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Laufbahnwechsel von Mannschafter zum Uffz,welche Vorraussetzungen?

Begonnen von Carsten87, 25. April 2022, 19:05:03

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KlausP

Wenn das so stimmt, was da in der Einheit abgezogen wird, fällt das mMn unter ,,böswillige Diensterschwernis" und da ist eine Beschwerde an den Kommandeur mehr als fällig.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Carsten87

Ja,nur ist das mit dem beschweren so eine Sache,man kann ja nicht einfach so zum Kommandeur gehen,oder einen Brief zu stecken.
Ich kenn leider keine Anlaufstellen.Im zivilen wäre ich eventuell zum Betriebsrat erstmal gegangen.
Aber Bundeswehr kommt mir so vor,Nein heißt Nein, Abgelehnt heißt Abgelehnt.

Ralf

Also irgendwie hast du dann aber bei den ganzen Unterrichten während der GA nicht aufgepasst. Du machst aber auch einen echt hilflosen Eindruck.
Du nimmst ein weißes Blatt, schreibst oben drauf Beschwerde, unterschreibst es und gibst es bei den Disziplinarvorgesetzten an und wenn du alles ganz sauber machen willst, dann lässt du ihn auf einer Kopie den Eingang darauf bestätigen.
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christoph1972

Zitat von: Carsten87 am 23. Mai 2022, 16:46:45
Ja,nur ist das mit dem beschweren so eine Sache,man kann ja nicht einfach so zum Kommandeur gehen,oder einen Brief zu stecken.
Ich kenn leider keine Anlaufstellen.Im zivilen wäre ich eventuell zum Betriebsrat erstmal gegangen.
Aber Bundeswehr kommt mir so vor,Nein heißt Nein, Abgelehnt heißt Abgelehnt.

Du kannst Dich an Deine Vertrauensperson der Mannschaften Deiner Einheit wenden und Dir hoffentlich von da Hilfe zur Formulierung einer evtl. Beschwerde holen. Solltest Du Mitglied im Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) sein, genießt Du darüber Rechtsschutz und der sollte auch in Deiner Angelegenheit beraten können.

Die Bundeswehr ist kein rechtsfreier Raum. Dir steht gegen jede Entscheidung das Recht zur Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung (WBO) zu. Das bedeutet, wenn Du mit etwas nicht einverstanden bist, schläfst Du eine Nacht drüber (Vorgabe der WBO) und schreibst dann am nächsten Tag auf ein Blatt Papier. Oben links Deinen Namen, Dienstgrad, PK und Einheit, rechts oben in die Ecke das Tagesdatum.
Etwas tiefer dann das Wort Beschwerde in die Mitte.

Dann schreibst Du halt rein, weswegen Du Dich ungerecht oder falsch behandelt fühlst.

Das ganze unterschreibst Du dann eigenhändig.

Die Beschwerde gibst Du dann im Geschäftszimmer ab.

Fertig.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

Carsten87

Der Disziplinarvorgesetzte ist ja bei dem beschriebenen auch mit dabei,das ist das Problem.

Chern187

In dieser Situation solltest du dich unbedingt an die VP wenden und ihr deine Situation schildern.

Sicherlich wird Sie dir helfen deine Beschwerde zu formulieren und auf den Weg zu bringen.

Ralf

Zitat von: Carsten87 am 23. Mai 2022, 17:30:11
Der Disziplinarvorgesetzte ist ja bei dem beschriebenen auch mit dabei,das ist das Problem.
Das ist kein Problem, mach es so, wie ich das beschrieben habe und such nicht Probleme, wo es beim richtigen Durchführen auch keine gibt:
Zitatdann lässt du ihn auf einer Kopie den Eingang darauf bestätigen.

ZitatDie Beschwerde gibst Du dann im Geschäftszimmer ab.
Nein, der DV ist die richtige Abgabestelle.
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wolverine

Eine Stufe darunter wäre ein Gespräch mit dem Chef. Persönlich und direkt. Ja, das erfordert Mut, kann aber auch Eindruck machen. Konkret sagen, was man genau möchte und warum. Was bisher passiert ist und warum man damit unzufrieden ist. Dass diese Situation  Sie belastet und man doch jetzt gemeinsam eine Lösung entwickeln sollte, die dann auch alle Seiten wirksam verfolgen.
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Carsten87

Nun habe ich versucht einen Versetzungsantrag abzugeben,leider die selbe Aussage das man erst nach DPA Versetzungsanträge bearbeiten und weiterleiten darf/ kann.
Ich persönlich hab jetzt eigentlich auch keine Lust mehr auf die bw und lasse den Vertrag auslaufen von der ersten Festsetzung.

Ralf

Genügend andere Möglichkeiten wurden ja schon aufgezeigt: Beschwerde, Eingabe...
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LwPersFw

Gemeinsamen Arbeitshilfen und Informationen für die Personalbearbeitung (GAIP)
KennNr 32-01-00 Versetzung/Dienstpostenwechsel/Kommandierung (TSK-/OrgBer-/AVR-Wechsel)
3.2. Antragsbearbeitung
Der Versetzungsantrag ist mit Eingangsstempel dem nächsten Disziplinarvorgesetzten und im Anschluss daran dem nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten zur Stellungnahme vorzulegen.
Eine Kopie des Versetzungsantrages ist in der Einheit/Dienststelle aufzubewahren.
Unterlagen, mit denen der Antrag begründet wird, und sonstiger, für die Versetzungsentscheidung wichtiger Schriftverkehr, sind der Erstausfertigung des Antrages vollständig beizufügen.
Ihr Eingang ist ebenfalls mit Datum zu versehen.
Die Erstausfertigung des Versetzungsantrages ist mit den begründenden Unterlagen unverzüglich an BAPersBw Ref PersFü weiterzuleiten.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

Thomi35

Und "unverzüglich" ist in § 121 I 1 BGB legaldefiniert: ohne schuldhaftes Zögern. Dieses dürfte in diesem Fall aber offensichtlich gegeben sein.

KlausP

Es gibt keine Regelung, die so ein Verfahren, wie in Ihrer Einheit praktiziert, rechtfertigt. Das, was da mit Ihnen abgezogen wird, ist einfach nur Schwachsinn. Oder wir wissen über den Vorgang nur die Hälfte ...
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Carsten87

Danke für die weiteren Antworten.

Zitat von: KlausP am 31. Mai 2022, 15:47:16
Es gibt keine Regelung, die so ein Verfahren, wie in Ihrer Einheit praktiziert, rechtfertigt. Das, was da mit Ihnen abgezogen wird, ist einfach nur Schwachsinn. Oder wir wissen über den Vorgang nur die Hälfte ...

Nein,so wie ich es beschrieben habe ist es bisher gewesen.

F_K

Nunja, Soldaten werden dafür bezahlt, für andere Menschen unter Einsatz des Lebens Dinge zu tun - wer nach mehfacher Erläuterung nicht mal 2 Sätze auf Papier schreiben kann, völlig ohne Gefährdung, dem Fehlen offensichtlich ein paar Fähigkeiten .. und alles ist ja schonmal in der GA erklärt worden.

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