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Prüfungsanspruch nach dem 3. Versuch

Begonnen von Klappstuhl, 22. Mai 2022, 03:35:45

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Klappstuhl

Hallo,

ich habe über den Buschfunk gehört, dass der Prüfungsanspruch bei den Bundeswehr Universitäten auch bei einem Drittversuch deutschlandweit bestehen bleibt  (trotz Ablösung vom Studium).

Grund ist soll sein, dass es sich hier um ein Intensivstudium handelt der deutschlandweit nur 2x mal existiert.

Stimmt diese Ausage oder bin ich da jemanden auf dem Leim gegangen?

Deepflight

Hm, mit Intensivstudium kann das nix zu tun haben, denn die Bundeswehrunis sind nicht die Einzigen, die vom Semesterstudienplan abweichen. Trimester oder duale Studien mit z.T. noch höheren Belastungen (aber by the way ohne den "Schutzschirm eines derart hohen Gehalts während der Ausbildung) gibts auch im zivilen Bereich.

Wann du aufgrund Fehlversuche exmatrikuliert wirst ergibt sich ja aus der Prüfungs- und Studienordnung deiner jeweiligen Hochschule. Ebenso, wie die Hochschule bei Wechslern bereits belegte Kurse an einer anderen Hochschule anerkennt.
Das regelt dann auch, ob und wenn ja in welchem Umfang die neue Uni dich zu Prüfungen zulässt oder dir Angleichmodule auferlegt. Denn die Inhalte der Kurse bestimmt ja auch die Uni und lässt sich das im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens bestätigen.

Will sagen ich glaube nicht das ein genereller Anspruch besteht das man, wenn man z.B. Mathematik II im Drittversuch nicht besteht, man automatisch an einer anderen Uni für deren Prüfung in deren Mathematik II zugelassen ist.
Gleiches aus meiner Sicht ebenso bei der Abschlussarbeit zum Bachelor oder Master, dazu müssten die Inhalte zu 100% deckungsgleich sein. Und das sind Sie ja, trotz Bologna, zum Teil schon bei den zivilen Unis von zwei Nachbarstädten nicht, da gibts bei Wechseln regelmäßig Schwierigkriten und es müssen noch Kurse nachbelegt werden, bevor man dann unter der Prüfungsordnung der neuen Uni prüfungsreif ist.

Macht aus meiner Sicht auch keinen Sinne ein solcher wie die von dir beschriebene genereller Prüfungsanspruch, dass würde ja bedeuten das man durch Uniwechsel drei neue Versuche für eine Prüfung hat...

Ich vermute also stark, dass das nicht stimmt.
Aber wenn das für dich ein Thema ist, schreib doch mal das Prüfungsamt deiner Wunschuni im zivilen an und Frag da nach, die werden dir eine definitive Antwort geben können.

Al Terego

Zitat von: Klappstuhl am 22. Mai 2022, 03:35:45
ich habe über den Buschfunk gehört, dass ...
Stimmt diese Ausage oder bin ich da jemanden auf dem Leim gegangen?
Diesen "Jemanden" könntest Du ja mal nach einer Quelle für diese Information befragen.

F_K

ZitatUnd nochmal: Sei ehrlich zu Dir selbst. Wenn Du grundlegende Schwierigkeiten in Deinem Studienfach hast, ist es vielleicht wirklich nicht das Richtige. Aber Möglichkeiten beruflich erfolgreich zu werden, gibt es auch abseits der Uni genug!

Eine nicht bestandene Zweit oder Drittprüfung (je nach Prüfungsordnung) führt zur Exmatrikulation, und dazu, dieses Fach in DEU an keiner  Uni mehr studieren zu können (im Regelfall).

"Tot-geprüft ist tot-geprüft".

Klappstuhl

Werd ich machen....aber wird wahrscheinlich Buschfunk sein.

Was mir aber einfällt ist  das neben der Tatsache das es um ein Intensivstudium handelt, es auf den BundeswehrUnis auch eine Pflicht zum Ablegen der Prüfungen gibt...sprich man kann nicht schieben bzw sich von der Prüfung abmelden.

Was das Studium natürlich deutlich schwieriger macht als auf einer zivilen Uni.

F_K

@ Klappstuhl:

Niemand wird in DEU "gezwungen" ein (Intensiv-) Studium zu absolvieren - die Prüfungsordnungen und dienstlichen Vorgaben sind bekannt.
stud OA haben auf der anderen Seite hervorragende Straßenbedingungen bei sehr guten Gehalt (keine Geldsorgen, kein Nebenjob, ..), sowie nur einen einzigen Auftrag.

Viel Erfolg (.. "Ausreden" helfen dabei nicht ...)

Al Terego

Zitat von: Klappstuhl am 23. Mai 2022, 11:25:40
Was das Studium natürlich deutlich schwieriger macht als auf einer zivilen Uni.

Na ja, auf der anderen Seite sind die Rahmenbedingungen nirgends besser, was es dann auch wieder einfacher macht.

dunstig

Zitat von: Klappstuhl am 23. Mai 2022, 11:25:40
Was mir aber einfällt ist  das neben der Tatsache das es um ein Intensivstudium handelt, es auf den BundeswehrUnis auch eine Pflicht zum Ablegen der Prüfungen gibt...sprich man kann nicht schieben bzw sich von der Prüfung abmelden.
Was so in dieser Pauschalität nicht stimmt. Ja, so ist es in der Regel vorgesehen, allerdings gibt es auch hier Unterschiede zwischen den UniBw und selbst dort ist das allgemeine Vorgehen der Prüfungsanmeldung teils zwischen den Fakultäten und Studiengängen unterschiedlich. Und selbst in den Studiengängen, in denen dies so ist, sind mir während meines eigenen Studiums genug Konstellationen begegnet, in denen auf die ein oder andere Art "geschoben" wurde. Nur weil man automatisch zur Prüfung angemeldet wurde, heißt dies nicht, dass man sich innerhalb gewisser Fristen nicht auch wieder abmelden kann. Auch muss unterschieden werden zwischen: a) Durch die Prüfungsordnung vorgegeben und b) Durch den militärischen Bereich befohlen.

Prinzipiell kann man aber in der Regel davon ausgehen, dass die UniBw auf Grund ihrer Akkreditierung den selben Richtlinien (was Inhalte, Prüfungen, Prüfungsordnung, etc. angeht) unterliegen wie zivile Universitäten. Warum sollte es genau in diesem spezifischen Fall also eine Sonderrolle geben?

Was es geben mag, ist, dass es an einzelnen Universitäten die Möglichkeit eines vierten Prüfungsversuches gibt. Ist man an der UniBw im Drittversuch ausgeschieden, kann es also durchaus möglich sein, an einer solchen Uni weiterzustudieren. Aber das sind hochgradige Einzelfälle und hängt maßgeblich davon ab, was die Universitäten untereinander anerkennen. Das ist aber selbst im zivilen ein riesiges Problemfeld vieler individueller Einzelfälle. Diese Problematik wurde ja bereits angesprochen.

Zitat von: Al Terego am 23. Mai 2022, 11:32:12
Zitat von: Klappstuhl am 23. Mai 2022, 11:25:40
Was das Studium natürlich deutlich schwieriger macht als auf einer zivilen Uni.
Na ja, auf der anderen Seite sind die Rahmenbedingungen nirgends besser, was es dann auch wieder einfacher macht.
Beide Aussagen treffen meiner Meinung nach in dieser Pauschalität nicht zu, aber das ist ein anderes Thema und sicherlich mit viel mehr Grautönen belegt als ein einfaches schwarz/weiß <-> besser/schlechter <-> einfacher/schwieriger.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

christoph1972

In der Regel ist ein erneutes Studium in dem Fach nicht mehr möglich, denn bei der Immatrikulation wird regelmäßig abgefragt, ob eine Prüfung in dem Studienfach endgültig nicht bestanden wurde.

Ich will und kann aber nicht ausschließen, dass es Hochschulen gibt, denen das Nichtbestehen egal ist und die auch die erbrachten Studienleistungen anerkennen und die Immatrikulation ermöglichen. Das muss man dann im Einzelfall mit der "Wunsch"-Hochschule klären.

Und das Nichtablegen von Prüfungen kann durchaus problematisch werden, je nach Hochschule ist die Anmeldung zu bestimmten LV erst nach Bestehen bestimmter anderer Module möglich.

Wenn man BAFöG bekommt, ist man sogar zum zügigen studieren gezwungen, damit man förderwürdig bleibt ...

,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

@ Dunstig:

Offtopic: Die Welt ist grau - keine Frage, auch hier.

Aber: Wer mir mit einer nicht sachgerechten Aussage ("ist hier so schwer ..") kommt, bekommt eine entsprechende Antwort auf dem Niveau der eigenen Aussage (also ggf. natürlich "zu" pauschal - aber so denkt der TE ja ... ).

dunstig

Deswegen schrieb ich, dass beide (zitierten) Aussagen in der Pauschalität nicht zutreffen. Weder das schwierige, noch das bessere/einfache.

Hat aber mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

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