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ROA a.d.W. / Vorl. höherer Dienstgrad

Begonnen von jpst, 08. Mai 2022, 17:47:16

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jpst

Hallo Kameraden,
Guten Tag Allerseits

Hintergrund:
-Die Zulassung als Anwärter d. Laufbahn der Offiziere der Reserve des Truppendienstes a.d.W. erhalten.
-In Kürze melden sich mögliche Beorderungsstellen/einheiten.
-Verfüge über ein abgeschlossenes Studium inkl. Promotion, mehrj. Berufserf.


Fragen zu:

1. Höherer Dienstgrad
1.1. Wann wird der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen?
1.2. In welcher Rängen (Bandbreite) wird dieser verliehen?
1.3. Ab wann wird der vorläufige höhere Dienstgrad zum permanenten Dienstgrad?

2. Ausbildungsmodule
2.1. Ist es richtig, dass ROAs mit höheren Dienstgraden bei den 3 Ausbildungsmodulen für ROAs a.d.W. (exkl. ASSA) "lediglich" anwesend sein müssen und nicht examiniert bzw. benotet werden in den Modulen? Und wenn ja, warum werden ROAs mit höherem Dienstgrad nicht mit Benotung examiniert?
2.2. In welcher Zeitspanne kann man die 3 Module absolvieren?


Danke vorab für die Beantwortung der Fragen.

Gruβ,
jp

KlausP

Nicht, dass Sie da was durcheinander werfen.

1. ROA a.d.W. bedeutet Reserveoffizieranwärter, in der Regel mit niedrigsten Mannschafts- oder in einem vorherigen Dienstverhältnis erdienten Dienstgrad.

2. Mit (vorläufigem) höherem Dienstgrad kann man als Reserveoffizieraufgrund eines für die Verwendung benötigten Studienabschlusses eingestellt werden, der nach Absolvierung der entsprechenden Lehrgänge, entsprechender Reservedienstleistungen auf dem angedachten Dienstposten und einer (unbedingt erforderlichen) Beurteilung endgültig verliehen wird.

Nur zum Verständnis.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

jpst


Deepflight

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Eignung.
Der Post von @KlausP trifft den Nagel aber auf den Kopf, also kein Grund für den ironischen Unterton.

1.) Wofür haben Sie sich denn beworben? RoA a.d.W. mit vorl. Höherem DG oder lediglich ROA a.d.W.? Davon hängt nämlich ab, welches Model sie durchlaufen. Wenn Sie sich nur als ROA a.d.W. beworben haben werden Sie zunächst - sofern Sie vorgedient sind - ihren bisherigen Dienstgrad oder den entsprechenden OA DG tragen und ganz normal Lehrgänge mit Prüfung bestehen müssen. Nur wenn Sie die ROA a.d.W. mit vorl. höherem DG beantragt haben erhalten Sie einen höheren DG undmüssen an den Lehrgängen lediglich teilnehmen (ohne Prüfung).
Ob Sie also einen höheren DG bekommen hängt von der Bewerbung ab, und welcher DG es wird vom Beorderungsdienstposten. Ist ihr Studium für den DP Vorraussetzung und der DP entsprechend geschlüsselt, kann es mit Promotion und Berufserfahrung bis Oberstleutnant oder in Ausnahmefällen Oberst gehen. Ist für ihr Studium kein DP vorhanden wirds in der Regel Oberleutnant.
Der DG wird entgültig verliehen, sobald alle Voraussetzungen (Lehrgänge) erfüllt sind.

2.) Ja warum ist das so das Leute die mit höherem DG eingestellt werden nur teilnehmen müssen, aber keine Prüfung ablegen? Über Sinn und Unsinn kann man streiten, ist aber nunmal in der Vorschrift so festgeschrieben.

3.) Haben Sie nur eineEignung, aber noch keinen Dienstposten und damit auch keine Zusage, oder haben Sie eine Eignung und bereits eine Zusage, aber noch keinen Dienstposten?
Was definitiv nicht passiert ist das sich irgendwelche Dienststellen bei Ihnen melden um sich darum zu bewerben, dass Sie sich dort beordern lassen. BAPersBw legt ihre Beorderungsdienststelle anhand bestehenden Bedarfs fest; wenn Sie Glück haben bekommen Sie die Wahl zwischen zwei oder drei Dienststellen. Davon nehmen Sie dann eine an oder eben nicht.

Generell hätte ich erwartet, dass diese grundlegenden Themen bei einer Bewerbung bekannt sind, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hat und sich im KarrC hat beraten lassen.
Gerade die zeitlichen Erfordernisse hätte ich als bekannt vorausgesetzt, da die doch einer der wesentlichen Punkte sind bei der Enrscheidung, ob man sich bewirbt.
Damit man sicher ist, dass man diese Zeit auch aufbringen kann um keine "ROA-Karteileiche" zu werden.

jpst

Absolut kein ironischer Unterton.
Sehr dankbar fuer die Infos.
Gruesse

PzPiKp360

Randnotiz: Die Sache mit dem "passenden Studienfach, vorläufig höherem Dienstgrad usw." nach § 48 (3) i. V. m. § 25 (2) SLV nennt die Bw nicht ROA a.d.W. (mit irgendwas), sondern "Seiteneinsteiger oder Seiteneinsteigerin in die Reserveoffizierlaufbahn", zumindest von mir hier als RO-SE abgekürzt. Der ROA a.d.W. ist genau der eine Einstieg als "Reserveoffizieranwärter oder -anwärterin", ohne fachliche Bindung, mit stufenweiser Beförderung, mit Notwendigkeit die Prüfung zu bestehen usw. Siehe die aktuelle Ausgabe von "RESERVISTIN ODER RESERVIST – IHRE >>ZWEITE<< KARRIERE - Zivile Qualifikation trifft militärische Herausforderung": https://www.bundeswehr.de/resource/blob/49004/e399e43993cb5899494a7955504d44cd/broschuere-reservist-ihre-zweite-karriere-data.pdf

PzPiKp360

@jpst: Ja, also, für welchen der beiden Einstiege bist Du nun zugelassen?

Zitat von: jpst am 08. Mai 2022, 17:47:16
1.1. Wann wird der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen?
1.2. In welcher Rängen (Bandbreite) wird dieser verliehen?
1.3. Ab wann wird der vorläufige höhere Dienstgrad zum permanenten Dienstgrad?
Sofort mit Beginn der Laufbahn. Oberleutnant bis Oberst. 24 Tage RDL auf dem Beorderungsdienstposten samt passender Bewertung.

Zitat von: jpst am 08. Mai 2022, 17:47:16
2. Ausbildungsmodule
2.1. Ist es richtig, dass ROAs mit höheren Dienstgraden bei den 3 Ausbildungsmodulen für ROAs a.d.W. (exkl. ASSA) "lediglich" anwesend sein müssen und nicht examiniert bzw. benotet werden in den Modulen? Und wenn ja, warum werden ROAs mit höherem Dienstgrad nicht mit Benotung examiniert?
2.2. In welcher Zeitspanne kann man die 3 Module absolvieren?
Im Prinzip ja. Meine Erfahrung in Dresden an der OSH ist, daß es Ehrensache war, daß alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, egal ob für sie erforderlich oder nicht, an den Prüfungen teilgenommen haben, und auch benotet wurden. Warum die RO-SE das eigentlich nicht müssten? Anscheinend hält man Hochschulabsolventen automatischen für Inhaber eines Offizierbriefs, warum auch immer. Innerhalb von drei Jahren, gerne auch schneller.

Deepflight

@PzPiKp360

Vorsicht, das mit der dauerhaften Verleihung des DG stimmt so nicht. Für die dauerhafte Verleihung müssen erst alle Lehrgänge erledigt / bestanden sein. Ohne diese kann er auf dem DP üben und beurteilt werden wie er will, eine Verleihung findet dann nicht statt.

PzPiKp360

Ja, richtig, das vorherige Absolvieren der drei Module gehört natürlich auch dazu. Das hatte ich irgendwie als selbstverständlich vorausgesetzt...  ;)

Reservist10

Zitat von: Deepflight am 08. Mai 2022, 18:53:47
Generell hätte ich erwartet, dass diese grundlegenden Themen bei einer Bewerbung bekannt sind, wenn man sich mit dem Thema beschäftigt hat und sich im KarrC hat beraten lassen.

Punkt.

Zwanderthalb

Nur als klitzekleine Randbemerkung: § 48 (3) SLV rekurriert auch auf § 23 (4) SLV - sprich, es gibt die Möglichkeit, als ROA mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden - als Oberfähnrich. Zumindest aus der SLV ergibt sich kein Anhalt, weswegen das bei ROA a.d.W. nicht auch ginge - ob es praktiziert wird, wird man sehen. Soweit ich weiß kommt der erste "Schwung" nach neuem Recht erst dieses Jahr. Ich weiß,  nicht die Ursprungsfrage, aber zum Abrunden der vielen Informationen in dem Thread ist es vielleicht nützlich.

F_K

Randbemerkung:

Die Einstellung für OA (also "aktiv") im Dienstgrad Oberfähnrich ist da ja relativ neu, um das Studium finanziell zu honorieren - obwohl es nicht "studiennah" genutzt werden kann.

Bei Reservisten, die erfolgreich studiert haben, ggf. arbeiten, ist da kein finanzieller Vorteil zu erkennen - und über Jahre wurden ja (wirtschaftlich erfolgreiche) Kameraden als ROA im bisherigen Dienstgrad "eingestellt".

Ich glaube daher nicht, dass basierend auf der SLV dafür eine Vorschriftenumsetzung erfolgen wird - es bleibt es also nicht nutzbare Möglichkeit.

Ralf

Es gibt ja auch ziemlich viele Bewerber, unabhängig davon ob mit/ohne Studium für ROA adW.
Ich hielte das auch für schwierig, weil ich diesen ja früher zum Lt befördern müsste (nach 12 Monaten bei Aktiven, hier müsste man also umrechnen in RDL-Tage). Das war es ja dann mit dem ROA, der normalerweise ein Äquivalent von 3 Jahren zusammenbekommen muss.
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Helft mit, dass es so bleibt.

jpst

@PzPiKp360

...zu Deiner Frage: klassischer ROA a.d.W. Nicht Seiteneinsteiger mit fachl. Bindung.

Hintergrund: Ein Bekannter ist gerade dabei die Module abzuarbeiten. Er berichtete von ROAs a.d.W. mit vorl. hoeheren DGs. Dies hat mich etwas verwundert da ich diese Variante als "Seiteneinsteiger" -wie hier erwaehnt- kenne. Daher hier im Forum nochmal die Nachfrage.

   

Flix112

Hallo zusammen,

ich möchte hier die aktuelle Aussage des BAPersBW bzgl. höheren Dienstgraden teilen.

Zum Hintergrund:
Ich habe ein ein Master Studium und einige Jahre zivile Berufserfahrung und kürzlich das Assessment Verfahren für ROA a.d.W. in Köln bestanden. Die Unterscheidung ROA a.d.W. und ROA SE hat mir im Vorfeld kein Karriereberater beantworten können, mir wurde geraten, diese Frage in Köln direkt zu stellen. (Daher wurde vom Karrierecenter die Standardbewerbung für ROA a.d.W. nach Köln geschickt.)
Gesagt getan, nach Rückfrage vor Ort in Köln beim PvD haben wir über zwei weitere Stationen eine Telefonnummer bekommen mit einem Leutnant, der sachkundig sein soll.
Aussage hierbei: Bei Laufbahnen außerhalb des Wehrdienstes ist es prinzipiell nicht möglich, mit einem höheren DG einzusteigen.

Ich werde natürlich beim Einplanungsgespräch die Frage nochmal stellen. Gibt es Erfahrungen aus der Praxis, wobei doch höhere DG verliehen wurden?

Schnellantwort

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