung stehen. Es gibt natürlich bei Spezialisten (gerade im technischen Verwaltungsdienst) Ausnahmen, aber die sind sehr selten und haben häufig vorher bereits als SaZ gedient.

Ansonsten kann ich Dir nur raten, Deine Beweggründe nochmals deutlich zu durchdenken. Mit Anfang/Mitte 20 ist es noch relativ attraktiv in der Schlammzone zu wühlen oder zur See zu fahren oder sich in Mali einen Sonnenbrand zu holen. Etwa 13 bis 15 Jahre später, sieht es evtl. entschieden anders aus.

Ist mir natürlich bekannt, danke für den netten Reminder.

Man muss oder darf also im Jahr im Inland lediglich seine "Mindestleistungen" im soldatischen Sinne erfüllen und zu mehr wird es nach der ASA inkl. aller weiteren Anfangslehrgänge nicht kommen, es sei denn, man geht in Auslandseinsätze?

Bei den genannten Stellen ist man aber dennoch dann zivil unterwegs und nicht etwa in Uniform oder? Für mich dann wohl eher ausgeschlossen, da ich im gntD bin  :-\ .

Ich zerbreche mir hierüber nun seit mehreren Monaten den Kopf und bin mir genau dieser Problematik bewusst. Natürlich ist da auch der negative Aspekt, nach 13 Jahren wohl erneut beginnen zu müssen. Alles nicht so einfach, wenn man total Bock hätte, man aber den familiären Aspekt mit einbeziehen muss und möchte. Ich höre allerdings heraus, dass Sie sich wohl an meiner Stelle für die Laufbahn im gntD entscheiden würden. Mir fehlt allerdings ein gewisser "Kick", der natürlich wie beschrieben nur temporär sein könnte, in meiner momentanen Laufbahn.

Deepflight

Was wir hier tun würden ist vollkommen unerheblich.

SIE müssen unter Abwägung aller für SIE relevanten Faktoren entscheiden, welchen Weg SIE gehen wollen, was SIE glücklich macht. Es geht darum, dass SIE am Ende ihres Lebens sagen können "Jo, war geil, würd ich nochmal machen"...da kann auch nach 13 Jahren ein Neustart richtig sein.

Zu 100% kann man immer nur eines machen; Soldat sein oder Beamter. Die "Mischform" dazwischen als Einsatzgeher der EinsWVSt in Uniform ist nur ein Zwischending. Die Trennjng von ziviler Verwaltung und Soldaten besteht aus gutem Grund, ein Beamtenverhältnis aber dauerhaft im Soldatenstatus gibt es zurecht nicht. Heißt für die Ausbildung und Inübunghaltung sowie im Einsatz Uniform tragen geht, aber ansonsten sind sie ziviler Beamter.

Therider

Ja, die "Mischform" ist tatsächlich nur bedingt möglich. Allerdings gibt es schon Möglichkeiten einen Weg einzuschlagen, der zumindest  teilweise die "Mischform Soldat-Beamter" zulässt.
Um es vorweg zu nehmen: Oft ist dieser Weg nicht gern gesehen und wird gern "in die Ecke geschoben".

Ein auf Dich angepasstes Beispiel:
- Du beendest dein Studium und erhältst deine Verbeamtung auf Lebenszeit.
- Du bewirbst Dich nach einiger Zeit auf einen DP in einer EinsWVSt (z.B. in Mali) und leistest dort deinen Dienst für 4 bis 6 Monate als Reservist.
- Im Vorfeld absolvierst Du div. zivile und militärische Lehrgänge. Zudem erhältst Du einen vorläufigen militärischen Dienstgrad, entsprechend Deiner zivilen Amtsbezeichnung.
- Sofern Eignung und Beurteilung passen, erhältst Du den militärischen DG endgültig.
- Solltest Du keine weitere Auslandsverwendung anstreben, kannst Du Dich im Rahmen freier Kapazitäten im Inland als Reservist beordern lassen.*

*Anmerkung: Ein Dienstgrad alleine befähigt natürlich nicht zum militärischen Vorgesetzen. Das sollte jedem klar sein. Als es gibt DP, die davon unabhängig geeignet sind.

Viele Grüße

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