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Tinnitus nach Knalltrauma

Begonnen von KimFurth, 17. Mai 2022, 16:59:57

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KimFurth

Hallo Zusammen,

ich habe während meiner aktiven Zeit ein Knalltrauma erlitten und seitdem einen Tinnitus in den höheren Frequenzen (ab ca. 4 kHz) beidseitig. An den Zustand habe ich mich gewöhnt, ich lebe schon länger mit Tinnitus als ohne. ;)

Nun würde ich mich gerne aktiv in die Reserve einbringen. Mir schwebt kein Laufbahnwechsel (Mannschafter) vor, sondern evtl. eine Tätigkeit im Heimatschutz. Die Bundeswehr ist aber ja per se ein lärmintensiver Arbeitsplatz.

Kann mir hier vielleicht jemand der medizinisch versierten Kameraden*innen einen Tipp geben, ob ich mit diesem Krankheitsbild überhaupt eine Chance habe die Musterung zu bestehen?

Ich bin diensttauglich entlassen worden und würde mich unter Umständen sogar mit einem Musterungsergebnis Verwendungsgrad X zufrieden geben, auch hier bieten sich sicherlich im Heimatschutz Möglichkeiten (ich denke da an die künftigen Stabskompanien in den neu aufzustellenden HSchRgt).

Sollten hier meinerseits weitere Auskünfte erforderlich sein, weist mich gerne darauf hin.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

ulli76

Boah was habt ihr immer mit eurem Tinnitus.

Hängt von der Ausprägung ab. Mit Tx kommen eigentlich nur Stabsverwendungen in Frage. Für Mannschafter werden die Möglichkeiten im Stabsdienst allerdings begrenzt sein.

Als normaler Soldat in einer HeimatschutzKp wird das nix- nicht Tx geeignet und man muss schießen können.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KimFurth

Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2022, 17:35:51
Hängt von der Ausprägung ab.

Hab ich mir schon gedacht. ;)

Ich hab mein aktuelles Audiogramm mal angehängt...  :-[

F_K

@ KimFurth:

Du bist mit der Gehörfähigkeit untauglich, auch "ohne" die Vorschädigung Tinnitus.

"Offizielle" Aussage gibt es vom HNO Arzt bei der Musterung.

Tokke

Es traut sich noch jemand was über Tinnitus zu fragen😁.
Damit ist man raus,darfst nix mehr schießen,ich bin auch im DU verfahren,darfst vieles haben ,aber das nicht.Bei mir war es so, gemeldet und sofort vom schießen befreit,lange Zuhause und keine Übung mehr.Aber da mein DZE im im Juni 2023 ist,vermute ich Kzh bis DZE,ich hätte dann sogar einschlaf Probleme in Kaserne weil ich mit 3 weiteren untergebracht bin/war die sich dann nicht an Bettruhe bzw Zapfenstreich gehalten haben,da hab ich meistens meine einschlafphase verpasst und lag dann bis morgens 3 bis 4 Uhr wach.
Mittlerweile weiß ich,mit Tinnitus als Mannschafter bzw Truppendienst nicht möglich.
Bitte bitte nicht Sperren,es ist dennoch interessant zum mit Lesen.

SimonWe

Da dieses Thema ja die Gemüter erhitzt im Forum,wollte ich kein neues dazu eröffnen.
Bei mir steht in 8 Tagen eine Übung an,und bei mir ist der Tinnitus vor 3 Wochen zurück gekehrt,sollte ich das besser vorher nochmal beim Truppenarzt melden?Ich glaub wenn dann würde ich wahrscheinlich nicht mitfahren dürfen und zahle als Drückeberger....

F_K

Wer sich krank fühlt oder es ist, meldet dies - macht frei und belastet den Vorgesetzten.
Da gibt es keine Optionen. Gute Besserung.

Tokke

Grüßt euch,
ich habe nochmals eine Frage zu diesem hier in dem Forum Sensibel behandelten Thema wie Tinnitus.
Und zwar wenn man wegen Tinnitus ein DU Verfahren bekommt,greift dann nicht der wenn man abgeschlossen hat auch der Rahmenvertrag? Die Versicherung?

KlausP

Wenn Sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, greift eine Dirnstunfähigkeitsversicherung, dafür schließt man die ja ab. Ob Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben können nur Sie wissen. ,,Der Rahmenvertrag" ist nicht automatisch eine solche Versicherung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tokke

Hab ich abgeschlossen,bei mir steht auch wenn ich DU entlassen werde,das ich Zahlungen bekomme.
Nur bei Tinnitus ist man für die BW vielleicht DU aber im zivilen kann man noch arbeiten,wie es sich dann verhält Weiß ich nicht.

KlausP

Es ist ja auch eine Dienstunfähigkeitsversicherung, keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Zu den Konditionen der Versicherung müssen Sie schon Ihre Vertragsunterlagen lesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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