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Rechtsfortbildung: Vorsicht bei Dating Apps (jedenfalls als BtlKdr)

Begonnen von justice005, 25. Mai 2022, 21:05:40

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christoph1972

Zitat von: F_K am 02. Juni 2022, 11:46:28
@ Christoph1972:

.. wenn sich die Betroffene in ihren Grundrechten verletzt sieht ... schon.

Allerdings ist dies hier mBn nicht der Fall.

Immerhin wurde schon bis zum BVerwG geklagt, da liegt mMn die Beschwerde in Karlsruhe nahe ... für den "Rechtsfrieden" wäre es sicher besser, wenn Karlsruhe entscheidet.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

F_K

Der "Rechtsfrieden" ist mit einem höchstrichterlichen Urteil hergestellt - aber die eine Partei "pöbelt" weiter rum - da wird auch eine Bestätigung eines weiteren Gerichts nichts dran ändern - wenn es die Beschwerde erst gar nicht annimmt.

stud.OA

#32
Da es ein heikles und kontroverses Thema ist, wollte ich einmal vorsichtig den weiteren Öffentlichkeitsauftritt dieser Person diskutieren:

Das Gericht argumentiert so:

" (...)Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken" (Akt. BVerwG 2 WRB 2.21)

Also solche gilt:  ,,Spontan, lustvoll, trans* – all genders welcome" im halböffentlichen Tinderprofil.

Dazu mal ein paar weitere sinngemäße öffentliche Äußerungen der Person:

https://www.youtube.com/watch?v=lxvG7LH4Z3g

Minute 37:26: "Ich lasse mich gerne vögeln in Darkrooms"
ab Minute 24:  "Wenn hin und wieder Spermaflecken drin waren (Anm: In den Klamotten ihrer Mutter, die er (damals) gerne anzog), wusste ich nicht wo die her kamen.

Völlig unabhängig, davon dass die letztgenannte Äußerung große Zweifel an einer echten Transidentitätsstörung (https://de.wikipedia.org/wiki/Transvestitischer_Fetischismus) der Person weckt, frage ich mich warum erst jetzt disziplinarisch eingeschritten wurde. Meiner Meinung nach liegt hier bereits ein erheblicher Schaden für die Integrität und das Ansehen der Truppe vor. Da wurde offensichtlich gepennt/ oder man wollte pennen, aus Mangel an Rückgrat gegen den jetzt aufgebauten medialen Druck.

Es sei erneut angemerkt, dass es mir nicht um das Privatleben dieser Person oder ihre Aktivitäten generell geht, sondern um ihre Rolle als Repräsentant der Bundeswehr und das öffentliche Bild. Der OTL sucht ja explizit mit genannten Äußerungen und Aktivitäten die Öffentlichkeit, weshalb man dies auch negativ kommentieren kann. Ich sehe es sogar als meine soldatische Pflicht auf derartige Widersprüche hinzuweisen.
An der Stelle des Vorgesetzter, hätte mich ihr Tinderprofil sicher nicht gestört, aber gegen die oben zitierten Äußerungen wäre ich eindeutig vorgegangen.



Edit: Auf wunsch des Erstellers: "gerichtlich eingeschritten" durch "disziplinarisch eingeschritten" ersetzt.

christoph1972

Ähm ... heteronormativ ...  :o

Darf ich mich jetzt in meinem überkommenen Geschlechtsverständnis diskriminiert fühlen!?
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wolverine

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FoxtrotUniform

Zitat von: stud.OA am 02. Juni 2022, 14:23:36
...frage ich mich warum erst jetzt disziplinarisch eingeschritten wurde. Meiner Meinung nach liegt hier bereits ein erheblicher Schaden für die Integrität und das Ansehen der Truppe vor. Da wurde offensichtlich gepennt/ oder man wollte pennen, aus Mangel an Rückgrat gegen den jetzt aufgebauten medialen Druck...

Diese Anmerkung ist vollkommen berechtigt, obgleich wir natürlich nicht wissen, ob hier eingeschritten wurde. Andernfalls darf der Chef bei Kenntnis direkt nochmal ermitteln (und dann feststellen, dass die einfache Disziplinarmaßnahme nicht mehr verhängt werden darf).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

Eisensoldat

Die ist ja schon vorher negativ in der Oeffentlichkeit aufgefallen, z.B. mit dem Youtube-Video wo sie auf einem als Einhorn getarnten 2 Tonner durch die Kaserne gefahren wurde, zum Abschied.
Das war vielleicht eine Idee der Untergebenen, aber sie haette als Kdr das unterbinden muessen.
Ansonsten wird die schon sehr auf Grund Ihrer Eigentuemlichkeiten gefoerdert, weniger auf Grund Ihrer Leistung. Sie hat ein Btl gut gefuehrt, aber das kann ja jeder StOffz, ansonsten nichts aussergewoehnliches gerissen..
mkG

Eisensoldat

Ralf

Eines ist interessant: wenn ich mich mit Soldaten unterhalte, dann finden diese das Urteil völlig richtig. Aber durch die Bank weg. Unterhalte ich mich mit Zivilangestellten, dann können diese das Urteil -aber wirklich alle- nicht verstehen und halten es für falsch.
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SanStffEins

Behauptung:

Der gemeine Soldat hat ein Bild im Kopf, wie sich ein Soldat, v.a. ein Stabsoffizier zu verhalten hat.
Privatleben hin oder her, ab ner gewissen Dienststellung sollte man sich dementsprechend verhalten.

Das Jugendwort dazu ist, glaube ich, "cringe"

FoxtrotUniform

Zitat von: Ralf am 16. Juni 2022, 18:21:20
Eines ist interessant: wenn ich mich mit Soldaten unterhalte, dann finden diese das Urteil völlig richtig. Aber durch die Bank weg. Unterhalte ich mich mit Zivilangestellten, dann können diese das Urteil -aber wirklich alle- nicht verstehen und halten es für falsch.
Wir hatten das Thema mehrfach mit Zivilisten die keinen Bezug zur Bundeswehr haben (außer ggf. als Ehepartner). Hier war das Unverständnis eher noch größer.

Noch gravierender ist es im multinationalen Umfeld (europäische Streitkräfte). Selbst die liberalen Niederländer waren etwas ,,irritiert ,,.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

christoph1972

Zitat von: Ralf am 16. Juni 2022, 18:21:20
Eines ist interessant: wenn ich mich mit Soldaten unterhalte, dann finden diese das Urteil völlig richtig. Aber durch die Bank weg. Unterhalte ich mich mit Zivilangestellten, dann können diese das Urteil -aber wirklich alle- nicht verstehen und halten es für falsch.

Ich bin jetzt kein Angestellter, aber ich persönlich empfinde den einfachen Verweis als zu mildes Disziplinarmittel. Nichtrepräsentatives Ergebnis aus Gesprächen ist, bis etwa Ende 30 größeres Verständnis für OTL Biefang, darüber hinaus eher Unverständnis darüber, dass das überhaupt Eingang in die Presse gefunden hat.

Laufbahnmäßige Verteilung vom Angestellten in E5 bis zur Beamtin A13 gntD = Urteil richtig und Diszi eher zu gering. A13/14 hntD eher Unverständis für das Diszi ... ab A 15 hntD gemischt bis es ist richtig geurteilt worden
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

doc.

Zitat von: Ralf am 16. Juni 2022, 18:21:20
Eines ist interessant: wenn ich mich mit Soldaten unterhalte, dann finden diese das Urteil völlig richtig. Aber durch die Bank weg. Unterhalte ich mich mit Zivilangestellten, dann können diese das Urteil -aber wirklich alle- nicht verstehen und halten es für falsch.

Geh mal auf Twitter - man hat das Gefühl in einem Paralleluniversum zu leben. Auch Accounts die von sich behaupten aktive Soldaten zu sein, sehen in dem Urteil die 50er Jahre wieder aufleben.

UZwGBw

Tatsächlich habe ich noch mit niemandem live gesprochen, der dieses Urteil nicht befürwortet oder die Disziplinarmaßnahme für zu gering erachtet. Ja, auf Twitter und Co sieht es anders aus. Da äussert sich aber wohl auch fast nur die Bubble in welcher die fragliche Person sich bewegt.

Jan96

Ich kann bestätigen, mein komplettes ziviles Umfeld findet den Verweis und die Gerichtsurteile total haltlos und unangebracht: ,,Was geht den Arbeitgeber das Sexleben des Arbeitnehmers an?"
Im Kameradenkreis fragt man sich eher, warum es nur ein Verweis war. Und zudem warum es mittlerweile Mode geworden ist, öffentlich unter Klarnamen suf Twitter Kampagnen gegen den Dienstherrn und auch die direkten Disziplinarvorgesetzten zu starten.

Anscheinend hat die Gesellschaft die Bw tatsächlich abgehängt. Einzige positive zivile Stimme für das Urteil war tatsächlich meine 90 jährige Großmutter, die das Datingprofil auch für nicht angebracht hält. 😅 und das soll was heißen..

Sollte das Soldatengesetz künftig tatsächlich angepasst werden, so dass das Verhalten gesetzeskonforl wäre, frage ich mich tatsächlich wo dann bitte zukünftig die Grenze liegen soll. (Achtung und Vertrauen in Vorgesetzte, als auch Wohlverhaltenspflicht)

doc.

Aber genau das ist ja die Verkürzung auf die die Gegner des Urteils hinauswollen: ,,Was geht den Arbeitgeber das Sexleben des Arbeitnehmers an?" - und da muß die Antwort tatsächlich sein: "Nichts". Und um diese Frage geht es auch gar nicht. Es wird nämlich erst dann problematisch, wenn die Außendarstellung des Vorgesetzten in *der Öffentlichkeit* das Ansehen der Bw und seine Stellung als Vorg diskreditiert. Das Bild der Bw ist also völlig irrelevant, es geht um das was die Gesellschaft als ehrenrührig ansieht. Wenn man diese (wesentliche) Unterscheidung macht, erntet man meist auch Verständnis.

Und ja, wenn dieser Fall nicht mehr abgedeckt sein soll, dann kann man beide Paragraphen aus dem SG streichen.

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